Klaus Loibner ist seit 2000 als Prüfer am Österreichischen Patentamt im Fachbereich Elektrotechnik und Informatik für Anmelde- und Einspruchsverfahren für Erfindungen zuständig. Zusätzlich ist er als Mitglied der Nichtigkeitsabteilung mit Nichtigkeitsverfahren betraut und ist fachmännischer Laienrichter beim Oberlandesgericht Wien.
Seine Spezialgebiete: Telekommunikation und Elektronik
"Der Computer ist die Lösung. Jetzt brauchen wir nur noch ein technisches Problem."
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„Software kann man nicht patentieren“ – das ist ein Gerücht. Wie zeigen Ihnen, wie man Software patentieren kann, was man dabei beachten muss und welche anderen Schutzmöglichkeiten es für Software gibt.
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