Meldestelle für Rechtsverletzungen (Whistleblowing)

Erfahren Sie hier, wie Sie sicher und geschützt Hinweise zu Missständen nach dem Hinweisgeber:innenschutzgesetz geben können

Die EU-Whistleblowing-Richtlinie schützt Menschen, die Missstände oder Rechtsverstöße in Unternehmen oder Behörden melden. 

In Österreich wird sie durch das Hinweisgeber:innenschutzgesetz umgesetzt. Sichere Kanäle und Schutzmaßnahmen sollen Mitarbeitende ermutigen, Probleme ohne Nachteile aufzudecken. 

Gemeldet werden können Verstöße u. a. in Finanzwesen, Produktsicherheit, Verkehr, Datenschutz, IT, Umwelt, Gesundheit, Tier- und Verbraucherschutz, Amtsdelikte und EU-Interessen. 

Für das Österreichische Patentamt ist die Bundesdisziplinarbehörde die interne Meldestelle für Hinweisgeber:innen. Meldungen können über die Website der Bundesdisziplinarbehörde abgegeben werden. 

Wenn die Behandlung eines Hinweises im internen System nicht möglich ist, nicht zweckentsprechend oder nicht zumutbar ist oder sich als erfolglos bzw. aussichtlos erwiesen hat, besteht die Möglichkeit Hinweise an eine externe Stelle zu richten. 
Für Hinweise auf Rechtsverletzungen eines Rechtsträgers des öffentlichen Sektors fungiert das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) als externe Meldestelle.