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Ausdehnung des Patent-Highways nach Deutschland

Patentamtspräsident Rödler: Übereinkunft simplifiziert den Schutz geistigen Eigentums am Schlüsselmarkt Deutschland

Der PPH, der Patent Prosecution Highway, ist eine Übereinkunft zwischen bestimmten Ländern und dient zur wechselseitigen Beschleunigung von Patentverfahren.

Mit dem Ausbau der Patentautobahn nach Deutschland wird mit 1. Juni 2014 den Patentanmelderinnen und Patentanmeldern die Möglichkeit geboten, beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eine beschleunigte Prüfung ihrer Patentverfahren in Deutschland zu beantragen, nachdem die Ersteinreichungen von Österreichischen Patentamt (ÖPA) positiv beurteilt wurden.

 

„Die bereits in Österreich durchgeführte Prüfung des Patents wird den teilnehmenden PPH-Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt. Die Anmeldung kann so um ein Vielfaches beschleunigt werden und bringt durch die Zusammenarbeit österreichischer und deutscher PrüferInnen auch eine Qualitätsverbesserung ." so Rödler.

„Mit der Erweiterung des PPH-Angebotes möchten wir den Bedürfnissen jener Unternehmen entgegenkommen, die Ihr geistiges Eigentum besonders im deutschsprachigen Raum wahren möchten. Durch die enge wirtschaftliche Verbundenheit zu unserem Nachbarstaat ist das Ziel des Österreichischen Patentamtes, einen Patent Highway in diesen Schlüsselmarkt zu legen, um die heimische Wirtschaft bestmöglich zu unterstützen" führt Patentamtspräsident Rödler weiter aus.

Neben Deutschland bestehen bis dato Vernetzungen nach Japan, Ungarn, Finnland, in die Vereinigten Staaten von Amerika sowie nach China und Südkorea.

28.05.2014
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