Erneuerungsgebühren für geschützte Designs

Hier erhalten Sie Informationen über die notwendigen Gebühren für Designs (Muster), um den Schutz aufrechtzuerhalten

Stapel von Münzen

Einzahlung von Erneuerungsgebühren

Sie können Ihr Design (Muster) bis zu 25 Jahre lang schützen lassen. Dafür müssen Sie alle fünf Jahre den Schutz verlängern, indem Sie fristgerecht Erneuerungsgebühren zahlen. Die erste Gebühr ist im sechsten Jahr fällig und im Vorhinein zu zahlen. Die Fälligkeit der Erneuerungsgebühr richtet sich nach dem Tag der Anmeldung des Designs und ist jeweils am letzten Tag des Anmeldemonats fällig.
Sie können die fällige Erneuerungsgebühr für Designs bequem online einzahlen.
 

Alternativ können Sie die fällige Erneuerungsgebühr auch direkt auf unser Konto überweisen.
Bitte geben Sie im Verwendungszweck die Registernummer oder das Aktenzeichen sowie den Hinweis „Erneuerungsgebühr" an. 

Bankverbindung:

Kontoinhaber: Österreichisches Patentamt

IBAN: AT75 0100 0000 0516 0000

BIC: BUNDATWW

Erneuerungsgebühr im Detail

Die Gebührenentrichtung kann innerhalb eines Jahres vor Ende der Schutzdauer erfolgen, aber auch noch innerhalb von sechs Monaten danach (Nachfrist). Bei einer Zahlung erst innerhalb der Nachfrist erhöht sich die Gebühr um 20 %.

Für die Verlängerung von Mustern aus einer Sammelmusteranmeldung sind die Erneuerungsgebühren pro Muster zu zahlen. Die in einer Sammelmusteranmeldung zusammengefassten Muster sind nach der Registrierung rechtlich selbständig. Das bedeutet, dass Sie auch nur einzelne Muster aus der Anmeldung verlängern können. Bei der Zahlung der Erneuerungsgebühren sind die Nummern derjenigen Muster anzugeben, deren Schutzdauer verlängert werden soll. Die Erneuerungsgebühren sind entsprechend der Anzahl der verlängerten Muster zu zahlen.

  Gebühr in Euro Gebühr mit Zuschlag in Euro
Einzelmuster EUR 130,00 EUR 156,00
Sammelmuster pro Muster EUR 88,00 EUR 105,60
  • Lupe mit Pfeil und Statistik Linien

    Registerdatenbank see.ip

    Sie können die fälligen Erneuerungsgebühren über see.ip abfragen.

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Frist versäumt?

Wer durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis eine Frist versäumt und unmittelbar dadurch einen Rechtsnachteil erleidet, kann um Wiedereinsetzung in diese Frist ansuchen. Dies ist innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Hindernisses jedoch maximal zwölf Monate nach Fristablauf, möglich. Zur Begründung sind die Umstände anzuführen, welche die Einhaltung der Frist verhindert haben, und entsprechend zu belegen. Gleichzeitig mit dem Antrag ist die Handlung, die innerhalb der versäumten Frist zu setzen gewesen wäre, nachzuholen.
Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand kostet € 288,-.

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