Mit dem gegenständlichen Online-Formular „Übertragung von Markenrechten“ beantragen Sie die Richtigstellung des Registers nach einem erfolgten Wechsel des/der Rechtsinhaber/s/in. Sollte sich hingegen nur der Namen oder die Adresse geändert haben, nützen Sie bitte das Formular „Namens- und Adressänderung“.
Die Rechte an einer Marke/Markenanmeldung können ganz oder teilweise auf eine/n neue/n InhaberIn übertragen werden (zB durch Verkauf, Unternehmensverschmelzung, im Erbweg). Für die Gültigkeit dieses Rechtsüberganges ist die Eintragung im Register NICHT erforderlich. Aus einer Marke ableitbare Abwehrrechte gegen Dritte können allerdings vor dem Amt nur vom/von der eingetragenen MarkeninhaberIn geltend gemacht werden; auch werden die Marke betreffende Verständigungen stets an den/die im Register aufscheinenden InhaberIn (oder dessen/deren VertreterIn) zugestellt. Darüber hinaus empfiehlt sich die Richtigstellung des Registers, um die Öffentlichkeitswirkung des Übertragungsvorganges zu gewährleisten und als MarkeninhaberIn auch für Dritte ansprechbar zu sein.
ACHTUNG: Der Rechtsübergang ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen, die im Online Antrag im pdf-Format hochzuladen sind.
Die Umschreibung einer Marke im Register kann von jedem Beteiligten beantragt werden.
Der Antrag unterliegt einer Gebühr von € 128,-- pro betroffene Marke/Markenanmeldung.
Die Umschreibung einer Internationalen Marke kann vom eingetragenen Inhaber/der eingetragenen Inhaberin oder dem/der eingetragenen Vertreter/in selbst direkt bei der WIPO mittels Formular MM5 beantragt werden. In diesem Fall sind keine zusätzlichen Nachweise für den Rechtsübergang notwendig.
Sie können Ihren Antrag aber auch über das Österreichische Patentamt einbringen. Voraussetzung dafür ist, dass der/die bisherige oder der/die neue InhaberIn seinen/ihren Wohnsitz oder Sitz in Österreich hat oder – bei natürlichen Personen – die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
Für diesen Fall laden Sie das ausgefüllte Formular MM5 gemeinsam mit dem Nachweis des Rechtsüberganges im pdf-Format hoch.
Falls Sie das Formular MM5 nicht verwenden, muss Ihr Antrag folgende Angaben enthalten:
Bei teilweisen Übertragungen verwenden Sie für jede einzelne internationale Marke ein eigens dafür ausgefülltes MM5-Formular und laden dieses Formular ebenfalls hoch.
Für die Umschreibung von internationalen Marken sind je betroffener internationaler Marke Gebühren an die WIPO zu zahlen. Infos dazu finden Sie hier: https://www.wipo.int/madrid/en/how_to/manage/ownership.html
Diese Online-Anwendung wurde in Zusammenarbeit mit dem EUIPO und mit Hilfe und finanzieller Unterstützung des Europäischen Kooperationsprogramms entwickelt.
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