Anmelde- und Veröffentlichungsgebühren

Hier finden Sie alle Anmelde- und Veröffentlichungsgebühren im Überblick

Stapel von Münzen

Für die Anmeldung von Erfindungen, Marken und Designs sind Anmeldegebühren zu zahlen. Sie können diese Gebühren entweder direkt bei der Anmeldung im jeweiligen Online Filing zahlen oder Sie erhalten etwa zwei Wochen nach Ihrer Anmeldung einen Zahlschein mit Ihrem Aktenzeichen und dem Zahlungszweck.

Bitte zahlen Sie bei einer Neu-Anmeldung keine Gebühren im Voraus.

Außerdem sind zu Beginn des Verfahrens pauschalierte Schriftengebühren für Schutzrechtsverfahren fällig, die zusammen mit der Gebühr eingezahlt werden. Auch bei einer Zurückziehung der Anmeldung oder des Antrags sind die pauschalierten Schriftengebühren fällig.

Bankverbindung

Kontoinhaber: Österreichisches Patentamt
Adresse: Dresdner Straße 87, 1200 Wien
IBAN: AT75 0100 0000 0516 0000
BIC: BUNDATWW

Verwendungszweck der Einzahlung

Damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können, geben Sie bei Zahlungen bitte unbedingt das Aktenzeichen oder die Registernummer, sowie die Art des Schutzrechtes und den Zweck der Zahlung an.
z. B. A 9907/2006 Anmelde- und Recherchengebühr

Umsatzsteuer

Die Gebühren des Österreichischen Patentamts unterliegen keiner Umsatzsteuer. Die Schriftengebühren, die zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden, werden vollständig an das Finanzamt abgeführt. Es fallen keine zusätzlichen Steuern an.
Die UID-Nummer des Österreichischen Patentamtes lautet: ATU38266407
 

Gebühren für Markenanmeldungen

Gebühren für Erfindungsanmeldungen

Gebühren für Designanmeldungen

Gebühren für Herkunftsangaben

Jahres- und Erneuerungsgebühren

Erhalten Sie einen Überblick über die notwendigen Gebühren um den Schutz aufrechtzuerhalten.