Die Priorität
Mit dem Tag der ordnungsgemäßen Anmeldung erhalten Sie das Prioritätsrecht, das Ihrer Erfindung einen Vorrang gegenüber später angemeldeten Patenten oder Gebrauchsmustern bietet. Innerhalb von zwölf Monaten können Sie diese Priorität auch in anderen Ländern beanspruchen und behalten dabei den ursprünglichen Anmeldetag – Sie nehmen das Datum Ihrer ersten Anmeldung mit.
Der Prioritätsbeleg bestätigt das Anmeldedatum und enthält die ursprünglichen Unterlagen, die bei anderen Patentämtern als Nachweis dienen können. Für Folgeanmeldungen in anderen Ländern wird häufig ein Prioritätsbeleg gefordert.
Ein Prioritätsbeleg kostet € 111,-.
Einen beglaubigten Auszug aus dem Register erhalten Sie um € 34,-.
Das Duplikat einer Patent- oder Gebrauchsmusterurkunde ist gebührenfrei.
Wenn Sie Prioritätsbelege oder Amtsbestätigungen, Rechtskraftbestätigungen, amtliche Abschriften und Beglaubigungen benötigen, wenden Sie sich bitte an: prioritaeten[at]patentamt.at
Unbeglaubigte Auszüge aus dem Patent- oder Gebrauchsmusterregister können Sie im Online-Register downloaden.
Beglaubigte Auszüge können per E-Mail (prioritaeten[at]patentamt.at), AOF, über das Online Filing Patent oder per Post beantragt werden.
Wir stellen den Prioritätsbeleg auch elektronisch (via dualer Zustellung oder E-Mail) als PDF Dokument und mit digitaler Amtssignatur zu – er besitzt damit gemäß E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Anhand des Signaturblocks können Sie das Datum und den Unterzeichner, das Österreichische Patentamt, feststellen.
Auch am Ausdruck einer amtssignierten elektronischen Urkunde ist der Signaturblock ersichtlich und der Ausdruck besitzt die gleiche Beweiskraft wie die elektronische Urkunde selbst.
WIPO Digital Access Service (DAS)
Das Österreichische Patentamt nimmt am Digital Access Service (DAS) der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) teil.
Vorteil: Sie müssen sich nicht selbst um die Weitergabe von Prioritätsbelegen kümmern.
Dazu beantragen Sie beim Österreichischen Patentamt einen Prioritätsbeleg und geben an, dass Sie DAS nutzen möchten. Danach erhalten Sie per E-Mail von der WIPO einen Code. Diesen Code teilen Sie den Patentämtern mit, bei denen Sie für Ihre Folgeanmeldung die Priorität beanspruchen möchten. Die teilnehmenden Patentämter laden sich die Prioritätsbescheinigungen dann eigenständig herunter – vorausgesetzt, das jeweilige Patentamt nimmt ebenfalls am DAS-System teil.
Die teilnehmenden Patentämter finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie hier.