1. Völlig eigenständige Unternehmen
Das heißt für Sie:
Die Ausnahme: Sie gelten auch dann als völlig eigenständiges Unternehmen, wenn folgende Investoren bis zu 50 % Anteile an Ihrem Unternehmen haben:
2. Partnerunternhemen
Wenn der Anteil zwischen 25 % und 50 % des Kapitals bzw. der Stimmrechte liegt, besteht eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen. Hier geht es um größere Finanzpartnerschaften, ohne dass eine unmittelbare oder mittelbare Kontrolle über ein anderes Unternehmen ausgeübt wird.
Ein Unternehmen kann nicht als KMU eingestuft werden, wenn
Partnerunternehmen sind weder eigenständig noch miteinander verbunden.
Wenn Sie Schwellenwerte wie etwa den Jahresumsatz berechnen, rechnen Sie bitte zum eigenen Unternehmen anteilsmäßig die Unternehmensdaten aller Partnerunternehmen hinzu.
Nicht unmittelbar vor- oder nachgelagerte Partnerunternehmen (Partner des Partnerunternehmens) werden bei der KMU-Einstufung nicht berücksichtigt.
3. Verbundene Unternehmen
Bei einem Anteil über 50 % sind die Unternehmen miteinander verbunden.
Hier handelt es sich üblicherweise um Unternehmensgruppen. Konkret bedeutet das: Diese Unternehmen kontrollieren unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit des Kapitals oder der Stimmrechte eines anderen Unternehmens oder haben auf andere Art und Weise einen beherrschenden Einfluss.
Hinweis: Diese Regelung gilt auch für Unternehmen, die durch eine natürliche Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen miteinander verbunden sind. Es sind dann verbundene Unternehmen, wenn sie ganz oder teilweise in denselben oder in benachbarten Märkten tätig sind.
Wenn Sie Schwellenwerte berechnen, rechnen Sie bitte zum eigenen Unternehmen die Unternehmensdaten aller verbundenen Unternehmen zu 100 % hinzu.
Bei verbundenen Unternehmen kann man in der Regel von einem konsolidierten Jahresabschluss ausgehen. Dazu werden die Daten jener Unternehmen addiert, die noch nicht im Vollkonsolidierungskreis erfasst, aber als verbundene Unternehmen gemäß KMU-Definition einzustufen sind.
Quelle: Forschungsförderungsgesellschaft ffg: https://www.ffg.at/recht-finanzen/rechtliches_service_KMU