Einzahlung von Jahresgebühren
Um den Erfindungsschutz aufrechtzuerhalten, müssen regelmäßig und fristgerecht Jahresgebühren gezahlt werden. Wird die Jahresgebühr nicht fristgerecht bezahlt, erlischt das Schutzrecht.
Sie können die fällige Jahresgebühr für Ihr Patent oder Gebrauchsmuster bequem online einzahlen. Einfach „Nachtragseingabe erstellen" bei Ihrem Schutzrecht anklicken und Gebühr per eps-Überweisung, Mastercard oder Visa zahlen.
Alternativ können Sie die fällige Jahresgebühr auch direkt auf unser Konto überweisen. Bitte geben Sie im Verwendungszweck die Registernummer oder das Aktenzeichen sowie den Hinweis „Jahresgebühr" an.
Bankverbindung:
Kontoinhaber: Österreichisches Patentamt
IBAN: AT75 0100 0000 0516 0000
BIC: BUNDATWW
Jahresgebühren
Ein Patent kann maximal 20 Jahre geschützt werden. Die erste Jahresgebühr ist im 6. Jahr fällig und anschließend von Jahr zu Jahr im Vorhinein zu zahlen. Die Fälligkeit der Jahresgebühren richtet sich nach dem Tag der Anmeldung des Patents und ist jeweils am letzten Tag des Anmeldemonats fällig.
Die Jahresgebühr kann frühestens drei Monate vor Fälligkeit und spätestens sechs Monate nach Fälligkeit gezahlt werden. Bei Zahlung nach Fälligkeit erhöht sich die Gebühr um 20 % – ausgenommen der ersten zu zahlenden Gebühr (6. Jahr), diese ist vom Zuschlag befreit. Achtung: bei Fristversäumnis erlischt das Patent.
| Gebühr in Euro | Gebühr mit Zuschlag in Euro | |
|---|---|---|
| 6. Jahr | EUR 104,00 | EUR 124,80 |
| 7. Jahr | EUR 208,00 | EUR 249,60 |
| 8. Jahr | EUR 313,00 | EUR 375,60 |
| 9. Jahr | EUR 417,00 | EUR 500,40 |
| 10. Jahr | EUR 522,00 | EUR 626,40 |
| 11. Jahr | EUR 626,00 | EUR 751,20 |
| 12. Jahr | EUR 731,00 | EUR 877,20 |
| 13. Jahr | EUR 835,00 | EUR 1.002,00 |
| 14. Jahr | EUR 940,00 | EUR 1.128,00 |
| 15. Jahr | EUR 1.044,00 | EUR 1.252,80 |
| 16. Jahr | EUR 1.148,00 | EUR 1.377,60 |
| 17. Jahr | EUR 1.253,00 | EUR 1.503,60 |
| 18. Jahr | EUR 1.357,00 | EUR 1.628,40 |
| 19. Jahr | EUR 1.566,00 | EUR 1.879,20 |
| 20. Jahr | EUR 1.775,00 | EUR 2.130,00 |
Die Jahresgebühr für ein Zusatzpatent wird am nächsten Fälligkeitstag (letzter Tag des Anmeldemonats) nach Erteilung fällig und beträgt € 386,-. Es ist nur eine Jahresgebühr für die gesamte Dauer zu zahlen. Zusatzpatente erreichen ihr Ende mit dem Stammpatent.
Die Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikats startet, sobald das Grundpatent abläuft. Es gilt für maximal fünf Jahre. Im Falle eines Arzneimittels für Kinder kann es darüber hinaus um sechs Monate verlängert werden.
Die erste Jahresgebühr ist am Monatsende fällig, in dem das Schutzzertifikat wirksam wird. Die Jahresgebühr kann frühestens drei Monate vor Fälligkeit und spätestens sechs Monate nach Fälligkeit gezahlt werden. Bei Zahlung nach Fälligkeit erhöht sich die Gebühr um 20 %.
| Gebühr in Euro | Gebühr mit Zuschlag in Euro | |
|---|---|---|
| 1. Jahr | EUR 2.611,00 | EUR 3.133,20 |
| 2. Jahr | EUR 3.029,00 | EUR 3.634,80 |
| 3. Jahr | EUR 3.448,00 | EUR 4.137,60 |
| 4. Jahr | EUR 3.864,00 | EUR 4.636,80 |
| 5. Jahr | EUR 4.282,00 | EUR 5.138,40 |
| begonnenes 6. Jahr | EUR 3.029,00 | EUR 5.138,40 |
Ein Gebrauchsmuster kann maximal zehn Jahre geschützt werden. Die erste Jahresgebühr wird im 4. Jahr fällig und anschließend von Jahr zu Jahr im Vorhinein zu zahlen. Die Fälligkeit der Jahresgebühren richtet sich nach dem Tag der Anmeldung des Gebrauchsmusters und ist jeweils am letzten Tag des Anmeldemonats fällig.
Die Jahresgebühr kann frühestens drei Monate vor Fälligkeit und spätestens sechs Monate nach Fälligkeit gezahlt werden. Bei Zahlung nach Fälligkeit erhöht sich die Gebühr um 20 % – ausgenommen der ersten zu zahlenden Gebühr (4. Jahr), diese ist vom Zuschlag befreit. Achtung: bei Fristversäumnis erlischt das Gebrauchsmuster.
| Gebühr in Euro | Gebühr mit Zuschlag in Euro | |
|---|---|---|
| 4. Jahr | EUR 52,00 | EUR 52,00 |
| 5. Jahr | EUR 104,00 | EUR 124,80 |
| 6. Jahr | EUR 261,00 | EUR 313,20 |
| 7. Jahr | EUR 313,00 | EUR 375,60 |
| 8. Jahr | EUR 365,00 | EUR 438,00 |
| 9. Jahr | EUR 417,00 | EUR 500,40 |
| 10. Jahr | EUR 470,00 | EUR 564,00 |
Anstelle der einzelnen Jahresgebühren können auch Pauschalen gezahlt werden. Die Fälligkeit für die Pauschalen richtet sich nach dem Fälligkeitstag für die 4. bzw. 7. Jahresgebühr.
| Gebühr in Euro | Gebühr mit Zuschlag in Euro | |
|---|---|---|
| Pauschale 4.-6. Jahr | EUR 376,- | EUR 1.692,- |
| Pauschale 7.-10. Jahr | EUR 1.410,- | EUR 1.692,- |
Ein Europäisches Patent kann maximal 20 Jahre geschützt werden. Die erste Jahresgebühr ist im 6. Jahr zu zahlen.
Die Jahresgebühr kann frühestens drei Monate vor Fälligkeit und spätestens sechs Monate nach Fälligkeit gezahlt werden. Bei Zahlung nach Fälligkeit erhöht sich die Gebühr um 20 % – ausgenommen der ersten zu zahlenden Gebühr (6. Jahr), diese ist bis maximal 3 Monate nach Fälligkeit ohne den 20 %-igen Zuschlag zu zahlen. Achtung: bei Fristversäumnis erlischt das Patent.
| Gebühr in Euro | Gebühr mit Zuschlag in Euro | |
|---|---|---|
| 6. Jahr | EUR 104,00 | EUR 124,80 |
| 7. Jahr | EUR 208,00 | EUR 249,60 |
| 8. Jahr | EUR 313,00 | EUR 375,60 |
| 9. Jahr | EUR 417,00 | EUR 500,40 |
| 10. Jahr | EUR 522,00 | EUR 626,40 |
| 11. Jahr | EUR 626,00 | EUR 751,20 |
| 12. Jahr | EUR 731,00 | EUR 877,20 |
| 13. Jahr | EUR 835,00 | EUR 1.002,00 |
| 14. Jahr | EUR 940,00 | EUR 1.128,00 |
| 15. Jahr | EUR 1.044,00 | EUR 1.252,80 |
| 16. Jahr | EUR 1.148,00 | EUR 1.377,60 |
| 17. Jahr | EUR 1.253,00 | EUR 1.503,60 |
| 18. Jahr | EUR 1.357,00 | EUR 1.628,40 |
| 19. Jahr | EUR 1.566,00 | EUR 1.879,20 |
| 20. Jahr | EUR 1.775,00 | EUR 2.130,00 |