Prioritätsbelege & Bestätigungen zu Designs

Hier erhalten Sie den Beleg für die Priorität Ihres Designs (Musters) und den Nachweis, dass es Ihnen gehört

Papier mit Haken und Stempel

Die Priorität

Mit dem Tag der ordnungsgemäßen Anmeldung erhalten Sie das Prioritätsrecht, das Ihrem Design (Muster) den Vorrang vor einem jüngeren, später begründeten Designrecht verleiht.

Der Prioritätsbeleg fungiert als „Geburtsurkunde" Ihres Designs, bestätigt das Anmeldedatum und enthält die ursprünglichen Unterlagen, die bei anderen Patentämtern als Nachweis dienen können.

Besteht aufgrund einer Auslandsanmeldung, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt, ein Prioritätsrecht, muss dieses ausdrücklich beansprucht werden. Dafür ist eine Prioritätserklärung erforderlich. Diese muss den Anmeldetag der früheren Anmeldung, das Land, in dem sie eingereicht wurde, sowie das Aktenzeichen der Anmeldung enthalten. Die Prioritätserklärung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Anmeldung beim Patentamt eingereicht werden. Es empfiehlt sich jedoch, sie bereits gemeinsam mit der Anmeldung abzugeben.

Zusätzlich belegt ein Auszug aus dem Musterregister die Inhaberschaft und zeigt die Anmeldedaten sowie den aktuellen Rechtsstatus Ihres Schutzrechts.

WIPO Digital Access Service (DAS)

Das Österreichische Patentamt nimmt am Digital Access Service (DAS) der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) teil.

Vorteil: Sie müssen sich nicht selbst um die Weitergabe von Prioritätsbelegen kümmern.

Dazu beantragen Sie beim Österreichischen Patentamt einen Prioritätsbeleg und geben an, dass Sie DAS nutzen möchten. Danach erhalten Sie per E-Mail von der WIPO einen Zugangscode. Diesen Code teilen Sie den Patentämtern mit, bei denen Sie für Ihre Folgeanmeldung die Priorität beanspruchen möchten. Die teilnehmenden Patentämter laden sich die Prioritätsbescheinigungen dann eigenständig herunter – vorausgesetzt, das jeweilige Patentamt nimmt ebenfalls am DAS-System teil.

Die teilnehmenden Patentämter finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie hier.