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Sonstige Eingaben zu nationalen Marken

Eingaben und Anträge, zu denen Sie kein passendes Formular gefunden haben, können Sie uns hier online übermitteln.

Hauptinhalt:

Im online Formular "Sonstiger Antrag/Sonstige Eingabe" können Sie die Art des Antrages wählen, siehe Auflistung unten. Weitere Informationen erhalten Sie bei den einzelnen Optionen. 

Bitte beachten Sie: Den aufgelisteten Anträgen ist gemeinsam, dass der/die Antragsteller/in im jeweiligen Bereich „Zusätzliche Informationen“ seinen/ihren Antrag selbständig präzisieren muss (zB angeben muss, welche Frist verlängert werden soll), und dass gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen und Nachweise im pdf-Format anzuschließen sind.

Die meisten Gebühren werden im Zuge des online Formulars automatisiert angezeigt. Einen generellen Gebührenüberblick finden Sie hier.

nationale Markenverfahren und Widersprüchen gegen nationale Marken

Dieses Formular dient dazu, zu laufenden Verfahren bzw. bestehenden nationalen Markenrechten Äußerungen auf amtliche Schreiben, ggf. zusammen mit weiteren Unterlagen (zB zum Nachweis der Verkehrsgeltung, erhöhter Kennzeichnungskraft oder Bekanntheit, Firmenbuchauszüge, Verträge, Satzungen odgl.) einzureichen oder Eingaben aus eigenem Antrieb einzubringen (zB die Zurückziehung einer Anmeldung/eines Widerspruchs etc…).

Die Schriftsätze und Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung als pdf-Dateien hochzuladen. Zusammenfassende oder erklärende Ausführungen können zusätzlich in einem Kommentarfeld angegeben werden.

Sofern die Verlängerung einer amtlich gesetzten Frist nicht ausgeschlossen ist, können Sie mit diesem Formular eine Fristerstreckung beantragen und begründen (im Kommentarfeld oder als pdf-Datei).

Beachten Sie, dass im Widerspruchsverfahren Fristen oftmals nur bei Nachweis der Zustimmung aller Verfahrensbeteiligten bewilligt werden und laden Sie in diesem Fall die entsprechend unterfertigten Zustimmungen als pdf-Dateien hoch.

Für den Sonderfall der Beantragung einer sog. „Cooling-off-Frist“ für Vergleichsgespräche zwischen den Parteien eines Widerspruchs steht ein eigenes Online-Formular zur Verfügung.

Wer durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis an der Einhaltung einer Frist vom Österreichischen Patentamt eingeräumten Frist gehindert wurde und unmittelbar dadurch einen Rechtsnachteil erleidet, hat Anspruch auf Wiedereinsetzung in diese Frist.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem das Hindernis weggefallen ist, in jedem Fall jedoch spätestens binnen zwölf Monaten nach dem Tag, an dem die Frist abgelaufen ist, zu überreichen.

Im Gegensatz zum bei Versäumung von Fristen im Anmeldeverfahren vorgesehenen Weiterbehandlungsantrag hat der/die AntragstellerIn die zur Begründung des Antrages dienenden Umstände anzuführen (was war das Hindernis, wann ist es weggefallen, warum ist es als unvorhergesehen oder unabwendbar anzusehen) und diesbezügliche Unterlagen hochzuladen. Gleichzeitig mit dem Antrag ist die Handlung, die innerhalb der versäumten Frist zu setzen gewesen wäre, nachzuholen.

Es sind also zusätzlich zu allfälligen Unterlagen, die den Wiedereinsetzungsgrund belegen, zB die versäumte Äußerung oder andere eingeforderte Unterlagen als pdf-Dateien hochzuladen oder eine fehlende Gebühr über das System zu überweisen.

TIPP:  Sofern Unterlagen in den Dateiformaten jpeg, wav, mp3 oder mp4 nachzureichen sind, laden Sie Ihren Wiedereinsetzungsantrag bitte im Formular „Andere Anträge“ hoch.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist gebührenpflichtig.

nationale Markenverfahren

Dieser Antrag ist nur im Anmeldeverfahren zulässig und setzt voraus, dass nach Versäumung einer vom Patentamt gesetzten Frist die Markenanmeldung zurückgewiesen worden ist. Er ist binnen zwei Monaten nach der Zustellung des Zurückweisungsbeschlusses zu stellen, die versäumte Handlung innerhalb dieser Frist nachzuholen. Eine Begründung für die Fristversäumnis ist (im Gegensatz zum Wiedereinsetzungsantrag) nicht erforderlich.

TIPP: Sofern Unterlagen in den Dateiformaten jpeg, wav, mp3 oder mp4 nachzureichen sind, laden Sie Ihren Weiterbehandlungsantrag bitte im Formular „Andere Anträge“ hoch.

Der Weiterbehandlungsantrag ist gebührenpflichtig.

HINWEIS: Das Formular sieht zur Zeit leider noch keine Zahlungsmöglichkeit für eine versäumte Gebühr vor – bitte daher eine solche außerhalb des Online-Formulars, aber unbedingt innerhalb der Zweimonatsfrist einzahlen!

Mit diesem Formular können Sie die Berichtigung offensichtlicher Fehler in amtlichen Ausfertigungen und Eintragungen (im Wesentlichen: Schreib- und Rechenfehler, Fehler bei der Ausfertigung amtlicher Schriftstücke oder sonstige Versehen, die nicht von einer amtlichen Willensbildung getragen sind) beantragen.

Der Antrag ist gebührenfrei.

Der gänzliche Verzicht auf eine Marke kann nur vom/von der eingetragenen Markeninhaber/in (oder dem/der Vertretenden) beantragt werden. Der Online-Antrag ist entweder elektronisch zu signieren (Bürgerkarte/Handysignatur) oder es ist ein entsprechendes Dokument mit handschriftlicher Unterschrift als pdf hochzuladen. Bei Firmen ist auf eine firmenmäßige Unterfertigung zu achten.

Der Verzicht ist gebührenfrei und unwiderruflich.

HINWEIS: Mit diesem Formular kann auch die Zurückziehung einer Markenanmeldung vorgenommen werden.

Bitte laden Sie die Verpfändungsurkunde mit den Unterschriften der Vertragsparteien als pdf-Datei hoch. Die zu besichernde Forderung muss der Höhe nach bestimmt sein, die Unterschrift des/der Pfandbesteller/s/in muss hinsichtlich ihrer Echtheit und – bei Firmen – auch hinsichtlich der (Allein-) Zeichnungsberechtigung des/der Unterfertigenden notariell oder gerichtlich beglaubigt sein.

Der Antrag ist gebührenpflichtig.

Bitte laden Sie die Vereinbarung oder Erklärung des/der Pfandbesteller/s/in, womit diese/r in die Löschung des Pfandrechts einwilligt – oder eine vergleichbare Unterlage - , als pdf-Datei hoch. Die Unterschrift des/der Pfandbesteller/s/in  muss hinsichtlich ihrer Echtheit und - bei Firmen - auch hinsichtlich der (Allein-)Zeichnungsberechtigung des/der Unterfertigenden notariell oder gerichtlich beglaubigt sein.

Der Antrag ist gebührenpflichtig.

Bitte laden Sie die Lizenzvereinbarung mit den Unterschriften der Vertragsparteien als pdf-Datei hoch. Die Unterschrift des/der Lizenzgeber/s/in muss hinsichtlich ihrer Echtheit und – bei Firmen – auch hinsichtlich der (Allein-) Zeichnungsberechtigung des/der Unterfertigenden notariell oder gerichtlich beglaubigt sein.

Der Antrag ist gebührenpflichtig.

Bitte laden Sie die Vereinbarung oder Erklärung des/der Lizenzgeber/s/in, womit diese/r in die Löschung einwilligt - oder eine vergleichbare Unterlage -, als pdf-Datei hoch. Die Unterschrift des/der Lizenzgeber/s/in  muss hinsichtlich ihrer Echtheit und – bei Firmen – auch hinsichtlich der (Allein-)Zeichnungsberechtigung des/der Unterfertigenden notariell oder gerichtlich beglaubigt sein.

Der Antrag ist gebührenpflichtig.

Durch eine Teilungserklärung kann der/die InhaberIn einer Marke die Registrierung hinsichtlich bestimmter Waren oder Dienstleistungen teilen. Diese dürfen sich weder mit den in der Ausgangsmarke verbleibenden Waren oder Dienstleistungen noch mit jenen allfälliger früherer Teilungen überschneiden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Antrag ist gebührenpflichtig. Die Gebühr ist entweder sofort im System zu zahlen oder jedenfalls innerhalb von zwei Monaten ab Einreichung des Teilungsantrages. Andernfalls gilt die Teilungserklärung als nicht eingebracht.

ACHTUNG: Registrierte Marken können erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist (d.h. erst nach 3 Monaten ab Veröffentlichung der Registrierung im Markenanzeiger) geteilt werden.

Wenn Sie kein passendes Formular für Ihren Antrag gefunden haben, dann laden Sie mit diesem Formular Ihren Antrag hoch. Allfällige Gebühren werden in diesem Fall jedoch nicht automatisiert vorgeschrieben. Sie sind selbständig einzuzahlen.

Unterstützte Dateiformate: pdf,  jpeg, wav, mp3  und mp4.

Widersprüche gegen nationale Marken

Über gemeinsamen Antrag der am Widerspruch beteiligten Parteien muss diesen eine Frist für die Ermöglichung von internen Verhandlungen für eine gütliche Einigung eingeräumt werden. Das behördliche Verfahren wird in dieser Zeit nicht weitergeführt.

Diese Frist ist auf maximal sechs Monate beschränkt.

Der entsprechende Antrag muss bis zum Ablauf der dem Antragsgegner zur Äußerung auf den Widerspruch eingeräumten Frist oder  – wenn in der Äußerung die ausreichende Benutzung der älteren Marke bestritten wurde – bis zum Ablauf der Frist zur Stellungnahme zu den vorgelegten Benutzungsnachweisen beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Antrag ist gebührenfrei. Der gemeinsame, unterschriebene Antrag ist als pdf-Datei hochzuladen.

Diese Online-Anwendung wurde in Zusammenarbeit mit dem EUIPO und mit Hilfe und finanzieller Unterstützung des Europäischen Kooperationsprogramms entwickelt. 

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