Ein Weltpatent gibt es nicht! Sie oder Ihre Vertretung müssen darauf achten, in jenen Ländern bzw. Regionen, in denen Sie Schutz genießen wollen, eine Anmeldung zu machen. Ab Ihrem Anmeldetag haben Sie dafür 12 Monate Zeit.
Wenn Sie in einem Land (z. B. Österreich) bereits eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung getätigt haben, so haben Sie ab dem Anmeldetag (Prioritätstag) zwölf Monate Zeit (Prioritätsjahr) Ihre Erfindung in einem beliebigen anderen Land anzumelden. Dabei können Sie Ihren ursprünglichen Anmeldetag (Prioritätstag) „mitnehmen“.
Wenn Sie z. B. nur den deutschsprachigen Raum abdecken oder nur in die USA oder China exportieren wollen, sind i.A. Einzelanmeldungen direkt bei den jeweiligen nationalen Patentämtern vorteilhaft. Wenn Sie jedoch eine größere Zahl von Ländern anvisieren, oder sich noch Optionen offen halten wollen, gibt es die Möglichkeit der europäischen oder der internationalen Anmeldung.
Um sich die Mühen nationaler Einzelanmeldungen zu ersparen können Sie eine europäische Anmeldung oder eine internationale Anmeldung (PCT) machen. Der Patent Prosecution Highway (PPH) kann ihnen helfen, schneller zu einem internationalen Schutz zu kommen.
Details zu diesen Möglichkeiten finden Sie in den folgenden Links.
Tipp: Die Internationalisierung ist teuer. Ob sich eine Sammelanmeldung grundsätzlich lohnt, darüber kann Ihnen das Recherchenergebnis zu Ihrer Anmeldung am Österreichischen Patentamt Aufschluss geben. Mit der Anmeldung am Österreichischen Patentamt sichern Sie sich auch den international gültigen Prioritätstag für 12 Monate.