Mögliche Änderungen bei Designs
Die Angaben und Daten zu Inhaberinnen bzw. Inhabern von Designs (Muster), wie Wohnadresse, Firmenwortlaut, etc. sowie Angaben zu Vertreterinnen bzw. Vertretern können im Verlauf des Registrierungsverfahrens oder während der Laufzeit geändert werden.
Außerdem können Sie ein Design übertragen oder darauf verzichten.
Diese Änderungen können Sie einfach, sicher und bequem digital über unser Online Filing einbringen.
Der Name der Designinhaberin bzw. des Designinhabers kann sich ändern (z. B. durch Firmenwortlautänderung, Heirat oder Scheidung), ohne dass sich der Namensträger (natürliche oder juristische Person) selbst ändert, d. h. ohne Wechsel des Rechtssubjekts.
Namensänderungen sind gebührenpflichtig und müssen mit entsprechenden Dokumenten (Firmenbuchauszug, Heiratsurkunde etc.) belegt werden. Ein Antrag kostet € 100,-.
Änderungen bei der Vertretung sind gebührenfrei und ohne Nachweise möglich.
Sie möchten ein eingetragenes Design auf eine andere Person oder ein anderes Unternehmen übertragen (Wechsel des Rechtssubjekts)? Den Antrag können alle Beteiligten stellen – ein formloses Schreiben genügt.
Welche Unterlagen Sie brauchen, hängt vom Grund der Übertragung ab:
- Kauf, Schenkung oder sonstige rechtsgeschäftliche Übertragung: Legen Sie entweder übereinstimmende schriftliche Erklärungen beider Parteien (oder ihrer bevollmächtigten Vertreter:innen) vor – oder eine Übertragungsurkunde bzw. einen Kaufvertrag, aus dem die Übereinstimmung beider Seiten hinsichtlich des Rechtsübergangs klar hervorgeht. Die Unterschriften der Parteien bzw. ihrer Vertreter:innen müssen nicht beglaubigt werden – die Vorlage einer unbeglaubigten Kopie der genannten Unterlagen ist ausreichend.
- Insolvenz: Bei Übertragungen im Zuge eines Insolvenzverfahrens ist die Bestellungsurkunde des Insolvenzverwalters vorzulegen und gegebenenfalls auch die gerichtliche Genehmigung der Übertragung nachzuweisen.
- Rechtsübergang auf andere Weise (z. B. Erbschaft, Fusion, Spaltung oder Umwandlung): Hier ist eine Urkundenvorlage erforderlich – etwa eine Einantwortungsurkunde mit Rechtskraftbestätigung oder Firmenbuch- bzw. Registerauszüge (zumeist mit historischen Daten), aus denen sich die Rechtsnachfolge ergibt. Inländische Urkunden können unbeglaubigt und in Kopie vorgelegt werden. Ausländische Urkunden brauchen je nach Ausstellungsstaat eine gerichtliche oder notarielle Beglaubigung und Überbeglaubigung – auch hier genügt eine Kopie.
Der Antrag kostet € 147,- pro betroffenem Design. Für jeden Antrag fällt eine Gebühr an – bei mehreren Designs multipliziert sich die Gebühr entsprechend.
Der gänzliche oder teilweise Verzicht auf ein Design kann nur von der bzw. dem eingetragenen Designinhaber:in (oder der Vertretung) beantragt werden.
Der Online-Antrag ist entweder elektronisch zu signieren (Bürgerkarte/Handysignatur) oder es ist ein entsprechend bestätigendes Dokument mit handschriftlicher Unterschrift hochzuladen. Bei Firmen ist auf eine firmenmäßige Unterfertigung zu achten.
Der (teilweise) Verzicht ist gebührenfrei und unwiderruflich.
Die Eintragung (und spätere Löschung) einer eingeräumten Lizenz bzw. eines vertraglich begründeten Pfandrechts an einem Design kann von jedem Beteiligten mittels formlosen Antrags beantragt werden.
Dabei sind der Lizenzvertrag bzw. die Verpfändungsurkunde vorzulegen (Kopie genügt). Die Unterschrift der Lizenzgeberin oder des Lizenzgebers bzw. der Pfandbestellerin oder des Pfandstellers muss hinsichtlich ihrer Echtheit und – bei Firmen – auch hinsichtlich der (Allein-)Zeichnungsberechtigung des Unterfertigenden notariell oder gerichtlich beglaubigt sein.
Die Eintragung oder Löschung einer Lizenz oder eines Pfandrechts kostet pro Design € 147,-.
Die Eintragung eines exekutiven Pfandrechts erfolgt über gerichtliches Ersuchen und ist in diesem Fall gebührenfrei.
Bei laufenden Verfahren oder bestehenden Designrechten können Äußerungen zu amtlichen Schreiben nachgereicht werden – entweder zusammen mit zusätzlichen Unterlagen oder einfach aus eigenem Antrieb, z. B. die Zurückziehung einer Anmeldung oder eines Widerspruchs.
Die Schriftsätze und Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung als pdf-Dateien hochzuladen. Zusammenfassende oder erklärende Ausführungen können zusätzlich in einem Kommentarfeld angegeben werden.
Wenn Sie kein passendes Formular für Ihren Antrag gefunden haben, dann wählen Sie im Formular die Möglichkeit „Andere Anträge”, um Ihren Antrag einzubringen.
Unterstützte Dateiformate: pdf, jpeg, wav, mp3 und mp4.
Allfällige Gebühren werden in diesem Fall jedoch nicht automatisiert vorgeschrieben. Sie sind selbständig einzuzahlen.
Offensichtliche Fehler in amtlichen Ausfertigungen und Eintragungen wie beispielsweise Schreib- und Rechenfehler, Fehler bei der Ausfertigung amtlicher Schriftstücke oder sonstige Versehen, die nicht von einer amtlichen Willensbildung getragen sind, können durch einen gebührenfreien Antrag eingebracht und berichtigt werden.
Vorlagen für Änderungsanträge
Wir empfehlen, alle Änderungen im Online Filing vorzunehmen. Sollten Sie den Postweg bevorzugen, schreiben Sie uns ein E-Mail an info[at]patentamt.at und wir senden Ihnen eine passende Vorlage als PDF zu.