PRIO-Anmeldung: Basics
Mit einer PRIO-Anmeldung sichern Sie sich schnell und kostengünstig den Anmeldetag für Ihre Erfindung – die sogenannte Priorität (daher die Kurzbezeichnung „PRIO“). Die PRIO-Anmeldung ist eine besondere Form der nationalen Patentanmeldung, bei der dieser zeitliche Vorrang im Vordergrund steht.
Die inhaltliche Prüfung Ihrer Erfindung beginnt erst, wenn Sie die Anmeldung zu einer regulären Patentanmeldung „upgraden". Dafür haben Sie zwölf Monate Zeit. So bleiben Ihnen alle Optionen offen – bei niedrigen Anfangskosten.
Alle, die ein Patent anmelden möchten, können eine PRIO-Anmeldung einreichen – ohne verpflichtende rechtliche Vertretung. Sie eignet sich besonders, wenn Sie Ihre Erfindung schon gut beschrieben haben, aber noch Zeit für eine formal korrekte Patentanmeldung brauchen.
Typische Beispiele:
- Studierende und Forschende, die kurz vor einer Veröffentlichung stehen und sich vorher die Priorität sichern möchten
- Unternehmen, die mit der Vermarktung beginnen wollen und die Patentierbarkeit nicht durch eine vorzeitige Veröffentlichung gefährden möchten
Eine Erfindung muss weltweit neu sein, um patentfähig zu sein. Mit der Anmeldung erhalten Sie für den Anmeldetag eine Priorität. Damit sichern Sie sich einen zeitlichen Vorrang vor späteren Veröffentlichungen oder Anmeldungen anderer.
Melden zwei Personen dieselbe Erfindung an, hat grundsätzlich jene Person die bessere Ausgangsposition, die sich den früheren Anmeldetag (=Priorität) gesichert hat.
Ihre Priorität gilt nicht nur in Österreich: Innerhalb von zwölf Monaten kann sie für Anmeldungen in fast allen Ländern der Welt genutzt werden (siehe Patent international). Ob Sie ein Upgrade gemacht haben, spielt dabei keine Rolle.
Wichtig: Ihre Priorität deckt nur jene Teile Ihrer Erfindung ab, die am Anmeldetag offengelegt – also ausreichend beschrieben – wurden. Nach der Anmeldung dürfen keine neuen technischen Merkmale hinzugefügt werden
Bei der Anmeldung sind nur die Schriftengebühren von € 74,- zu zahlen. Falls Sie upgraden, wird die Recherchen- und Prüfungsgebühr von mind. € 272,- fällig.
Die Gebühren für eine PRIO-Anmeldung finden Sie hier im Überblick.
Achtung: Wenn Sie Ihre PRIO-Anmeldung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach der Anmeldung upgraden, wird sie zurückgewiesen und Sie erhalten kein österreichisches Patent. Zirka drei und acht Monate nach der Anmeldung erhalten Sie aber jeweils eine schriftliche Erinnerung von uns.
Die provisorische Anmeldung ist eine besondere Form der nationalen Patentanmeldung. Sie wird erst geprüft, wenn Sie sie zu einer regulären nationalen Anmeldung upgraden. Ob Sie ein Upgrade durchführen oder nicht, hat auf Ihre gesicherte Priorität grundsätzlich keinen Einfluss.
Wenn Sie upgraden, wird Ihre Anmeldung formal und inhaltlich genauso streng geprüft wie jede andere nationale Patentanmeldung.
PRIO-Anmeldung: So geht's
Das Wichtigste: Beschreiben Sie Ihre Erfindung so genau, dass Fachleute sie auf Basis Ihrer Unterlagen nachbauen könnten. Denn nach der Anmeldung dürfen keine neuen technischen Merkmale hinzugefügt werden – auch nicht bei einem Upgrade. Eine solche „Überschreitung der Offenbarung" ist nicht zulässig. Wenn Sie neue technische Merkmale einreichen möchten, brauchen Sie dafür eine separate, neue Anmeldung mit einem späteren Prioritätstag.
Die inhaltlichen Anforderungen entsprechen grundsätzlich denen einer regulären nationalen Patentanmeldung. Ihre Anmeldung muss enthalten:
- Eine exakte Beschreibung Ihrer Erfindung mit allen technischen Merkmalen
- Nach Möglichkeit technische Zeichnungen als Ergänzung
Folgende Bestandteile können, müssen aber noch nicht enthalten sein:
- Patentansprüche
- Zusammenfassung (Abstract)
- Beschreibungen zum bekannten Stand der Technik
- Aufgaben Ihrer Erfindung,
- Probleme, die Ihre Erfindung löst
- Abbildungsverzeichnis
Grundsätzlich gilt: Je genauer Sie Ihre Erfindung beschreiben, desto besser.
Hier finden Sie eine Kurzanleitung zum Verfassen einer Anmeldung. Welche Fehler Sie bei einer Anmeldung vermeiden sollten, haben wir in einem Merkblatt für Sie zusammengestellt.
Eine PRIO-Anmeldung können Sie nur über einen dieser beiden Wege einreichen:
- Digital mit ID Austria über unser Online Filing Patent
- Digital ohne ID Austria über das PRIO-Formular
Eine Anmeldung per E-Mail, Post oder Abgabe im Kundencenter ist nicht zulässig.
Nach dem Einreichen erhalten Sie von uns ein Aktenzeichen, das Sie durch das gesamte Verfahren begleitet. Das Österreichische Patentamt prüft Ihre Anmeldung zunächst nur kurz formal – die inhaltliche Prüfung beginnt erst nach einem Upgrade. Am einfachsten ist die Anmeldung über unser Online Filing Patent mit ID Austria. So erfüllen Sie leichter die formalen Anforderungen.
Nach der Anmeldung haben Sie zwölf Monate Zeit, um Ihre PRIO-Anmeldung durch Bezahlung der restlichen Gebühren zu einer regulären Patentanmeldung zu machen. Verstreicht die Frist ohne Upgrade, wird das Verfahren eingestellt und die Anmeldung zurückgewiesen.
Der Ablauf:
- PRIO-Anmeldung online ausfüllen und Schriftgebühr bezahlen
- Nach etwa drei Monaten erhalten Sie von uns eine Erinnerung zum Upgrade
- Acht Monate nach der Anmeldung folgt eine zweite Erinnerung
- Upgrade durch Bezahlung der restlichen Gebühren innerhalb von zwölf Monaten
Ein frühes Upgrade hat den Vorteil, dass Sie Ihren Recherchenbericht früher erhalten. Das ist eine gute Entscheidungsbasis, wenn Sie mit Ihrer Erfindung international gehen möchten.
Nachträgliche Eingaben wie verbesserte Unterlagen oder Adressänderungen reichen Sie am besten direkt im Online Filing Patent ein. Eine Übermittlung per E-Mail ist nicht zulässig.
Die Anmeldung ist erst abgeschlossen, wenn Sie zwei Bestätigungs-E-Mails erhalten haben: eine mit dem Link zur Überprüfung Ihrer Angaben und eine mit der Eingangsbestätigung des Österreichischen Patentamts. Fehlt eine davon, wurde der Prozess nicht vollständig abgeschlossen – prüfen Sie in diesem Fall zuerst Ihren Spam-Ordner. Wenn Sie mit einer digitalen Signatur anmelden, erhalten Sie nur ein E-Mail.
Bei Unsicherheiten wenden Sie sich gerne an unser Kundencenter.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung des Österreichischen Patentamts.