Die Prüfungstermine für 2026 werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Den Stoffumfang und die Anmeldemodalitäten können Sie den Bestimmungen des Patentanwaltsgesetzes entnehmen.
Erlaubte Hilfsmittel bei der schriftlichen Prüfung sind nur
Nicht erlaubt sind digitale Hilfsmittel (wie Handys, USB-Sticks, E-Mail-Funktionen am PC oder Cloud-Zugänge wie z. B. Dropbox).
Weitere Informationen zur Anmeldung und Ablauf der Patentanwaltsprüfung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt:
Als Orientierung werden Prüfungsaufgaben aus den Vorjahren zur Verfügung gestellt:
Für weiterführende Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Herr Weisgram, LL.M. (benjamin.weisgram(at)patentamt.at, DW -159)
Herr Mag. Riedl (martin.riedl(at)patentamt.at, DW-371)