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Unternehmensstruktur

1. Völlig eigenständige Unternehmen

Das heißt für Sie:

  • Sie sind nicht an anderen Unternehmen beteiligt und andere Unternehmen nicht an Ihrem
  • Sie halten weniger als 25 % des Kapitals oder 25 % der Stimmrechte an einem oder mehreren anderen Unternehmen
  • Außenstehende halten weniger als 25 % des Kapitals oder 25 % der Stimmrechte an Ihrem Unternehmen


Die Ausnahme: Sie gelten auch dann als völlig eigenständiges Unternehmen, wenn folgende Investoren bis zu 50 % Anteile an Ihrem Unternehmen haben:

  • Staatliche Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften oder „Business Angels"
  • Universitäten und Forschungszentren ohne Gewinnzweck
  • Kleine, autonome Gebietskörperschaften mit einem Jahreshaushalt von weniger als 10 Mio. Euro und weniger als 5.000 Einwohnern

2. Partnerunternhemen

Wenn der Anteil zwischen 25 % und 50 % des Kapitals bzw. der Stimmrechte liegt, besteht eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen. Hier geht es um größere Finanzpartnerschaften, ohne dass eine unmittelbare oder mittelbare Kontrolle über ein anderes Unternehmen ausgeübt wird.

Ein Unternehmen kann nicht als KMU eingestuft werden, wenn

  • öffentliche Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts (mit Ausnahme der oben genannten Investoren)
  • direkt oder indirekt ≥ 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte halten


Partnerunternehmen sind weder eigenständig noch miteinander verbunden.
Wenn Sie Schwellenwerte wie etwa den Jahresumsatz berechnen, rechnen Sie bitte zum eigenen Unternehmen anteilsmäßig die Unternehmensdaten aller Partnerunternehmen hinzu.
Nicht unmittelbar vor- oder nachgelagerte Partnerunternehmen (Partner des Partnerunternehmens) werden bei der KMU-Einstufung nicht berücksichtigt.

3. Verbundene Unternehmen

Bei einem Anteil über 50 % sind die Unternehmen miteinander verbunden.
Hier handelt es sich üblicherweise um Unternehmensgruppen. Konkret bedeutet das: Diese Unternehmen kontrollieren unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit des Kapitals oder der Stimmrechte eines anderen Unternehmens oder haben auf andere Art und Weise einen beherrschenden Einfluss.

Hinweis: Diese Regelung gilt auch für Unternehmen, die durch eine natürliche Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen miteinander verbunden sind. Es sind dann verbundene Unternehmen, wenn sie ganz oder teilweise in denselben oder in benachbarten Märkten tätig sind.

Wenn Sie Schwellenwerte berechnen, rechnen Sie bitte zum eigenen Unternehmen die Unternehmensdaten aller verbundenen Unternehmen zu 100 % hinzu.

Bei verbundenen Unternehmen kann man in der Regel von einem konsolidierten Jahresabschluss ausgehen. Dazu werden die Daten jener Unternehmen addiert, die noch nicht im Vollkonsolidierungskreis erfasst, aber als verbundene Unternehmen gemäß KMU-Definition einzustufen sind.

Quelle: Forschungsförderungsgesellschaft ffg: https://www.ffg.at/recht-finanzen/rechtliches_service_KMU

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