Stand: 25.5.2018
1. Geltungsbereich, Entgelt, Änderungen der AGB bei Dauerschuldverhältnissen, Salvatorische Klausel
1.1 Diese AGB gelten für die Service- und Informationsleistungen (Leistungen), die das ÖPA im Rahmen des § 57b Patentgesetz und § 22 Markenschutzgesetz ohne behördlichen Charakter auf privatrechtlicher Basis erbringt.
1.2 Spezialregelungen in geschlossenen Verträgen gehen diesen AGB vor.
1.3 Bestandteil dieser AGB sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf Grundlage des § 33 Patentamtsgebührengesetz (PAG) berechneten und im Patentblatt veröffentlichten Entgelte. Für Leistungen, die nicht ständig angeboten werden, ist gemäß § 33 zweiter Satz PAG ein Entgelt im Einzelfall zu vereinbaren. Bei der Berechnung des Entgeltes ist immer der jeweilige Arbeits- und Sachaufwand zu berücksichtigen.
1.4 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vom ÖPA bestätigt worden sind. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), ist die allfällige Bestätigung einer Abweichung von diesen AGB durch das ÖPA nicht an die Schriftform gebunden (§ 10 Abs. 3 KSchG).
1.5 Geschäftsbedingungen des Kunden werden für die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere die bloße Unterlassung eines Widerspruchs seitens des ÖPA gegen andere AGB führt nicht dazu, dass diese damit als vereinbart gelten.
1.6 Sollte es bei Dauerschuldverhältnissen während der Vertragslaufzeit zu einer Änderung – sei es eine Erhöhung oder Senkung – des Entgelts, welches nach Maßgabe des § 33 PAG berechnet und durch eine entsprechende Veröffentlichung im Patentblatt kundgemacht wird, kommen, ist ab Wirksamkeit der Änderung das neue Entgelt zu zahlen. Über Änderungen wird der Kunde vorab informiert. Im Falle einer Entgelterhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu (siehe Punkt 7.3 dieser AGB).
1.7 Bei Leistungen, die nicht ständig angeboten werden, kann, sofern es sich um Dauerschuldverhältnisse handelt, im Einzelfall die Möglichkeit einer Änderung (Erhöhung oder Senkung) des Entgeltes vereinbart werden. 1.8 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund gesetzlicher Vorschriften ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen und juristischen Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt. Im Verbrauchergeschäft tritt an die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung jene Bestimmung, die für Verbraucher gesetzlich vorgesehen ist.
2. Service- und Informationsleistungen (Leistungen), Informationsmaterialien, Haftungsausschluss für Website
2.1 Die wesentlichen Inhalte der ständig angebotenen Leistungen des ÖPA sind der Website (www.patentamt.at) und den Informationsmaterialen, die im Kundencenter aufliegen, zu entnehmen.
2.2 Die Informationen über die wesentlichen Inhalte der ständig angebotenen Leistungen des ÖPA, wie Beschreibungen, Umfang oder Angaben zum Entgelt, sind nach bestem Wissen gefertigt. Das ÖPA übernimmt jedoch keine Haftung für eventuelle Schreib- oder Druckfehler sowie Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der online oder in Papierform bereitgestellten Informationen, es sei denn, ein Schaden wurde in diesem Zusammenhang vom ÖPA oder einem seiner Erfüllungsgehilfen (§ 1313a ABGB) grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.
2.3 Inhalte von Leistungen, die vom ÖPA nicht ständig angeboten werden, müssen im Einzelfall vereinbart werden.
3. Bestellung, Kundenbindung, Vertragsabschluss, Bekanntgabe von Geschäftsdaten
3.1 Die Beschreibungen der Leistungen des ÖPA auf der Website oder in den aufliegenden Informationsmaterialen stellen kein Vertragsangebot an den Kunden dar. Vielmehr wird der Kunde dazu aufgefordert, selbst ein Vertragsangebot zu den vom ÖPA festgelegten Bedingungen zu stellen (= Bestellung). Ein Vertrag kommt erst nach Annahme der Bestellung durch das ÖPA zustande.
3.2 Mit der Abgabe seiner Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden und an sie gebunden. Der Kunde wird vom ÖPA vor der Bestellung ausdrücklich auf die AGB hingewiesen.
3.3 Bestellungen können grundsätzlich entweder schriftlich (durch persönliche Abgabe oder Postzusendung), per Telefax oder elektronisch über die Website des ÖPA übermittelt werden. Dem ÖPA steht es jedoch frei, bei bestimmten Leistungen eine Bestellung nur auf elektronischem Wege zuzulassen. Die Bestellung erfolgt mittels eines vom Kunden ausgefüllten und unterschriebenen, vom ÖPA zu diesem Zweck vorgedruckten und ausdrücklich genehmigten Formulars oder durch eine OnlineBestellung auf der Website des ÖPA. Eine Bestellung auf andere Weise bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
3.4 Der Kunde ist, sofern nichts Abweichendes vorgesehen ist, ab dem Zeitpunkt des Einlangens der Bestellung beim ÖPA für eine Frist von zwei Wochen an sein Vertragsangebot gebunden. Auf diese Frist und auf die Bedeutung der Erklärung (Bestellung) des Kunden wird der Kunde ausdrücklich hingewiesen. Soweit eine Bestellbestätigung (Annahme des Angebots des Kunden) unmittelbar nach Bestellung erfolgen kann, erhält der Kunde eine gemeinsame Empfangs- und Bestellbestätigung.
3.5 Das Angebot kann seitens des ÖPA ausdrücklich oder schlüssig (konkludent) angenommen werden.
3.6 Für die Übertragung von rechtlichen Mitteilungen hat der Kunde im OnlineBestellformular eine E-Mail-Adresse bekannt zu geben.
3.7 Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Geschäftsund Kontaktdaten, die er im Zuge des Geschäftsverkehrs dem ÖPA bekannt gibt. Änderungen von angegebenen kundenbezogenen Daten sind bei Dauerschuldverhältnissen, bzw. solange das vertragsgegenständliche Geschäft nicht von beiden Seiten vollständig erfüllt ist, vom Kunden dem ÖPA unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Das ÖPA trifft keine weitere Verpflichtung, die Identität des Kunden zu überprüfen. Das ÖPA haftet nicht für Verluste oder Schäden, die sich aus einem Verstoß gegen diese Bestimmung durch den Kunden ergeben. 3.8 Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.
4. Leistungserbringung durch das ÖPA, Leistungsfristen, Erfüllungsort, Gefahrenübergang
4.1 Leistungen sind innerhalb einer zu vereinbarenden Leistungsfrist bzw. mangels einer gesonderten Vereinbarung innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsabschluss zu erbringen und für den Kunden zu bereit zu halten.
4.2 Ist der Kunde Verbraucher nach dem KSchG und steht ihm ein Rücktrittsrecht zu (siehe auch Punkt 6 dieser AGB), dann beginnt der Lauf der Leistungsfrist in allen Fällen, also auch wenn eine konkrete Leistungsfrist gesondert vereinbart wurde, erst nach Verstreichen der zweiwöchigen Widerrufsfrist. Wenn der Kunde ausdrücklich erklärt, dass er eine Leistung durch das ÖPA vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt, beginnt die jeweilige Leistungsfrist mit Einlangen dieser Erklärung des Kunden beim ÖPA.
4.3 Soweit Teilleistungen möglich sind, sind sie auch rechtlich zulässig. Jede Teilleistung gilt als eigenes Geschäft und kann vom ÖPA gesondert in Rechnung gestellt werden.
4.4 Zahlungs- und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz des ÖPA, Dresdner Straße 87, A-1200 Wien.
4.5 Leistungen, die nicht online übergeben werden, erfolgen auf Verlangen des Kunden unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsarten (Post, Zustelldienste usw.).
4.6 Die Leistung erfolgt per E-Mail oder postalisch an die vom Kunden angegebene Adresse. Sollte die Leistung aufgrund der unrichtigen, unvollständigen oder unklaren Kontaktangaben durch den Kunden fehlschlagen, trägt dieser das damit verbundene Risiko (siehe auch Punkt 3.7) sowie alle dadurch zusätzlich (schuldhaft) verursachten Kosten des ÖPA.
4.7 Gefahr und Zufall gehen zum Zeitpunkt der Übergabe der Leistung an den Transporteur (Post, Zustelldienste, usw.) auf den Kunden über, sofern dieser kein Verbraucher nach dem KSchG ist. Ab diesem Zeitpunkt trägt er das Risiko für Gefahr und Zufall, für unverschuldeten Untergang, für Vernichtung oder für Beschädigung der Leistungen.
4.8 Gehen online übergebene Leistungen unter oder kommen sie nur verstümmelt an, so werden die digitalen Daten vom ÖPA nach Verständigung durch den Kunden erneut per E-Mail zur Verfügung gestellt, sofern die Gründe für den Untergang oder für die Verstümmelung in der Sphäre des ÖPA liegen.
5. Entgelt, Zahlungsbedingungen, Zahlungs- und Leistungsverzug, Nutzungs- und Eigentumsvorbehalt
5.1 Für die Höhe des Entgeltes der Leistungen des ÖPA gilt Punkt 1.3 dieser AGB. Bezüglich einer Änderung des Entgeltes bei Dauerschuldverhältnissen gelten die Punkte 1.6 und 1.7 dieser AGB.
5.2 Zusätzlich zu den Entgelten können Kosten für Verpackung und Versand entstehen, die vom Kunden zu tragen sind. Für nicht in elektronischer Form zu übergebende Leistungen wird eine Verpackungspauschale von 1,50 EUR pro Bestellung in Rechnung gestellt. Für eine Standardversendung innerhalb Österreichs wird eine Portopauschale von 3,00 EUR verrechnet. Bei Lieferungen ins Ausland beträgt diese 7,00 EUR.
5.3 Das Entgelt ist vom Kunden mittels Kreditkarte oder eps-Online-Überweisung zu zahlen oder dem Konto des ÖPA im Überweisungsverkehr gutzuschreiben. Das ÖPA behält sich eine Einschränkung auf eine der genannten Zahlungsarten für bestimmte Leistungen vor.
5.4 Das ÖPA ist nicht zur Umsatzsteuer veranlagt. In den Rechnungen werden keine Umsatzsteuerbeträge (sog. Mehrwertsteuer) ausgewiesen und dadurch ist die Vorsteuerabzugsberechtigung für gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht gegeben.
5.5 Die vom ÖPA gelegten Rechnungen sind mangels anderer Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 1000 Abs. 1 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, § 456 Unternehmensgesetzbuch).
5.6 Der Kunde ist bei Zahlungsverzug verpflichtet, neben den gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen auch sämtliche durch diesen Zahlungsverzug entstehenden zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese vom Kunden schuldhaft verursacht wurden und im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Für vom ÖPA versandte Mahnschreiben wird nichts verrechnet. Bei Beauftragung eines Inkassoinstitutes werden höchstens die, in der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen genannten Beträge an den Kunden weiterverrechnet.
5.7 Liefer- und Leistungsverzögerungen, welche aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von bei Vertragsschluss unvorhersehbaren Ereignissen entstehen, die dem ÖPA die Leistungen wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen, wie etwa der Ausfall oder die Störung von Kommunikationsnetzen oder akute Personalengpässe, hat das ÖPA auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen das ÖPA, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
5.8 Kann aus den in Punkt 5.7 genannten Gründen vom ÖPA die Leistungsfrist nicht eingehalten werden, so wird der Kunde in jedem Fall vom ÖPA direkt informiert.
5.9 Das ÖPA behält sich das Eigentum sowie die Nutzungsrechte an seinen Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts vor.
6. Rücktrittsrechte des Verbrauchers
6.1 Ist der Kunde Verbraucher nach dem KSchG, kommt bei einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zur Anwendung. Von solchen Verträgen kann ein Verbraucher grundsätzlich binnen 14 Tagen zurücktreten (siehe jedoch Punkt 6.4 dieser AGB).
6.2 Für den Beginn der Rücktrittsfrist ist § 11 Abs. 2 FAGG maßgeblich.
6.3 Tritt der Kunde von einem Vertrag über Dienstleistungen zurück, nachdem er verlangt hat, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist begonnen werden soll, und hat das ÖPA hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen, so hat er einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom ÖPA bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht. Tritt der Kunde von einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten zurück, so trifft ihn für bereits erbrachte Leistungen des Unternehmers keine Zahlungspflicht.
6.4 Der Kunde hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen, wenn das ÖPA – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Kunden sowie einer Bestätigung des Kunden über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde, die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn das ÖPA – mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Lieferung begonnen hat (§ 18 Abs. 1 Z 11 FAGG).
6.5 Das ÖPA informiert den Kunden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über seine Rechte und Pflichten.
7. Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
7.1 Ein Dauerschuldverhältnis kann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Quartals schriftlich vom Kunden oder vom ÖPA gekündigt werden. Spezialregelungen in geschlossenen Verträgen gehen dieser Bestimmung vor.
7.2 Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt dem Kunden und dem ÖPA vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde oder das ÖPA trotz Abmahnung fortgesetzt gegen wesentliche Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen Bestimmungen des jeweils geschlossenen Vertrages verstößt.
7.3 Wird bei Dauerschuldverhältnissen das Entgelt nach Punkt 1.6 dieser AGB erhöht, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Eine Rückabwicklung bereits erbrachter Leistungen ist jedoch ausgeschlossen.
8. Gewährleistung
8.1 Für Verbraucher im Sinne des KSchG gelten die gesetzlichen Regeln über die Gewährleistung.
8.2 Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt gegenüber Unternehmern im Sinne des KSchG als ausgeschlossen.
8.3 Das Recht auf Gewährleistung muss, wenn es bewegliche Sachen betrifft und der Kunde Unternehmer im Sinne des KSchG ist, binnen einem Jahr gerichtlich geltend gemacht werden.
9. Haftung
9.1 Das ÖPA haftet in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet das ÖPA (außer bei Personenschäden) maximal bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes.
9.2 Die Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit auf Seiten des ÖPA obliegt dem Kunden, es sei denn, er ist Verbraucher nach dem KSchG.
9.3 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des KSchG, wird ausdrücklich eine Haftungshöchstgrenze des ÖPA in der Höhe von 100.000,- Euro vereinbart.
9.4 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des KSchG, ist ein Schadenersatzanspruch bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten, nachdem er vom Schaden Kenntnis erlangt hat, schriftlich beim ÖPA geltend zu machen. Diesfalls gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für die gerichtliche Geltendmachung.
9.5 Bei Leistungen, die aufgrund öffentlichen Interesses für ein geringeres Entgelt, als es dem jeweiligen Arbeits- und Sachaufwandes entspricht, oder unentgeltlich erbracht werden (§ 33 PAG), bleibt es dem ÖPA unbenommen, Geschäfte nur unter einem erweiterten Haftungsausschluss abzuschließen.
10. Datenschutz
10.1 Dem Kunden ist bewusst, dass im Zuge der Vertragsanbahnung und -erfüllung seine personenbezogenen Daten vom ÖPA verarbeitet werden müssen und eine solche Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) rechtmäßig ist.
10.2 Für darüber hinausgehende Informationen wird auf die Datenschutzerklärung des ÖPA verwiesen, die dem Kunden im Zuge der Bestellung zur Kenntnis gebracht wird.
11. Urheberrecht
11.1 Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten.
11.2 Der Kunde verpflichtet sich zur entsprechenden Wahrung der Urheberrechte Dritter, insbesondere des Rechts auf Verbreitung in der Öffentlichkeit bzw. der Vervielfältigung für die Allgemeinheit. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung hält der Kunde das ÖPA gegenüber allfälligen Ansprüchen aus Urheberrechten Dritter schad- und klaglos.
12. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
12.1 Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, wird für sämtliche Streitigkeiten die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des österreichischen Internationalen Privatrechts vereinbart.
12.2 Solange der Kunde kein Verbraucher im Sinne des KSchG ist, wird für alle Streitigkeiten die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichts in Wien vereinbart.
13. Sonstiges
13.1 Die gewählten Bezeichnungen gelten aus Gründen der besseren Lesbarkeit für Frauen und Männer.
13.2 Verweisungen auf Bundesgesetze oder Verordnungen zu solchen beziehen sich auf die jeweils geltende Fassung.