01.09.2024: Rumänien tritt dem Einheitspatent bei. Nun sind 18 Länder dabei.
29.02.2024: Das Einheitspatentgericht veröffentlicht eine detaillierte Statistik der eingegangen Fälle: https://www.unified-patent-court.org/en/news/case-load-court-update-29-february-2024
26.02.2024: Das erste substantielle Urteil ergeht in der Berufungsinstanz des Einheitspatentgerichts.
22.02.2024: Das Europäische Patentamt verlautbart ein beschleunigtes Verfahren für Einsprüche einzurichten, falls das Einheitspatentgericht mitteilt, dass parallel ein Verfahren im Einheitspatentgericht anhängig ist. Mehr Informationen
26.01.2024: In einer Presseaussendung teilt das italienische Außenministerium mit, dass ein Sitzabkommen mit dem UPC für die Filiale der Zentralkammer des Einheitspatentgerichts in Mailand abgeschlossen wurde. Für Italien unterzeichnete Nicola Ferola (Generaldirektor für Europa im Außenministerium), seitens des UPC unterschrieb Klaus Grabinski (Präsident der Berufungsinstanz des Einheitspatentgerichts). Die Filiale in Mailand soll im Juni 2024 den Betrieb aufnehmen.
23.01.2024: Minister Simon Coveney (IRL) gibt bekannt, dass er die Gesetzesvorlage zur Abhaltung eines Referendums über den Beitritt Irlands zum Einheitspatentgericht einreichen wird. Diese Volksabstimmung ist in Irland verfassungsgemäß notwendig. Sie soll von 6. bis 9. Juni 2024 stattfinden.
13.11.2023: fast 80 UPC-Fälle in den ersten sechs Monaten, und 20-25 % aller neu angemeldeten europäischen Patente werden in Einheitspatente umgewandelt. Bisher erweist sich das Einheitspatent als Erfolg. Details im EPO dashboard: https://www.epo.org/en/about-us/statistics/statistics-centre#/unitary-patent
Mitte September 2023 hat die erste Verhandlung in der Lokalkammer Wien stattgefunden.
31.07.2023: Bisher sind vier Nichtigkeitsklagen und 22 Patentverletzungsklagen beim UPC anhängig. Die höhere Zahl der Verletzungsklagen wird wie erwartet hauptsächlich die lokalen Kammern des UPC, darunter auch die lokale Kammer in Wien, beschäftigen. Sie befindet sich im Gebäude des Arbeits- und Sozialgerichts, A-1090 Althanstraße 39-45. Der Vorsitzende Richter ist Dr. Walter Schober. Verhandlungssprache ist wahlweise Deutsch oder Englisch.
26.06.2023: Der Verwaltungsrat des UPC entscheidet sich einstimmig für Mailand als dritten Sitz seiner Zentralkammer. In etwa einem Jahr sollen dort die zur IPC-Patentklasse A gehörigen Fälle verhandelt werden. IPC-Klasse C wird dem Zentralkammersitz München zugeordnet, wobei jedoch die zu A und C gehörenden Schutzzertifikate am Hauptsitz des UPC in Paris verhandelt werden sollen. Mit dieser Regelung werden zukünftig die Kompetenzen, die für den Zentralkammersitz in London vorgesehen waren, neu verteilt. Dies war wegen des Ausscheidens von UK (Brexit) notwendig geworden.
14.06.2023: Es sind bereits mehr als 500.000 opt-out Anträge beim Einheitspatentgericht (UPC) eingelangt. Damit können EP-Bündelpatente von der Gerichtsbarkeit des UPC ausgeschlossen werden.
Für Einheitspatente hingegen ist immer der UPC im Rahmen seiner Kompetenzen zuständig.
01.06.2023: Das Einheitspatent-System ist nun in Kraft. In Paris und Luxemburg (Sitz der Berufungsinstanz) legen die Richter ihren Eid ab.
30.05.2023: Luxemburg: Inaugurationszeremonie des Einheitlichen Patentgerichtshof
19.05.2023: Mit der Novellierung des Patentgesetzes wird den österreichischen EP-Anmeldern ein Sicherheitsnetz zur Verfügung gestellt: sollte der Antrag auf Einheitlichkeit vom Europäischen Patentamt abgelehnt werden, bleibt die Möglichkeit der Validierung in Österreich erhalten. Die diesbezügliche Frist von drei Monaten beginnt erst mit der Rechtskraft der Ablehnung des Antrags auf Einheitlichkeit.
Das EU-Einheitspatent ist in Kraft und jede:r soll einen einfachen Zugang dazu bekommen. Vorerst sind 17 Mitgliedsstaaten dabei, im Vollausbau können es dann 24 werden.
Das Einheitspatent soll den Erfinder:innen und Unternehmen Vorteile bringen: Man kann seine Innovationen mit einem einzigen Patent in mehreren Ländern zugleich schützen und erspart sich einiges an Papier, Zeit und Kosten. Es entfällt vor Allem die sonst sehr aufwändige Übersetzung in die Landessprachen. Das Einheitspatent kann in Deutsch, Englisch oder Französisch beantragt werden. Der Aufwand für die Übersetzungen ist im herkömmlichen Verfahren nicht zu unterschätzen. Und statt einer Gebühr pro Land wird nur eine einzige Gebühr für alle teilnehmenden Staaten verrechnet. Die Jahresgebühr ist vergleichbar mit der Gebühr für vier Länder und bietet Schutz für derzeit 17 Länder.
Trotz aller Vorteile und der einfachen Anmeldung, gibt es Manches zu bedenken. Wird das Patent beispielsweise nicht erteilt, sind die gesamten Verfahrensgebühren ebenso wie beim Bündelpatent verloren. Ein Risiko, das man vorab mit einer professionellen Recherche vom Österreichischen Patentamt minimieren kann. Eine solche Recherche ist für € 258 zu haben und wird binnen weniger Monate fertig gestellt. Noch besser: Mit einer nationalen Patent- oder Gebrauchsmuster-Anmeldung bekommt man ebenfalls diese Recherche und sichert sich zugleich den Prioritätstag. Anmelder:innen sollten also auch in Zukunft zuerst zum österreichischen Patentamt gehen und erst dann das Einheitspatent anmelden.
Hinweis für kleine und mittlere Unternehmen: Sowohl die Kosten der Recherche beim Österreichischen Patentamt als auch die Gebühren einer österreichischen oder europäischen Patentanmeldung sind im KMU Fonds bis zu € 1.500,- förderfähig.
Das neue Erteilungsverfahren funktioniert nach dem Prinzip "Einer für Alle, Alle für Einen". Wird das Patent erteilt, dann gilt es in allen teilnehmenden Ländern. Wird es aber in einem der Länder erfolgreich angefochten, dann verliert es auch in allen Ländern seine Wirkung. Die Anfechtung wird je nach technischem Gegenstand vor einer der zentralen Kammern in Paris, München oder Mailand verhandelt.
Die Verletzung eines Einheitspatents wird auch vor lokalen Kammern verhandelt. Das kann in Stockholm, Düsseldorf oder Wien sein, um nur drei Beispiele zu nennen. Das Berufungsgericht (zweite Instanz des UPC) hat seinen Sitz in Luxemburg.