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Jahresgebühren

Um ein Patent, Gebrauchsmuster, Schutzzertifikat aufrecht zu erhalten müssen Jahresgebühren entrichtet werden.

Hauptinhalt:

Um Schutzrechte aufrecht zu erhalten, müssen regelmäßig Jahresgebühren gezahlt werden - beachten Sie Besonderheiten und Details der einzelnen Schutzrechte. 

Sie können die fällige Jahresgebühr für Ihr Patent oder Gebrauchsmuster bequem über unsere Online-Anmeldung einzahlen. Klicken Sie dazu bei Ihrem Schutzrecht auf „Nachtragseingabe erstellen" und wählen Sie anschließend die Kategorie „Einzahlung von Gebühren" sowie den Eingabetyp „Einzahlung von Jahresgebühren" aus. Die Zahlung ist per eps-Überweisung, Masercard oder Visa möglich.

Jahresgebühren online bezahlen

Alternativ können Sie die fällige Jahresgebühr auch direkt auf unser Konto überweisen. Hierfür ist kein Formular notwendig. Bitte geben Sie im Verwendungszweck die Registernummer oder das Aktenzeichen sowie den Hinweis „Jahresgebühr" an. Bitte beachten Sie, dass Überweisungsspesen von den Einzahlerinnen bzw. Einzahlern zu tragen sind. Das Österreichische Patentamt muss den vollen Betrag der Jahresgebühr erhalten. 

Die Fälligkeit und Höhe der Jahresgebühr können Sie online abfragen. Dafür benötigen Sie die Registernummer oder das Aktenzeichen.

Bankverbindung

Kontoinhaber: Österreichisches Patentamt
IBAN: AT75 0100 0000 0516 0000
BIC: BUNDATWW

Patent national

Ein Patent kann maximal 20 Jahre geschützt werden. 

Die Jahresgebühr kann frühestens drei Monate vor Fälligkeit und spätestens sechs Monate nach Fälligkeit gezahlt werden. Bei Zahlung nach Fälligkeit erhöht sich die Gebühr um 20 %. Eine Besonderheit ist die erste an das Österreichische Patentamt zu zahlende Jahresgebühr (6. Jahr): Diese kann ohne den 20 %-igen Zuschlag gezahlt werden.

Die Jahresgebühr für ein Zusatzpatent wird am nächsten Fälligkeitstag (letzter Tag des Anmeldemonats) nach Erteilung fällig und beträgt EUR 386,00. Es ist nur eine Jahresgebühr für die gesamte Dauer zu zahlen. Zusatzpatente erreichen ihr Ende mit dem Stammpatent.

Jahresgebühren Patent national

Gebühr in EURGebühr mit Zuschlag in EUR
3. Jahr0,000,00

4. Jahr

0,000,00
5. Jahr0,000,00
6. Jahr104,00104,00
7. Jahr208,00249,60
8. Jahr313,00375,60
9. Jahr417,00500,40
10. Jahr522,00626,40
11. Jahr626,00751,20
12. Jahr731,00877,20
13. Jahr835,001.002,00
14. Jahr940,001.128,00
15. Jahr1.044,001.252,80
16. Jahr1.148,001.377,60
17. Jahr1.253,001.503,60
18. Jahr1.357,001.628,40
19. Jahr1.566,001.879,20
20. Jahr1.775,002.130,00

Jahresgebühren Schutzzertifikat

Gebühr in EURGebühr mit Zuschlag in EUR
1. Jahr2.611,003.133,20

2. Jahr

3.029,003.634,80
3. Jahr3.448,004.137,60
4. Jahr3.864,004.636,80
5. Jahr4.282,005.138,40
begonnene 6. Jahr3.029,003.634,80

Gebrauchsmuster

Ein Gebrauchsmuster kann maximal 10 Jahre geschützt werden. 

Die Jahresgebühr kann frühestens drei Monate vor Fälligkeit und spätestens sechs Monate nach Fälligkeit gezahlt werden. Bei Zahlung nach Fälligkeit erhöht sich die Gebühr um 20 %. Eine Besonderheit ist die erste an das Österreichische Patentamt zu zahlende Jahresgebühr (4. Jahr): Diese kann bis spätestens sechs Monate nach Fälligkeit ohne den 20 %-igen Zuschlag gezahlt werden.

Anstelle der einzelnen Jahresgebühren können auch Pauschalen für das 4.-6. Jahr und das 7.-10. Jahr gezahlt werden. Die Fälligkeit für die Pauschalen richtet sich nach dem Fälligkeitstag für die 4. bzw. 7. Jahresgebühr.

Jahresgebühren Gebrauchsmuster

Gebühr in EURGebühr mit Zuschlag in EUR
2. Jahr0,000,00

3. Jahr

0,000,00
4. Jahr52,0052,00
5. Jahr104,00124,80
6. Jahr261,00313,20
7. Jahr313,00375,60
8. Jahr365,00438,00
9. Jahr417,00500,40
10. Jahr470,00564,00
Pauschale 4.-6. Jahr376,00376,00
Pauschale 7.-10. Jahr1.410,001.692,00

Europäisches Patent

Ein Europäisches Patent kann maximal 20 Jahre geschützt werden. 

Die Jahresgebühr kann frühestens drei Monate vor Fälligkeit und spätestens sechs Monate nach Fälligkeit gezahlt werden. Bei Zahlung nach Fälligkeit erhöht sich die Gebühr um 20 %. Eine Besonderheit ist die erste an das Österreichische Patentamt zu zahlende Jahresgebühr (6. Jahr): Diese kann bis maximal 3 Monate nach Fälligkeit ohne den 20 %-igen Zuschlag und weitere neun Monate mit dem 20 %-igen Zuschlag. 

Die Jahresgebühr für ein Zusatzpatent wird am nächsten Fälligkeitstag (letzter Tag des Anmeldemonats) nach Erteilung fällig und beträgt EUR 386,00. Es ist nur eine Jahresgebühr für die gesamte Dauer zu zahlen. Zusatzpatente erreichen ihr Ende mit dem Stammpatent.

Jahresgebühren Europäisches Patent

Gebühr in EURGebühr mit Zuschlag in EUR
3. Jahr0,000,00

4. Jahr

0,000,00
5. Jahr0,000,00
6. Jahr104,00104,00 bzw. 124,80
7. Jahr208,00249,60
8. Jahr313,00375,60
9. Jahr417,00500,40
10. Jahr522,00626,40
11. Jahr626,00751,20
12. Jahr731,00877,20
13. Jahr835,001.002,00
14. Jahr940,001.128,00
15. Jahr1.044,001.252,80
16. Jahr1.148,001.377,60
17. Jahr1.253,001.503,60
18. Jahr1.357,001.628,40
19. Jahr1.566,001.879,20
20. Jahr1.775,002.130,00
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