Europäisches Patent validieren

Hier können Sie die Übersetzung für ihr Europäisches Patent vorlegen, damit es in Österreich aufrecht bleibt

Tablet mit Formular und Österreich-Karte

Im Zuge der Erteilung eines Europäischen Patents wird die Patentschrift entweder auf Deutsch, Englisch oder Französisch im europäischen Patentblatt veröffentlicht. 

Wird Ihre Patentschrift (und nicht bloß die Patentansprüche) dort in deutscher Sprache veröffentlicht, ist keine Validierung notwendig. Für englisch- und französischsprachige Patentschriften müssen Sie beim Österreichischen Patentamt eine Übersetzung ins Deutsche vorlegen und eine Veröffentlichungsgebühr zahlen. Das Europäische Patent gilt dann für Österreich als validiert. Die Übersetzung wird anschließend im österreichischen Patentblatt veröffentlicht. 

Warum muss ich mein Europäisches Patent validieren?

Wird die Validierung nicht innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung des Hinweises auf dessen Erteilung im europäischen Patentblatt vorgenommen, fällt das Europäische Patent mit Wirkung für Österreich weg. Sinn der Validierungspflicht ist, dass sich die österreichische Öffentlichkeit in der Amtssprache über den Schutzumfang von Europäischen Patenten informieren kann. 

Achtung: Unabhängig davon, ob ein Europäisches Patent validiert werden muss oder nicht, sind Jahresgebühren zu entrichten, um den Schutz aufrechtzuerhalten.

Was kostet die Validierung eines Europäischen Patents in Österreich?

Die Veröffentlichungsgebühr für die Übersetzung der Patentschrift oder eine Berichtigung beträgt € 180,- bei Online-Einreichung und € 200,- bei Papier-Einreichung (inkl. Schriftengebühr). 

Ab der 16. Seite einer Patentschrift ist zusätzlich eine Veröffentlichungsgebühr von € 135,- für jeweils 15 Seiten zu zahlen. Sequenzprotokolle, die einen gesonderten Teil der Beschreibung darstellen, sind mit nicht mehr als 400 Seiten zu berechnen.