Die Dienstleistung eignet sich besonders für unabhängige Recherchen und/oder Gutachten zur Rechtsbeständigkeit bestehender Erfindungsschutzrechte. Sie können eine Recherche, ein Gutachten oder ein Gutachten mit Recherche beantragen.
Die Recherche bzw. das Gutachten nach §57b PatG kann auf einen beliebigen Tag abgestellt werden.
Hinweis: Für "neue" Erfindungen steht weiterhin die Recherche - mit oder ohne Gutachten - nach §57a PatG zur Verfügung.
Je nach Umfang, ab 1.440 EUR
Für diese Recherche mit/ohne Gutachten können Sie Gutschein 3 der Förderung des Europäischen Amtes für geistiges Eigentum in Anspruch nehmen. Dabei werden bis zu 75 % der Kosten rückerstattet.
Nach Ihrem Antrag erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot, welches Sie durch Zahlung der Gebühr annehmen können. Nach Zahlungseingang beginnt unsere Arbeit: Die durchschnittliche Bearbeitungsfrist liegt etwa bei acht Wochen.
In Ausnahmefällen - wenn ein Termin nicht realisierbar ist oder aufgrund Personalengpässen - ist es möglich, dass wir kein Angebot legen können und Sie entsprechend informieren.
Das Ergebnis dieser Dienstleistung ist eine technische und rechtliche Expertise, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine privatrechtliche Dienstleistung handelt, deren Ergebnis in einem behördlichen oder gerichtlichenn Verfahren keinerlei Bindungswirkung hat.
Das Ergebnis dieser Dienstleistung wird in deutscher Sprache verfasst.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung des Österreichischen Patentamtes.
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