Bei Anträgen im Verfahren zu Erfindungen, Marken und Designs sind Verfahrensgebühren zu zahlen. Sie können diese Gebühren entweder direkt bei der Antragstellung im jeweiligen Online Filing zahlen oder Sie erhalten etwa zwei Wochen nach Antragstellung einen Zahlschein mit Ihrem Aktenzeichen und dem Zahlungszweck.
Bitte zahlen Sie keine Gebühren im Voraus.
Außerdem sind zu Beginn des Verfahrens pauschalierte Schriftengebühren für Schutzrechtsverfahren fällig, die zusammen mit der Gebühr eingezahlt werden. Auch bei einer Zurückziehung des Antrags sind die pauschalierten Schriftengebühren fällig.
Bankverbindung
Kontoinhaber: Österreichisches Patentamt
Adresse: Dresdner Straße 87, 1200 Wien
IBAN: AT75 0100 0000 0516 0000
BIC: BUNDATWW
Verwendungszweck der Einzahlung
Damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können, geben Sie bei Zahlungen bitte unbedingt das Aktenzeichen oder die Registernummer, sowie die Art des Schutzrechtes und den Zweck der Zahlung an.
z. B. A 9907/2006 Anmelde- und Recherchengebühr
Umsatzsteuer
Die Gebühren des Österreichischen Patentamts unterliegen keiner Umsatzsteuer. Die Schriftengebühren, die zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden, werden vollständig an das Finanzamt abgeführt. Es fallen keine zusätzlichen Steuern an.
Die UID-Nummer des Österreichischen Patentamtes lautet: ATU38266407
Verfahrensgebühren für alle Schutzrechte
| Gebühr | |
|---|---|
| Gebühr für jeden vor der Nichtigkeitsabteilung des Patentamtes zu verhandelnden Antrag, inkl. Schriftengebühr EUR 341,00 | EUR 661,00 |
| Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung vor der Rechtsabteilung oder der Technischen Abteilung | EUR 219,00 |
ACHTUNG: Die Pauschalgebühren (keine zusätzlichen Schriftengebühren) für Rechtsmittelverfahren gegen Entscheidungen des Patentamtes sind ausschließlich an das Oberlandesgericht Wien zu zahlen, und nicht an das Patentamt. Gemäß § 2 Z 1 lit. k des Gerichtsgebührengesetzes entsteht die Gebührenpflicht für diese Gebühren zwei Wochen nach dem Einlangen der Rechtsmittelschrift beim Oberlandesgericht Wien.
| Gebühr | |
|---|---|
| Rekursverfahren gegen Beschlüsse der technischen Abteilung und der Rechtsabteilung des Patentamtes in einseitigen Verfahren | EUR 514,00 |
| Rekursverfahren gegen Beschlüsse der technischen Abteilung und der Rechtsabteilung des Patentamtes in mehrseitigen Verfahren | EUR 731,00 |
| Revisionsrekursverfahren gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Wien in den Verfahren nach Z 1 | EUR 984,00 |
| Berufungsverfahren gegen Entscheidungen der Nichtigkeitsabteilung des Patentamtes | EUR 984,00 |
| Revisionsverfahren und Rekursverfahren im Sinne des § 519 Z 2 ZPO gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Wien in den Verfahren nach Z 3 | EUR 1.448,00 |
| Rekursverfahren gegen Beschlüsse der Nichtigkeitsabteilung des Patentamtes | EUR 550,00 |
| Revisionsrekursverfahren gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Wien in den Verfahren nach Z 5 | EUR 738,00 |
| Gebühr | |
|---|---|
| Antrag auf Änderung des Namens oder der Firma der Anmelderin bzw. des Anmelders oder der Rechtsinhaberin bzw. des Rechtsinhabers pro Schutzrechtsart, inkl. Schriftengebühr EUR 59,00 | EUR 100,00 |
| Antrag auf Änderung der Anmelderin bzw. des Anmelders oder der Rechtsinhaberin bzw. des Rechtsinhabers (ausgenommen bei Verbandsmarken - siehe Markengebühren), auf Eintragung oder Löschung einer Lizenz oder Lizenzübertragung, eines Pfandrechtes oder eines sonstigen, insbesondere dinglichen Rechtes, inkl. Schriftengebühr EUR 59,00 | EUR 147,00 |
| Antrag auf Eintragung einer Streitanmerkung, inkl. Schriftengebühr EUR 22,00 | EUR 63,00 |
| Antrag auf Weiterbehandlung | EUR 156,00 |
| Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, inkl. Schriftengebühr EUR inkl. Schriftengebühr EUR 59,00; Wird einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Zahlung einer Jahresgebühr stattgegeben, so sind inzwischen fällig gewordene Jahresgebühren innerhalb von einem Monat ab Zustellung des Beschlusses ohne Zuschlag zu zahlen. | EUR 288,00 |
| Prioritätsbeleg, Schriftengebühr EUR 111,00; Befreiung bei gleichzeitiger Herstellung mehrerer Abschriften von Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, pauschalierte Schriftengebühr ist nur einmal pro Schutzrecht fällig | EUR 111,00 |
| angefertigte Kopien aus dem Akt samt Bestätigung | gebührenfrei |
| Bestätigung auf Übereinstimmung für Kopien (von Partei angefertigt) | gebührenfrei |
| Amtszeugnis | gebührenfrei |
Verfahrensgebühren bei Marken
| Gebühr | |
|---|---|
| Widerspruch gegen die Markenregistrierung, inkl. Schriftengebühr EUR 74,00 | EUR 230,00 |
| Teilung einer angemeldeten oder registrierten nationalen Marke | EUR 200,00 |
| Prioritätsbeleg, inkl. Schriftengebühr EUR 111,00 | EUR 111,00 |
| beglaubigter Auszug aus dem Register pro Marke, inkl. Schriftengebühr EUR 34,00 | EUR 34,00 |
| Duplikat des beglaubigten Auszuges aus dem Markenregister, pro Marke | gebührenfrei |
| Aufrechtsbestätigung einer Marke | gebührenfrei |
| Gebühr | |
|---|---|
| Antrag auf Teilung einer internationalen Registrierung | EUR 100,00 |
| Widerspruch gegen die Schutzzulassung einer internationalen Marke, inkl. Schriftengebühr EUR 74,00 | EUR 230,00 |
Verfahrensgebühren bei Erfindungen
| Gebühr | |
|---|---|
| Einspruch gegen die Patenterteilung, inkl. Schriftengebühr EUR 74,00 | EUR 230,00 |
| beglaubigter Auszug aus dem Register pro Patent, inkl. Schriftengebühr EUR 34,00 | EUR 34,00 |
| Duplikat einer Patenturkunde | gebührenfrei |
| Prioritätsbeleg, inkl. Schriftengebühr EUR 111,00. Bei mehrerer Abschriften von Markenanmeldungen ist die Schriftengebühr nur einmal pro Schutzrecht fällig. | EUR 111,00 |
| Fristgesuch | gebührenfrei |
| Gebühr | |
|---|---|
| beglaubigter Auszug aus dem Register pro Gebrauchsmuster, inkl. Schriftengebühr EUR 34,00 | EUR 34,00 |
| Duplikat einer Gebrauchsmusterurkunde | gebührenfrei |
| Prioritätsbeleg, inkl. Schriftengebühr EUR 111,00. Bei mehrerer Abschriften von Markenanmeldungen ist die Schriftengebühr nur einmal pro Schutzrecht fällig. | EUR 111,00 |
| Fristgesuch | gebührenfrei |
| Gebühr | |
|---|---|
| beglaubigter Auszug aus dem Register pro Schutzzertifikat, inkl. Schriftengebühr EUR 34,00 | EUR 34,00 |
| Gebühr | |
|---|---|
| beglaubigter Auszug aus dem Register pro Halbleiterschutzrecht, inkl. Schriftengebühr EUR 34,00 | EUR 34,00 |
Verfahrensgebühren für Herkunftsangaben
| Gebühr | |
|---|---|
| Einspruch gemäß § 68a MSchG, inkl. Schriftengebühr EUR 74,00 | EUR 230,00 |
Jahres- und Erneuerungsgebühren
Erhalten Sie einen Überblick über die notwendigen Gebühren um den Schutz aufrechtzuerhalten.