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Stöger: Von wegen nur Amtsdeutsch - das Österreichische Patentamt ist dreisprachig

Bei Patentanmeldungen im Patentamt gilt die Devise: We speak english - nous parlons français

Forschung und Entwicklung ist eine internationale Angelegenheit. Daher können Anmeldungen von Erfindungen zum Patent beim Österreichischen Patentamt auch in Englisch oder Französisch eingereicht werden. Und nicht nur das: Seit 1. Jänner 2016 erhalten Antragstellende, die in diesen Sprachen einreichen, genauso rasch ein Rechercheergebnis, wie jene, die in Deutsch anmelden. Sie können so besser abschätzen, ob die Erfindung eine Chance auf ein Patent hat und ob eine kostspielige Übersetzung überhaupt nötig ist. Eine Voraussetzung bleibt jedoch weiterhin bestehen: Auf Grund der vorgelegten Unterlagen muss es den technischen Prüferinnen und Prüfern der Behörde möglich sein, eine Patentrecherche durchzuführen.

Technologieminister Alois Stöger: "Auf dem internationalen Feld der Technologie, Innovation und angewandten Forschung gibt es keine Grenzen - zumindest nicht in den Köpfen. Für die Besten egal woher sie kommen ist der Austausch von Wissen von großer Bedeutung. Ich bin daher stolz, dass das Österreichische Patentamt seine einzigartige technische und juristische Expertise gleich in drei Sprachen zur Verfügung stellt. Das zeigt: Viele österreichische Ämter sind fortschrittlich, agieren zeitgemäß und sind oft besser als ihr Ruf."

Das Österreichische Patentamt folgt damit dem Trend der Internationalisierung von Wirtschaft und Forschung. Patentamtspräsidentin Mag. Mariana Karepova: „Dieser Service ist hinsichtlich internationaler Standards selbstverständlich, denn in global arbeitenden Unternehmen und Forschungsinstituten ist Englisch schon längst Arbeitssprache. Für eine moderne Behörde, die Partnerin der Wirtschaft ist, sind solche Updates ein Ausdruck der verstärkten Kundenorientierung."

> zur Presseaussendung vom 4. Jänner 2016

04.01.2016
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