Alternative Streitbeilegung
Alternative Streitbeilegung (ADR – Alternative Dispute Resolution) bezeichnet alle von Streitparteien vereinbarten Mittel oder Verfahren mit Unterstützung eines neutralen Dritten, um eine gütliche Einigung zu erzielen, ohne auf ein herkömmliches gerichtliches oder verwaltungsbehördliches Streitverfahren zurückzugreifen. Die wichtigsten Arten der alternativen Streitbeilegung sind die Mediation und Schiedsverfahren. Für Details steht eine Informationsbroschüre und eine Broschüre mit praktischen Mediationsbeispielen zur Verfügung.
Mediation
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur alternativen Streitbeilegung auf freiwilliger Basis, mit dem Ziel, dass die Beteiligten eines Rechtsstreits selbst eine einvernehmliche Lösung für ihren Rechtsstreit finden. Das Verfahren wird von einer Mediatorin oder einem Mediator als neutrale dritte Person unterstützt und kann auch während, also parallel zu einem Nichtigkeitsverfahren, einem patentrechtlichen Einspruchs- oder markenrechtlichen Widerspruchsverfahren (hier nicht zuletzt in der Cooling-Off-Frist) genutzt werden.
Wenn Sie in einen Rechtsstreit über gewerbliche Schutzrechte involviert sind oder ein Rechtsstreit droht, können Sie aus der Liste des Bundesministerium für Justiz eine Mediatorin oder einen Mediator beiziehen. Für Details kontaktieren Sie bitte die gewählte Mediatorin oder den gewählten Mediator unter den in der Liste des österreichischen Justizministeriums angegebenen Kontaktdaten.
Auf europäischer Ebene bietet das beim Einheitspatentgericht (UPC) eingerichtete Patent Mediation and Arbitration Centre (PMAC) als zentrale Anlaufstelle alternative Streitbeilegungsverfahren (ADR) in Patentangelegenheiten an. Damit ergänzt das PMAC das gerichtliche Verfahren vor dem UPC durch das auf Patentrecht spezialisierte ADR-Angebot, mithilfe einer neutralen Person eine individuell angepasste, vertrauliche und auch kostengünstigere Streitbeilegung zu erzielen.
Zu Unionsmarken und Unionsdesigns bietet das EUIPO für Parteien in den Inter-Partes-Verfahren (Streitverfahren) vor dem EUIPO über ein eigenes Mediationszentrum Mediation und andere ADR-Dienste an.
Außerdem können Beteiligte oder Betroffene in einem Rechtsstreit über gewerbliche Schutzrechte beim Arbitration and Mediation Center der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ein Mediationsverfahren beantragen. Informelle Anfragen sowie Mediationsanträge sowie auch die gesamten Verfahren können in deutscher Sprache gestellt werden, per Mail an: arbiter.mail[at]wipo.int. Die gesamten Verfahren können auch online durchgeführt werden – mehr Information finden Sie hier und in den Regeln für das Mediationsverfahren der WIPO. Eine Kostenübersicht für ein Mediationsverfahren finden Sie in der Gebühren- und Kostentabelle der WIPO in USD und hier eine Währungstabelle als Umrechnungshilfe.
Im Rahmen einer Kooperation mit dem Österreichischen Patentamt bietet die WIPO eine Gebührenermäßigung für Mediationsverfahren, bei denen ein österreichischer Klein- oder Mittelbetrieb (KMU) beteiligt ist, an: Die Verwaltungsgebühr der WIPO wird auf € 50,- pro Partei reduziert und das Mediationshonorar beträgt pauschal € 400,- pro Partei für bis zu sechs Stunden (Vorbereitung und Mediation) und für jede weitere Stunde € 100,- pro Partei.
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