Um Schutzrechte aufrecht zu erhalten, müssen regelmäßig Jahresgebühren gezahlt werden - beachten Sie Besonderheiten und Details der einzelnen Schutzrechte.
Es sind keine Formulare notwendig, zahlen Sie die fällige Jahresgebühr einfach auf unser Konto ein. Geben Sie bitte beim Verwendungszweck die Registernummer oder das Aktenzeichen und "Jahresgebühr" an.
Die Fälligkeit und Höhe der Jahresgebühr können Sie online abfragen. Dazu benötigen Sie die Registernummer oder das Aktenzeichen.
Österreichisches Patentamt (Dresdner Straße 87, 1200 Wien)
IBAN: AT75 0100 0000 0516 0000
BIC: BUNDATWW
Ein Patent kann maximal 20 Jahre geschützt werden.
Die Jahresgebühr kann frühestens drei Monate vor Fälligkeit und spätestens sechs Monate nach Fälligkeit gezahlt werden. Bei Zahlung nach Fälligkeit erhöht sich die Gebühr um 20 %. Eine Besonderheit ist die erste an das Österreichische Patentamt zu zahlende Jahresgebühr (6. Jahr): Diese kann ohne den 20 %-igen Zuschlag gezahlt werden.
Die Jahresgebühr für ein Zusatzpatent wird am nächsten Fälligkeitstag (letzter Tag des Anmeldemonats) nach Erteilung fällig und beträgt EUR 386,00. Es ist nur eine Jahresgebühr für die gesamte Dauer zu zahlen. Zusatzpatente erreichen ihr Ende mit dem Stammpatent.
Gebühr in EUR | Gebühr mit Zuschlag in EUR | |
3. Jahr | 0,00 | 0,00 |
4. Jahr | 0,00 | 0,00 |
5. Jahr | 0,00 | 0,00 |
6. Jahr | 104,00 | 104,00 |
7. Jahr | 208,00 | 249,60 |
8. Jahr | 313,00 | 375,60 |
9. Jahr | 417,00 | 500,40 |
10. Jahr | 522,00 | 626,40 |
11. Jahr | 626,00 | 751,20 |
12. Jahr | 731,00 | 877,20 |
13. Jahr | 835,00 | 1.002,00 |
14. Jahr | 940,00 | 1.128,00 |
15. Jahr | 1.044,00 | 1.252,80 |
16. Jahr | 1.148,00 | 1.377,60 |
17. Jahr | 1.253,00 | 1.503,60 |
18. Jahr | 1.357,00 | 1.628,40 |
19. Jahr | 1.566,00 | 1.879,20 |
20. Jahr | 1.775,00 | 2.130,00 |
Ein Gebrauchsmuster kann maximal 10 Jahre geschützt werden.
Die Jahresgebühr kann frühestens drei Monate vor Fälligkeit und spätestens sechs Monate nach Fälligkeit gezahlt werden. Bei Zahlung nach Fälligkeit erhöht sich die Gebühr um 20 %. Eine Besonderheit ist die erste an das Österreichische Patentamt zu zahlende Jahresgebühr (4. Jahr): Diese kann bis spätestens sechs Monate nach Fälligkeit ohne den 20 %-igen Zuschlag gezahlt werden.
Anstelle der einzelnen Jahresgebühren können auch Pauschalen für das 4.-6. Jahr und das 7.-10. Jahr gezahlt werden. Die Fälligkeit für die Pauschalen richtet sich nach dem Fälligkeitstag für die 4. bzw. 7. Jahresgebühr.
Gebühr in EUR | Gebühr mit Zuschlag in EUR | |
2. Jahr | 0,00 | 0,00 |
3. Jahr | 0,00 | 0,00 |
4. Jahr | 52,00 | 52,00 |
5. Jahr | 104,00 | 124,80 |
6. Jahr | 261,00 | 313,20 |
7. Jahr | 313,00 | 375,60 |
8. Jahr | 365,00 | 438,00 |
9. Jahr | 417,00 | 500,40 |
10. Jahr | 470,00 | 564,00 |
Pauschale 4.-6. Jahr | 376,00 | 376,00 |
Pauschale 7.-10. Jahr | 1.410,00 | 1.692,00 |
Gebühr in EUR | Gebühr mit Zuschlag in EUR | |
1. Jahr | 2.611,00 | 3.133,20 |
2. Jahr | 3.029,00 | 3.634,80 |
3. Jahr | 3.448,00 | 4.137,60 |
4. Jahr | 3.864,00 | 4.636,80 |
5. Jahr | 4.282,00 | 5.138,40 |
begonnene 6. Jahr | 3.029,00 | 3.634,80 |
Ein Europäisches Patent kann maximal 20 Jahre geschützt werden.
Die Jahresgebühr kann frühestens drei Monate vor Fälligkeit und spätestens sechs Monate nach Fälligkeit gezahlt werden. Bei Zahlung nach Fälligkeit erhöht sich die Gebühr um 20 %. Eine Besonderheit ist die erste an das Österreichische Patentamt zu zahlende Jahresgebühr (6. Jahr): Diese kann bis maximal 3 Monate nach Fälligkeit ohne den 20 %-igen Zuschlag und weitere neun Monate mit dem 20 %-igen Zuschlag.
Die Jahresgebühr für ein Zusatzpatent wird am nächsten Fälligkeitstag (letzter Tag des Anmeldemonats) nach Erteilung fällig und beträgt EUR 386,00. Es ist nur eine Jahresgebühr für die gesamte Dauer zu zahlen. Zusatzpatente erreichen ihr Ende mit dem Stammpatent.
Gebühr in EUR | Gebühr mit Zuschlag in EUR | |
3. Jahr | 0,00 | 0,00 |
4. Jahr | 0,00 | 0,00 |
5. Jahr | 0,00 | 0,00 |
6. Jahr | 104,00 | 104,00 bzw. 124,80 |
7. Jahr | 208,00 | 249,60 |
8. Jahr | 313,00 | 375,60 |
9. Jahr | 417,00 | 500,40 |
10. Jahr | 522,00 | 626,40 |
11. Jahr | 626,00 | 751,20 |
12. Jahr | 731,00 | 877,20 |
13. Jahr | 835,00 | 1.002,00 |
14. Jahr | 940,00 | 1.128,00 |
15. Jahr | 1.044,00 | 1.252,80 |
16. Jahr | 1.148,00 | 1.377,60 |
17. Jahr | 1.253,00 | 1.503,60 |
18. Jahr | 1.357,00 | 1.628,40 |
19. Jahr | 1.566,00 | 1.879,20 |
20. Jahr | 1.775,00 | 2.130,00 |