Verfahrensgebühren

Hier finden Sie alle Verfahrensgebühren im Überblick

Stapel von Münzen

Bei Anträgen im Verfahren zu Erfindungen, Marken und Designs sind Verfahrensgebühren zu zahlen. Sie können diese Gebühren entweder direkt bei der Antragstellung im jeweiligen Online Filing zahlen oder Sie erhalten etwa zwei Wochen nach Antragstellung einen Zahlschein mit Ihrem Aktenzeichen und dem Zahlungszweck.

Bitte zahlen Sie keine Gebühren im Voraus.

Außerdem sind zu Beginn des Verfahrens pauschalierte Schriftengebühren für Schutzrechtsverfahren fällig, die zusammen mit der Gebühr eingezahlt werden. Auch bei einer Zurückziehung des Antrags sind die pauschalierten Schriftengebühren fällig.

Bankverbindung

Kontoinhaber: Österreichisches Patentamt
Adresse: Dresdner Straße 87, 1200 Wien
IBAN: AT75 0100 0000 0516 0000
BIC: BUNDATWW

Verwendungszweck der Einzahlung

Damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können, geben Sie bei Zahlungen bitte unbedingt das Aktenzeichen oder die Registernummer, sowie die Art des Schutzrechtes und den Zweck der Zahlung an.
z. B. A 9907/2006 Anmelde- und Recherchengebühr

Umsatzsteuer

Die Gebühren des Österreichischen Patentamts unterliegen keiner Umsatzsteuer. Die Schriftengebühren, die zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden, werden vollständig an das Finanzamt abgeführt. Es fallen keine zusätzlichen Steuern an.
Die UID-Nummer des Österreichischen Patentamtes lautet: ATU38266407
 

Verfahrensgebühren für alle Schutzrechte

Verfahrensgebühren bei Marken

Verfahrensgebühren bei Erfindungen

Verfahrensgebühren für Herkunftsangaben

Jahres- und Erneuerungsgebühren

Erhalten Sie einen Überblick über die notwendigen Gebühren um den Schutz aufrechtzuerhalten.