Worum geht's?
Die Patentanwaltsprüfung ist die abschließende staatliche Prüfung für angehende Patentanwältinnen und Patentanwälte. Sie stellt sicher, dass die Kandidatinnen und Kandidaten über die erforderlichen juristischen und technischen Kenntnisse verfügen, um Mandantinnen und Mandanten in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes kompetent zu beraten und zu vertreten. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung wird die Qualifikation für die eigenständige Berufsausübung als Patentanwalt bzw. Patentanwältin nachgewiesen.
Den Stoffumfang und die Anmeldemodalitäten können Sie den Bestimmungen des Patentanwaltsgesetzes entnehmen.
Termine
Die Patentanwaltsprüfung findet einmal jährlich vorzugsweise in den Herbstmonaten statt. Die Prüfungstermine werden zeitgerecht ca. vier Monate vor dem Termin der schriftlichen Prüfung hier veröffentlicht.
Die nächsten Patentanwaltsprüfungen finden an folgenden Terminen statt:
- Schriftliche Prüfung: 3.11.2026, Schulungsraum des Österreichischen Patentamts
- Mündliche Prüfung: 3.12.2026, Veranstaltungssaal des Österreichischen Patentamts
Die Prüfung
Die Anmeldung zur Patentanwaltsprüfung richtet sich nach den Vorschriften des § 8 Patentanwaltsgesetz (PatAnwG).
Für die erstmalige Anmeldung ist ein Ansuchen um Zulassung zur Patentanwaltsprüfung notwendig und eine Prüfungsgebühr zu zahlen. Das Ansuchen ist vorzugsweise per E-Mail an die unten genannten Kontaktpersonen zu senden. Mit dem Ansuchen ist die Zahlung der Gebühr von € 500,- an das Österreichische Patentamt nachzuweisen.
Bankverbindung:
Österreichisches Patentamt
IBAN: AT750100000005160000
BIC: BUNDATWW
Bitte geben Sie bei der Zahlung den Verwendungszweck „Patentanwaltsprüfung“ an.
Das Ansuchen ist möglichst drei Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin zu übermitteln, damit die Anhörung der Patentanwaltskammer sowie eine rechtskräftige Entscheidung über die Zulassung zeitgerecht vor der schriftlichen Prüfung erfolgen kann.
Die Anmeldung zur Wiederholung der Patentanwaltsprüfung samt Gebührenzahlung von € 300,- hat ebenfalls spätestens drei Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin zu erfolgen.
Eine Abmeldung von der Prüfung ist spätestens vor Beginn der Übergabe der Prüfungsangabe möglich, ohne dabei einen Antrittsversuch zu verlieren.
Die schriftliche Patentanwaltsprüfung findet in den Räumlichkeiten des Österreichischen Patentamts statt. Die Prüfung ist ausschließlich an amtlichen Computern (Microsoft Word) zu verfassen. Die Prüfungszeit beträgt acht Stunden und beginnt mit der vollständigen Übergabe der Prüfungsangabe an alle Kandidatinnen und Kandidaten zu laufen. Zur Identitätsüberprüfung zeigen Sie bitte einen gültigen Lichtbildausweis vor.
Erlaubte Hilfsmittel bei der schriftlichen Prüfung sind selbst mitgebrachte Unterlagen in Papier, insbesondere Kodizes und Gesetzeskommentare sowie amtliche Computer mit Internetzugang zu folgenden Websites:
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Rechtsinformationssystem der EU (EUR-Lex)
- Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
- Europäischer Gerichtshof (EuGH)
- Europäisches Patentamt (EPA)
- Einheitliches Patentgericht (EPG, UPC)
- Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO)
- Österreichisches Patentamt (ÖPA)
- Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
- Deutscher Bundesgerichtshof (BGH)
Nicht erlaubt sind digitale Hilfsmittel (wie Smartphones, USB-Sticks, E-Mail-Funktionen am PC oder Cloud-Zugänge wie z. B. Dropbox). Bei Zuwiderhandeln wird die Prüfungsarbeit nicht bewertet und ein Antrittsversuch geht verloren. Sollten zur Prüfungsangabe Fragen auftauchen, leitet das anwesende Aufsichtsorgan die Fragen an die oder den Vorsitzenden der Prüfungskommission zur Entscheidung über die Beantwortung weiter.
Am Ende der Prüfungszeit sind die Arbeiten von den Prüfungskandidatinnen bzw. -kandidaten auf einem amtlichen Drucker auszudrucken und beim anwesenden Aufsichtsorgan abzugeben. Die elektronische Arbeit kann per Mail weitergeleitet werden. Außerdem können die eigenen Arbeiten für private Zwecke ein zweites Mal ausgedruckt werden. Die Prüfungsangabe samt Beilagen verbleibt bei den Kandidatinnen und Kandidaten.
Während der Prüfung wird Verpflegung (Kaffee, Wasser, Brötchen und Plundergebäck) bereitgestellt.
Die Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeiten erfolgt iSd § 12 Abs 2 PatAnwG durch die Prüfungskommission ohne Kenntnis der Identität der Verfasser:innen in pseudonymisierter Weise. Die Prüfungsarbeiten werden dazu mit einem Identifizierungscode versehen, der die Verfasser:innen identifiziert. Zu diesem Zweck wird vor Beginn der schriftlichen Prüfung allen Kandidatinnen und Kandidaten ein Identifizierungscode zugelost. Die Prüfungsarbeiten sind mit den Identifizierungscodes (z. B. in der Kopf- oder Fußzeile) zu kennzeichnen.
Die Auflösung der Pseudonymisierung erfolgt durch das Aufsichtsorgan nach der Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeiten, indem der Prüfungskommission die zu den Identifizierungscodes zugehörigen Namen mitgeteilt werden.
Über das Ergebnis der schriftlichen Prüfung werden die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten innerhalb von drei bis fünf Wochen telefonisch informiert.
Eine schriftliche Beurteilung der Arbeit erfolgt nicht. Die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten können sich bei Fragen zur schriftlichen Prüfungsarbeit an die Prüfungskommission (vorzugsweise an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Kommission) wenden.
Die mündliche Patentanwaltsprüfung findet ebenfalls in den Räumlichkeiten des Österreichischen Patentamtes statt und wird von der Prüfungskommission abgenommen. Die mündliche Prüfung dauert mindestens eine Stunde pro Kandidat:in und ist öffentlich.
Die mündliche Prüfung darf mit höchstens drei Prüfungskandidatinnen bzw. -kandidaten gleichzeitig vorgenommen werden. Werden drei Kandidatinnen bzw. Kandidaten gleichzeitig geprüft, so kann die Gesamtprüfungszeit von drei auf zwei Stunden abgekürzt werden. Die Einteilung zur mündlichen Prüfung (Reihenfolge, Anzahl gleichzeitig geprüfter Prüfungskandidatinnen bzw. -kandidaten etc.) erfolgt durch die Prüfungskommission. Die Information dazu erfolgt schriftlich an die Kandidatinnen und Kandidaten.
Die Prüfung gilt gemäß § 14 PatAnwG als bestanden, wenn die Mehrheit der Kommissionsmitglieder feststellt, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten gegeben sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden.
Über die Prüfung wird eine Niederschrift verfasst. Bei positiver Absolvierung wird ein Zeugnis ausgestellt.
Bei Nichtbestehen der schriftlichen oder mündlichen Prüfung ist beim nächsten Prüfungsantritt erneut die schriftliche und mündliche Prüfung abzulegen. Insgesamt kann die Patentanwaltsprüfung dreimal wiederholt werden.
Als Orientierung werden Prüfungsaufgaben aus den Vorjahren zur Verfügung gestellt:
- Prüfungsfragen Patent 2025(pdf, 261 KB)
- Prüfungsfragen Marke & Design 2025(pdf, 386 KB)
- Prüfungsfragen Patent 2024(pdf, 1 MB)
- Prüfungsfragen Marke & Design 2024(pdf, 2 MB)
- Prüfungsfragen Patent 2023(pdf, 1 MB)
- Prüfungsfragen Marke 2023(pdf, 629 KB)
- Prüfungsfragen Patent 2022(pdf, 3 MB)
- Prüfungsfragen Patent 2021(pdf, 1 MB)
- Prüfungsfragen Marke 2021(pdf, 69 KB)
- Prüfungsfragen Muster 2021(pdf, 153 KB)
Noch Fragen?
Für weiterführende Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Benjamin Weisgram, LL.M. – benjamin.weisgram[at]patentamt.at, DW -159
Mag. Martin Riedl – martin.riedl[at]patentamt.at, DW-371