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Neuerungen im Patentrecht zu Einheitspatent, Biopatenten und Recherchen

Patentrechtsnovelle präzisiert die Regelung zur Patentierung biotechnologischer Erfindungen, bringt ein Sicherheitsnetz für das Einheitspatent und neue Regelungen für Recherchen und Gutachten.

Am 19. Mai 2023 wurde die Patentrechtsnovelle 2023 im Bundesgesetzblatt kundgemacht.

Die Novelle bringt im Bereich der biotechnologischen Erfindungen präzisere Definitionen der Voraussetzungen für die Patentierbarkeit und des Schutzbereichs. Zusätzlich sind als Begleitmaßnahme zur Implementierung des sogenannten Nagoya-Protokolls in Hinkunft bei Patentanmeldungen mit erfindungsrelevanten genetischen Ressourcen oder traditionellem Wissen deren örtliche Herkunft bzw. Quelle anzugeben.

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des neuen Einheitspatentsystems am 1. Juni 2023 werden einige Anknüpfungen vorgenommen und insbesondere ein Sicherheitsnetz geschaffen für jene Fälle, in denen ein Antrag auf Zuerkennung einheitlicher Wirkung zurückgewiesen wird und ein klassisches europäisches Patent mittels Vorlage einer Übersetzung validiert werden muss.

Auch im Bereich der Recherchen und Gutachten kommt es zu Neuregelungen: Durch die Definition der Möglichkeiten zur Festlegung des Stands der Technik sowohl in zeitlicher als auch umfänglicher Hinsicht wird eine Konzentration der Förderung auf neue Erfindungen erreicht. Ab 1. Juni 2023 wird zusätzlich eine frei gestaltbare neue Recherchen- und Gutachtensdienstleistung des Patentamts zur Verfügung stehen.

Detaillierte Informationen zur Patentrechtsnovelle finden Sie hier.

23.05.2023
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