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Klassifikation Nizza 2020

Für Markenanmeldungen gilt ab sofort die neue Version des Waren und Dienstleistungsverzeichnisses.

Bei der Anmeldung einer Marke brauchen Sie die Nizzaer Klassifikation (NCL 11-2020). Mit Hilfe dieses Verzeichnisses ordnen Sie ihre Marke einer oder mehreren Waren- und/oder Dienstleistungen zu. Diese Klassifikation wird jährlich überarbeitet. Mit 1. Jänner 2020 ist die Version 2020 der 11. Ausgabe in Kraft getreten.

So sieht es im Detail aus:

Nationale Markenanmeldungen, die ab dem 1. Jänner 2020 eingereicht werden, müssen entsprechend der NCL 11-2020, abgefasst werden.

Auf nationale Anmeldungen die vor dem 1. Jänner 2020 eingereicht wurden, wird weiterhin die zum Anmeldezeitpunkt gültige Fassung angewendet.

Für Anträge auf internationale Registrierung (Madrider System), die am 1. Jänner 2020 oder danach eingereicht werden, gilt ebenfalls die neue Version, selbst wenn für die Basisanmeldung bzw. -registrierung noch frühere Fassungen verwendet wurden.

Alle Änderungen finden Sie hier:

01.01.2020
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