Ein Muster kann maximal 25 Jahre geschützt werden. Alle fünf Jahre müssen Sie den Schutz erneuern. Dazu bezahlen Sie die fällige Erneuerungsgebühr auf unser Konto ein. Es sind keine Formulare notwendig. Unter "jetzt online erneuern" können Sie die Erneuerung online durchführen und die fälligen Gebühren bezahlen.
Die Erneuerungsgebühr kann frühestens ein Jahr vor Fälligkeit und spätestens sechs Monate nach Fälligkeit gezahlt werden. Bei Zahlung nach Fälligkeit erhöht sich die Gebühr um 20 %.
Die Fälligkeit und die Höhe der Erneuerungsgebühr können Sie Online abfragen. Sie benötigen dazu Ihre Registernummer oder Ihr Aktenzeichen (z. B. 62049 oder 12/2009).
Gebühr | Gebühr mit Zuschlag | |
Einzelmuster | EUR 130,00 | EUR 156,00 |
Sammelmuster pro Muster | EUR 88,00 | EUR 105,60 |
Österreichisches Patentamt (Dresdner Straße 87, 1200 Wien)
IBAN: AT75 0100 0000 0516 0000
BIC: BUNDATWW