07.05.2025: das Einheitspatentgericht veröffentlicht die case-load Statistik seit Beginn der Arbeit des Gerichtes und dokumentiert seine hohe Arbeitsbelastung: https://www.unified-patent-court.org/en/news/case-load-court-start-operation-june-2023-update-30-april-2025
16.04.2025: bei einem Treffen mit Patentanwälten teilt der Vizepräsident des EPA Ch. Ernst mit, dass bis dato mehr als 53.000 Anträge auf Einheitlichkeit gestellt wurden. Die Vereinfachung und Kostenreduktion durch das Einheitspatent wurden von den Anwälten begrüßt.
01.04.2025: das jährliche update der Richtlinien zum Einheitspatent https://www.epo.org/en/legal/guidelines-up/2025/index.html wird vom EPA veröffentlicht.
25.03.2025: das Europäische Patentamt veröffentlicht den Patent Index 2024: auch im zweiten Jahr seiner Existenz übertrifft die Nachfrage nach dem Einheitspatent die Erwartung. In Summe wurden mehr als 28.000 Anträge auf Einheitlichkeit gestellt, das sind 25.6% aller Europäischen Patentanmeldungen 2024.
14.02.2025: gleichzeitig veröffentlicht der UPC seinen ersten Jahresbericht: https://www.epo.org/en/service-support/faq/law-practice/unitary-patent/costs-unitary-patent-and-reductions-small-3
14.02.2025: in der14. Sitzung des Verwaltungsrates des UPC wird u.A. die Einstellung weiterer Richter beschlossen. Die Arbeitsbelastung des UPC nimmt (noch) schneller als erwartet zu.
01.01.2025: Die Übersiedlung der lokalen Kammer des Einheitspatentgerichts in Räume des Österreichischen Patentamtes ist offiziell erfolgt.
03.12.2024: Mehr als 25.000 Einheitspatente sind nunmehr registriert. Eine detaillierte Statistik findet sich unter https://www.epo.org/en/about-us/statistics/statistics-centre#/unitary-patent .
03.12.2024: Voraussichtlich das letzte Mal findet eine Verhandlung der lokalen Wiener Kammer im Arbeits- und Sozialgericht statt. Die Übersiedlung der Kammer in die Räumlichkeiten des Österreichischen Patentamts ist Anfang 2025 avisiert. Die administrative Betreuung der Kammer erfolgte schon bisher durch Mitarbeiter:innen des Patentamtes, sodass mit der Übersiedlung nicht nur eine weitere Verbesserung dieser Dienstleistung, sondern auch eine Kostenreduktion erreicht wird.
27.11.2024: Der Verwaltungsrat und das Gericht ernennen das Expertenkomitee für das Schieds- und Mediationszentrum (PMAC). Es berät den PMAC-Direktor in rechtlichen und administrativen Angelegenheiten. Seitens Österreich wurde Petra Asperger (ÖPA) bestimmt. Der Einrichtung des PMAC steht somit nichts mehr im Wege.
23.09.2024: Emmanuel Gouge legt in der Zentralkammer Paris seinen Amtseid als rechtlich qualifizierter Richter ab. Die fortdauernde Neueinstellung von technisch und rechtlich Richtern widerspiegelt einerseits die wachsende Arbeitsbelastung des Gerichts aber auch den Erfolg und das wachsende Vertrauen in das System.
19/20.09.2024: In Kooperation mit der Europäischen Patent Academy organisiert das Österreichische Patentamt ein Treffen der Richter und Bediensteten des Einheitspatengerichts in Wien. Präsident Stefan Harasek und Sektionschef Christian Auinger begrüßen 170 Teilnehmer, darunter den Kanzler Alexander Ramsey, die Präsidentin des Gerichts erster Instanz Florence Butin und den Präsident des Gerichts zweiter Instanz Klaus Grabinsky. Solche Treffen sollen zum Training und zur Qualitätssicherung regelmäßig stattfinden.
09.09.2024: Herr Ales Zalar wird gemäß Beschluss des Verwaltungskomitees zum Direktor des noch einzurichtenden Schieds- und Mediationszentrums (Patent Mediation and Arbitration Centre (PMAC)) angestellt. Er diente in Slowenien u.A. als Justizminister und war Präsident des European Centre fort Dispute Resolution (ECDR). Das PMAC hat seine Sitze in Laibach/Ljubljana (Slowenien) und Lissabon (Portugal).
01.09.2024: Rumänien tritt dem Einheitspatent bei. Nun sind 18 Länder dabei.
01.07.2024: Johannes Mesa Pascasio legt seinen Amtseid als technisch qualifizierter Richter in Gegenwart des Vorsitzenden der Wiener Lokalkammer Walter Schober ab. Dabei ebenfalls anwesend der technisch qualifizierte Richter Klaus Loibner. Österreich ist somit mit zwei technischen und einem rechtlich qualifizierten Richter im Einheitspatentgericht vertreten.
29.02.2024: Das Einheitspatentgericht veröffentlicht eine detaillierte Statistik der eingegangen Fälle: https://www.unified-patent-court.org/en/news/case-load-court-update-29-february-2024
27.06.2024: in Mailand (IT) wird die dritte Filiale der Zentralkammer des UPC offiziell eröffnet
26.02.2024: Das erste substantielle Urteil ergeht in der Berufungsinstanz des Einheitspatentgerichts.
22.02.2024: Das Europäische Patentamt verlautbart ein beschleunigtes Verfahren für Einsprüche einzurichten, falls das Einheitspatentgericht mitteilt, dass parallel ein Verfahren im Einheitspatentgericht anhängig ist. Mehr Informationen
Das Einheitspatent soll den Erfinder:innen und Unternehmen Vorteile bringen: Man kann seine Innovationen mit einem einzigen Patent in mehreren Ländern zugleich schützen und erspart sich einiges an Papier, Zeit und Kosten. Es entfällt vor Allem die sonst sehr aufwändige Übersetzung in die Landessprachen. Das Einheitspatent kann in Deutsch, Englisch oder Französisch beantragt werden. Der Aufwand für die Übersetzungen ist im herkömmlichen Verfahren nicht zu unterschätzen. Und statt einer Gebühr pro Land wird nur eine einzige Gebühr für alle teilnehmenden Staaten verrechnet. Die Jahresgebühr ist vergleichbar mit der Gebühr für vier Länder und bietet Schutz für derzeit 18 Länder.
Trotz aller Vorteile und der einfachen Anmeldung, gibt es Manches zu bedenken. Wird das Patent beispielsweise nicht erteilt, sind die gesamten Verfahrensgebühren ebenso wie beim Bündelpatent verloren. Ein Risiko, das man vorab mit einer professionellen Recherche vom Österreichischen Patentamt minimieren kann. Eine solche Recherche ist für € 258 (online-Antrag € 238) zu haben und wird binnen weniger Monate fertig gestellt. Noch besser: Mit einer nationalen Patent- oder Gebrauchsmuster-Anmeldung bekommt man ebenfalls diese Recherche und sichert sich zugleich den Prioritätstag. Anmelder:innen sollten also auch in Zukunft zuerst zum österreichischen Patentamt gehen und erst dann das Einheitspatent anmelden.
Hinweis für kleine und mittlere Unternehmen: Sowohl die Kosten der Recherche beim Österreichischen Patentamt als auch die Gebühren einer österreichischen oder europäischen Patentanmeldung sind im KMU Fonds bis zu 75% förderfähig. Mehr zur Förderung
Das neue Erteilungsverfahren funktioniert nach dem Prinzip "Einer für Alle, Alle für Einen". Wird das Patent erteilt, dann gilt es in allen teilnehmenden Ländern. Wird es aber in einem der Länder erfolgreich angefochten, dann verliert es auch in allen Ländern seine Wirkung. Die Anfechtung wird je nach technischem Gegenstand vor einer der zentralen Kammern in Paris, München oder Mailand verhandelt.
Die Verletzung eines Einheitspatents wird auch vor lokalen Kammern verhandelt. Das kann in Stockholm, Düsseldorf oder Wien sein, um nur drei Beispiele zu nennen. Das Berufungsgericht (zweite Instanz des UPC) hat seinen Sitz in Luxemburg.