Ja nachdem was Sie im vorigen Schritt als Art der Übermittlung gewählt haben - E-Mail oder Post - wählen Sie hier bitte die genaue E-Mail bzw. Post Adresse für die Übermittlung aus.
Im Falle, dass weder Vertretung noch Zustellbevollmächtigung angegeben sind, können Sie als Adresse für die Übermittlung der Erledigung unter den vorher angegebenen Adressen der Antragsteller/innen wählen.