Patent national: Basics
Mit einem Patent schützen Sie Ihre Erfindung – also eine neue technische Problemlösung. Das heißt konkret: Was Sie erfunden haben,
- muss neu sein, darf also nicht zum Stand der Technik gehören
- darf für Fachleute nicht naheliegend sein
- muss technischen Charakter haben und
- muss gewerblich anwendbar sein
Erfüllt Ihre Erfindung diese Kriterien, können Sie sie mit einem nationalen Patent schützen. Dann dürfen nur Sie Ihre Erfindung betriebsmäßig in Österreich herstellen, einführen, verkaufen oder gebrauchen – andere brauchen Ihre Erlaubnis oder riskieren eine Klage von Ihnen. Sie erhalten also ein territorial und zeitlich begrenztes Ausschließlichkeitsrecht. Die maximale Schutzdauer für ein Patent beträgt 20 Jahre ab Anmeldung.
Was keinen technischen Charakter hat, kann auch nicht mit einem Patent geschützt werden. Dazu zählen:
- Dinge, die nicht vom Menschen geschaffen wurden, sondern ohne sein Zutun in der Natur bereits vorliegen – denn im Gegensatz zu Erfindungen sind Entdeckungen nicht patentfähig. Das betrifft auch den menschlichen Körper und die bloße Entdeckung seiner Bestandteile, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens
- rein gedankliche, abstrakte Konzepte oder Tätigkeiten. Das betrifft wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten, Programme für Datenverarbeitungsanlagen oder die Wiedergabe von Informationen. Sie können nicht alleinstehend patentiert werden, sondern nur in einem technischen Kontext. Sprich: Eine mathematische Methode als solche ist nicht technisch, ein Verfahren zur Steuerung eines Ventils, bei dem dieselbe mathematische Methode zum Einsatz kommt, aber schon
Außerdem gibt es folgende Ausnahmen:
- Erfindungen, die den allgemein anerkannten Naturgesetzen widersprechen – z. B. ein Perpetuum mobile
- Erfindungen, deren Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde (z. B. Klonen von Menschen)
- Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden
- grundsätzlich Pflanzensorten oder Tierrassen sowie für im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren
Zum Zeitpunkt der Anmeldung darf eine Erfindung nicht veröffentlicht sein. Alles, was davor – irgendwo auf der Welt, auf welche Weise auch immer, auch von Ihnen selbst – öffentlich gemacht wurde, ist Stand der Technik und nicht mehr neu. Recherchieren Sie daher vorab selbst, ob es ähnliche Erfindungen bereits gibt.
Um Ihre Erfindung zu beurteilen, vergleicht das Österreichische Patentamt sie in seinen Recherchen mit dem Stand der Technik. Keine Sorge: Ihre Informationen werden vertraulich behandelt.
Zur Sicherheit können Sie auch eine PRIO-Anmeldung einreichen: Damit können Sie sich besonders kostengünstig einen Anmeldetag sichern – die sogenannte Priorität. Das ist sinnvoll, wenn Sie Ihre Erfindung bereits in einem Paper veröffentlichen oder Ihre Geschäftsidee pitchen möchten.
Wenn es mit dem Erfindungsschutz schnell gehen soll, könnte die Anmeldung eines Gebrauchsmusters in Frage kommen. Es schützt Ihre Erfindung wie ein Patent, doch das Verfahren ist kürzer, weil die Erfindung nicht auf Neuheit oder erfinderischen Schritt geprüft wird. Allerdings beträgt die Schutzdauer nur zehn Jahre.
Schutzzertifikate sind ein verlängerter Schutz für zugelassene pharmazeutische Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel. Mit ihnen gibt es auch nach Ablauf eines Patents weiterhin Schutz vor Nachahmung.
Um den internen Aufbau eines Mikrochips zu schützen, gibt es den Halbleiterschutz.
Weniger, als viele denken: In Summe kommen Sie schon für wenige hundert Euro zu Ihrem Schutz. Einerseits zahlen Sie eine Recherchen- und Prüfungsgebühr (derzeit € 346,- bei Online-Anmeldung), andererseits ist für die Patentschrift eine Veröffentlichungsgebühr zu entrichten (momentan € 208,-). Bei mehr als zehn Patentansprüchen fallen außerdem weitere Anspruchsgebühren an.
Für die Aufrechterhaltung Ihres Patentes müssen Sie ab dem sechsten Jahr eine Jahresgebühr zahlen, die von derzeit € 104,- bis auf € 1.775,- (im 20. und damit letzten Jahr) ansteigt.
Die Gebühren für eine Patentanmeldung finden Sie hier im Überblick.
Patent national: So geht's
Eine Patentanmeldung können Sie über verschiedene Wege einreichen:
- Digital über unser Online Filing Patent
- Einsendung der Anmeldung per Post
- Abgabe im Kundencenter
Eine Anmeldung per E-Mail ist nicht zulässig.
Einem Antrag auf Patenterteilung müssen Sie beilegen:
- eine genaue Beschreibung Ihrer Erfindung
- eine Zusammenfassung
- Ihre Patentansprüche – also die exakten Merkmale Ihrer Erfindung, für die Sie Schutz beantragen
- eventuell Figuren oder Abbildungen
Am einfachsten läuft die Anmeldung über unser elektronisches Online Filing Patent. So erfüllen Sie leichter die formalen Anforderungen. Bitte beschreiben Sie in Ihrem eigenen Interesse Ihre Erfindung so genau, dass Fachleute sie auf Basis Ihrer Beschreibung selbst realisieren könnten.
Vorsicht: Im Nachhinein können Sie ohne Verlust Ihrer Priorität keine technischen Merkmale zur Anmeldung hinzufügen. Zusätzliche Details müssten neu angemeldet werden (mit späterem Prioritätstag).
Ihre Anmeldung bekommt von uns ein Aktenzeichen (zum Beispiel A 123/2025), das Sie durch das Verfahren begleiten wird und uns hilft, rasch alle Informationen zu Ihrer Anmeldung zu finden.
Nachdem Sie Ihre Erfindung zum Patent angemeldet haben, werden Ihre Anmeldeunterlagen (formal) und Ihre Erfindung (sachlich) geprüft. Das Ergebnis bekommen Sie schriftlich in Form eines Vorbescheids, zu dem Sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten Stellung nehmen können. Diese Frist ist mehrmals verlängerbar.
Innerhalb der Frist können Sie etwaige Mängel beheben oder Einschränkungen Ihres Schutzbegehrens auf Grund des von uns recherchierten Standes der Technik vornehmen. Tun Sie das nicht, wird Ihre Anmeldung zurückgewiesen.
18 Monate nach dem Prioritätstag werden Ihre ursprünglich eingereichten Anmeldeunterlagen veröffentlicht – zusammen mit dem Recherchenbericht (sofern er schon vorhanden ist) und den letztgültigen Ansprüchen. Ab der Veröffentlichung ist Ihre Erfindung vorläufig geschützt, wenn die Anmeldung letztendlich zur Erteilung eines Patents führt. Wenn Sie eine frühere Veröffentlichung Ihrer Unterlagen wünschen, können Sie das mit einem formlosen Schreiben beantragen.
Erfüllen Erfindung und Anmeldung alle Voraussetzungen, wird ein Erteilungsbeschluss gefasst. Sobald er zugestellt und danach eine Frist abgelaufen ist, gilt er als rechtskräftig: Das Patent ist offiziell erteilt! Der Patentschutz beginnt mit der Bekanntmachung der Erteilung im Patentblatt. Gleichzeitig wird die Patentschrift in unserer Datenbank see.ip hochgeladen und eine Urkunde ausgestellt.
Sofern eine amtliche Frist verlängerbar ist, kann eine Fristerstreckung beantragt werden.
Im Anmeldeverfahren kann nach Zurückweisung einer Anmeldung wegen Versäumen einer Frist die Weiterbehandlung beantragt werden. Innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Zurückweisungsbeschlusses muss der Antrag auf Weiterbehandlung gestellt und die versäumte Handlung nachgeholt werden.
Außerdem ist eine Weiterbehandlungsgebühr von € 156,- zu zahlen.
Wer durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis eine Frist versäumt und unmittelbar dadurch einen Rechtsnachteil erleidet, kann um Wiedereinsetzung in diese Frist ansuchen. Dies ist innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Hindernisses möglich, jedoch maximal zwölf Monate nach Fristablauf. Zur Begründung sind die Umstände anzuführen, welche die Einhaltung der Frist verhindert haben, und entsprechend zu belegen. Gleichzeitig mit dem Antrag ist die Handlung, die innerhalb der versäumten Frist zu setzen gewesen wäre, nachzuholen.
Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand kostet € 288.
Anträge sind über das Online Filing Patent möglich.
Formulare als PDF
Wir empfehlen, Ihre Anmeldung über unser Online Filing vorzunehmen. Sollten Sie den Postweg bevorzugen, schreiben Sie uns ein E-Mail an info[at]patentamt.at und wir senden Ihnen das passende Formular als PDF zu.
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