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Wenn uns Patente, Marken und Designs überleben

Wenn wir im November der Verstorbenen gedenken, sind deren Patente, Marken und Designs womöglich nicht das Erste, woran wir uns erinnern. Aber vielleicht ist es gerade im Sinne der Toten, sich die Frage zu stellen, was mit deren geistigen Eigentum geschieht? Patente, Marken und Designs sind auch nach dem Tod das Ergebnis von harter und kreativer Arbeit und wirken nach. Sie gehen in den Nachlass und nach Abwicklung der Verlassenschaft an die Erbinnen und Erben über. Diese entscheiden über das weitere Bestehen, einen Verkauf oder eine Lizenzierung. Eine Umschreibung auf den Namen des bzw. der Erbinnen und Erben erfolgt über Antrag beim Österreichischen Patentamt. 

Dabei muss einiges beachtet werden: 

  • Patente haben eine maximale Schutzdauer von 20 Jahren. Sie bleiben durch Zahlung der erforderlichen Jahresgebühren aufrecht. 
  • Marken können ewig leben! Voraussetzung dafür ist jedoch deren tatsächliche Benutzung und die Bezahlung der Erneuerungsgebühren alle zehn Jahre.    
  • Designs (Muster) haben ebenfalls eine Höchstdauer. Diese beträgt maximal 25 Jahre ab dem Anmeldetag. Voraussetzung ist auch hier – wie bei Patenten und Marken – die rechtzeitige Zahlung der Erneuerungsgebühren.  

Die Verwaltung von Patenten, Marken und Designs ist eine herausfordernde Aufgabe. Ein gut geplanter Nachlass sichert nicht nur die wirtschaftlichen Interessen, sondern auch das Erbe der Kreativität und Innovation

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne!  

31.10.2024
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