Prioritätsbelege und Bestätigungen zu Erfindungen

Hier erhalten Sie den Beleg für die Priorität Ihrer Erfindung und den Nachweis, dass sie Ihnen gehört

Papier mit Haken und Stempel

Die Priorität

Mit dem Tag der ordnungsgemäßen Anmeldung erhalten Sie das Prioritätsrecht, das Ihrer Erfindung einen Vorrang gegenüber später angemeldeten Patenten oder Gebrauchsmustern bietet. Innerhalb von zwölf Monaten können Sie diese Priorität auch in anderen Ländern beanspruchen und behalten dabei den ursprünglichen Anmeldetag – Sie nehmen das Datum Ihrer ersten Anmeldung mit.

Der Prioritätsbeleg bestätigt das Anmeldedatum und enthält die ursprünglichen Unterlagen, die bei anderen Patentämtern als Nachweis dienen können. Für Folgeanmeldungen in anderen Ländern wird häufig ein Prioritätsbeleg gefordert.

WIPO Digital Access Service (DAS)

Das Österreichische Patentamt nimmt am Digital Access Service (DAS) der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) teil.

Vorteil: Sie müssen sich nicht selbst um die Weitergabe von Prioritätsbelegen kümmern.

Dazu beantragen Sie beim Österreichischen Patentamt einen Prioritätsbeleg und geben an, dass Sie DAS nutzen möchten. Danach erhalten Sie per E-Mail von der WIPO einen Code. Diesen Code teilen Sie den Patentämtern mit, bei denen Sie für Ihre Folgeanmeldung die Priorität beanspruchen möchten. Die teilnehmenden Patentämter laden sich die Prioritätsbescheinigungen dann eigenständig herunter – vorausgesetzt, das jeweilige Patentamt nimmt ebenfalls am DAS-System teil.

Die teilnehmenden Patentämter finden Sie hier

Weitere Informationen finden Sie hier