Jahresgebühren für geschützte Erfindungen

Hier erhalten Sie einen Überblick über die notwendigen Gebühren für Patente, Gebrauchsmuster und Schutzzertifikate, um den Schutz aufrechtzuerhalten

Stapel von Münzen

Einzahlung von Jahresgebühren

Um den Erfindungsschutz aufrechtzuerhalten, müssen regelmäßig und fristgerecht Jahresgebühren gezahlt werden. Wird die Jahresgebühr nicht fristgerecht bezahlt, erlischt das Schutzrecht.

Sie können die fällige Jahresgebühr für Ihr Patent oder Gebrauchsmuster bequem online einzahlen. Einfach „Nachtragseingabe erstellen" bei Ihrem Schutzrecht anklicken und Gebühr per eps-Überweisung, Mastercard oder Visa zahlen.
 

Alternativ können Sie die fällige Jahresgebühr auch direkt auf unser Konto überweisen. Bitte geben Sie im Verwendungszweck die Registernummer oder das Aktenzeichen sowie den Hinweis „Jahresgebühr" an.
 

Bankverbindung:

Kontoinhaber: Österreichisches Patentamt

IBAN: AT75 0100 0000 0516 0000

BIC: BUNDATWW
 

Jahresgebühren

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