Wenn wir im November der Verstorbenen gedenken, sind deren Patente, Marken und Designs womöglich nicht das Erste, woran wir uns erinnern. Aber vielleicht ist es gerade im Sinne der Toten, sich die Frage zu stellen, was mit deren geistigen Eigentum geschieht? Patente, Marken und Designs sind auch nach dem Tod das Ergebnis von harter und kreativer Arbeit und wirken nach. Sie gehen in den Nachlass und nach Abwicklung der Verlassenschaft an die Erbinnen und Erben über. Diese entscheiden über das weitere Bestehen, einen Verkauf oder eine Lizenzierung. Eine Umschreibung auf den Namen des bzw. der Erbinnen und Erben erfolgt über Antrag beim Österreichischen Patentamt.
Dabei muss einiges beachtet werden:
Die Verwaltung von Patenten, Marken und Designs ist eine herausfordernde Aufgabe. Ein gut geplanter Nachlass sichert nicht nur die wirtschaftlichen Interessen, sondern auch das Erbe der Kreativität und Innovation
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31.10.2024