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Einheitspatent

18 auf einen Streich: So geht das Einheitspatent ab 1. Juni 2023.

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Aktuelles

01.09.2024: Rumänien tritt dem Einheitspatent bei. Nun sind 18 Länder dabei.

29.02.2024: Das Einheitspatentgericht veröffentlicht eine detaillierte Statistik der eingegangen Fälle: https://www.unified-patent-court.org/en/news/case-load-court-update-29-february-2024

26.02.2024: Das erste substantielle Urteil ergeht in der Berufungsinstanz des Einheitspatentgerichts.

22.02.2024: Das Europäische Patentamt verlautbart ein beschleunigtes Verfahren für Einsprüche einzurichten, falls das Einheitspatentgericht mitteilt, dass parallel ein Verfahren im Einheitspatentgericht anhängig ist. Mehr Informationen

26.01.2024: In einer Presseaussendung teilt das italienische Außenministerium mit, dass ein Sitzabkommen mit dem UPC für die Filiale der Zentralkammer des Einheitspatentgerichts in Mailand abgeschlossen wurde. Für Italien unterzeichnete Nicola Ferola (Generaldirektor für Europa im Außenministerium), seitens des UPC unterschrieb Klaus Grabinski (Präsident der Berufungsinstanz des Einheitspatentgerichts). Die Filiale in Mailand soll im Juni 2024 den Betrieb aufnehmen.

23.01.2024: Minister Simon Coveney (IRL) gibt bekannt, dass er die Gesetzesvorlage zur Abhaltung eines Referendums über den Beitritt Irlands zum Einheitspatentgericht einreichen wird. Diese Volksabstimmung ist in Irland verfassungsgemäß notwendig. Sie soll von 6. bis 9. Juni 2024 stattfinden.

13.11.2023: fast 80 UPC-Fälle in den ersten sechs Monaten, und 20-25 % aller neu angemeldeten europäischen Patente werden in Einheitspatente umgewandelt. Bisher erweist sich das Einheitspatent als Erfolg. Details im EPO dashboard: https://www.epo.org/en/about-us/statistics/statistics-centre#/unitary-patent

Mitte September 2023 hat die erste Verhandlung in der Lokalkammer Wien stattgefunden.

31.07.2023: Bisher sind vier Nichtigkeitsklagen und 22 Patentverletzungsklagen beim UPC anhängig. Die höhere Zahl der Verletzungsklagen wird wie erwartet hauptsächlich die lokalen Kammern des UPC, darunter auch die lokale Kammer in Wien, beschäftigen. Sie befindet sich im Gebäude des Arbeits- und Sozialgerichts, A-1090 Althanstraße 39-45. Der Vorsitzende Richter ist Dr. Walter Schober. Verhandlungssprache ist wahlweise Deutsch oder Englisch.

26.06.2023:  Der Verwaltungsrat des UPC entscheidet sich einstimmig für Mailand als dritten Sitz seiner Zentralkammer. In etwa einem Jahr sollen dort die zur IPC-Patentklasse A gehörigen Fälle verhandelt werden.  IPC-Klasse C wird dem Zentralkammersitz München zugeordnet, wobei jedoch die zu A und C gehörenden Schutzzertifikate am Hauptsitz des UPC in Paris verhandelt werden sollen. Mit dieser Regelung werden zukünftig die Kompetenzen, die für den Zentralkammersitz in London vorgesehen waren, neu verteilt. Dies war wegen des Ausscheidens von UK (Brexit) notwendig geworden.

14.06.2023: Es sind bereits mehr als 500.000 opt-out Anträge beim Einheitspatentgericht (UPC) eingelangt. Damit können EP-Bündelpatente von der Gerichtsbarkeit des UPC ausgeschlossen werden.

Für Einheitspatente hingegen ist immer der UPC im Rahmen seiner Kompetenzen zuständig.

01.06.2023: Das Einheitspatent-System ist nun in Kraft. In Paris und Luxemburg (Sitz der Berufungsinstanz) legen die Richter ihren Eid ab.

30.05.2023: Luxemburg: Inaugurationszeremonie des Einheitlichen Patentgerichtshof

19.05.2023: Mit der Novellierung des Patentgesetzes wird den österreichischen EP-Anmeldern ein Sicherheitsnetz zur Verfügung gestellt: sollte der Antrag auf Einheitlichkeit vom Europäischen Patentamt abgelehnt werden, bleibt die Möglichkeit der Validierung in Österreich erhalten. Die diesbezügliche Frist von drei Monaten beginnt erst mit der Rechtskraft der Ablehnung des Antrags auf Einheitlichkeit.

Das EU-Einheitspatent ist in Kraft und jede:r soll einen einfachen Zugang dazu bekommen. Vorerst sind 17 Mitgliedsstaaten dabei, im Vollausbau können es dann 24 werden.

Die sechs wichtigsten Fragen zum Einheitspatent

  • Ab wann kann ich ein Einheitspatent bekommen?
    Einheitspatente werden seit 1. Juni 2023 erteilt. Innovationen, die gestern entwickelt und heute zum Patent angemeldet werden, könnten also schon bald ein Einheitspatent werden.
  • Wie viel kostet das Einheitspatent?
    Ein Einheitspatent kostet rund € 5.600. Statt einer Gebühr für jedes Land, in dem der Patentschutz angestrebt wird, gibt es beim Einheitspatent nur eine einzige Gebühr für alle teilnehmenden Staaten. Zum Vergleich: Bisher konnten Erfinder:innen zum gleichen Preis ihre Erfindung in nur vier Ländern schützen, mit dem Einheitspatent in 17.
  • Ist die ganze EU beim Einheitspatent dabei? Derzeit sind 18 Länder dabei: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden und Slowenien. In diesen Ländern gilt das Einheitspatent. Im Vollausbau können es bis zu 24 EU-Mitgliedsstaaten werden.
  • In welche Sprachen muss man das Einheitspatent übersetzen lassen?
    Das Einheitspatent kann, wie das bisherige europäische Bündelpatent, in Deutsch, Englisch oder Französisch angemeldet werden. Während einer Übergangsfrist von zwölf Jahren müssen alle Einheitspatente ins Englische oder in eine weitere Amtssprache der EU übersetzt werden. Danach meldet man nur noch in einer Amtssprache der EU an und es ist keine weitere Übersetzung mehr nötig.
  • Wie kommt man zu einem Einheitspatent?
    Das Einheitspatent muss beim Europäischen Patentamt angemeldet werden und wird auch von diesem erteilt
  • Welche Unterstützung bekommen Unternehmen und Forschende, die ein Einheitspatent anmelden wollen, beim Österreichischen Patentamt?
    Der beste Weg zum Schutz beginnt mit einer professionellen Recherche beim Österreichischen Patentamt. Sie bekommen eine professionelle Einschätzung, ob Ihre Erfindung neu und patenttauglich ist. Das Patentamt berät und begleitet KMU, Start Ups und Forschende, um ihnen einen sicheren Weg zur Internationalisierung zu ermöglichen.

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Die Vorteile

Das Einheitspatent soll den Erfinder:innen und Unternehmen Vorteile bringen: Man kann seine Innovationen mit einem einzigen Patent in mehreren Ländern zugleich schützen und erspart sich einiges an Papier, Zeit und Kosten. Es entfällt vor Allem die sonst sehr aufwändige Übersetzung in die Landessprachen. Das Einheitspatent kann in Deutsch, Englisch oder Französisch beantragt werden. Der Aufwand für die Übersetzungen ist im herkömmlichen Verfahren nicht zu unterschätzen. Und statt einer Gebühr pro Land wird nur eine einzige Gebühr für alle teilnehmenden Staaten verrechnet. Die Jahresgebühr ist vergleichbar mit der Gebühr für vier Länder und bietet Schutz für derzeit 17 Länder.

Beachten Sie!

Trotz aller Vorteile und der einfachen Anmeldung, gibt es Manches zu bedenken. Wird das Patent beispielsweise nicht erteilt, sind die gesamten Verfahrensgebühren ebenso wie beim Bündelpatent verloren. Ein Risiko, das man vorab mit einer professionellen Recherche vom Österreichischen Patentamt minimieren kann. Eine solche Recherche ist für € 258 zu haben und wird binnen weniger Monate fertig gestellt. Noch besser: Mit einer nationalen Patent- oder Gebrauchsmuster-Anmeldung bekommt man ebenfalls diese Recherche und sichert sich zugleich den Prioritätstag. Anmelder:innen sollten also auch in Zukunft zuerst zum österreichischen Patentamt gehen und erst dann das Einheitspatent anmelden.

Hinweis für kleine und mittlere Unternehmen: Sowohl die Kosten der Recherche beim Österreichischen Patentamt als auch die Gebühren einer österreichischen oder europäischen Patentanmeldung sind im KMU Fonds bis zu € 1.500,- förderfähig.

Das neue Erteilungsverfahren funktioniert nach dem Prinzip "Einer für Alle, Alle für Einen". Wird das Patent erteilt, dann gilt es in allen teilnehmenden Ländern. Wird es aber in einem der Länder erfolgreich angefochten, dann verliert es auch in allen Ländern seine Wirkung. Die Anfechtung wird je nach technischem Gegenstand vor einer der zentralen Kammern in Paris, München oder Mailand verhandelt.

Die Verletzung eines Einheitspatents wird auch vor lokalen Kammern verhandelt. Das kann in Stockholm, Düsseldorf oder Wien sein, um nur drei Beispiele zu nennen. Das Berufungsgericht (zweite Instanz des UPC) hat seinen Sitz in Luxemburg.

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