Die Priorität
Mit dem Tag der ordnungsgemäßen Anmeldung erhalten Sie das Prioritätsrecht, das Ihrem Design (Muster) den Vorrang vor einem jüngeren, später begründeten Designrecht verleiht.
Der Prioritätsbeleg fungiert als „Geburtsurkunde" Ihres Designs, bestätigt das Anmeldedatum und enthält die ursprünglichen Unterlagen, die bei anderen Patentämtern als Nachweis dienen können.
Zusätzlich belegt ein Auszug aus dem Musterregister die Inhaberschaft und zeigt die Anmeldedaten sowie den aktuellen Rechtsstatus Ihres Schutzrechts.
Ein Prioritätsbeleg kostet € 111,-.
Einen beglaubigten Auszug aus dem Register erhalten Sie um € 34,-.
Das Duplikat einer Musterurkunde ist gebührenfrei.
Wenn Sie Prioritätsbelege oder Amtsbestätigungen, Rechtskraftbestätigungen, amtliche Abschriften und Beglaubigungen benötigen, wenden Sie sich bitte an:
Telefon +43 1 534 24 - 76 oder prioritaeten[at]patentamt.at
Unbeglaubigte Auszüge aus dem Musterregister können Sie in der Registerdatenbank see.ip downloaden.
Für beglaubigte Registerauszüge wenden Sie sich bitte an:
Telefon +43 1 534 24 oder info[at]patentamt.at
Wir stellen den Prioritätsbeleg auch elektronisch (via dualer Zustellung oder E-Mail) als PDF-Dokument und mit digitaler Amtssignatur zu – er besitzt damit gemäß E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Anhand des Signaturblocks können Sie das Datum und den Unterzeichner, das Österreichische Patentamt, feststellen.
Auch am Ausdruck einer amtssignierten elektronischen Urkunde ist der Signaturblock ersichtlich und der Ausdruck besitzt die gleiche Beweiskraft wie die elektronische Urkunde selbst.
WIPO Digital Access Service (DAS)
Das Österreichische Patentamt nimmt am Digital Access Service (DAS) der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) teil.
Vorteil: Sie müssen sich nicht selbst um die Weitergabe von Prioritätsbelegen kümmern.
Dazu beantragen Sie beim Österreichischen Patentamt einen Prioritätsbeleg und geben an, dass Sie DAS nutzen möchten. Danach erhalten Sie per E-Mail von der WIPO einen Zugangscode. Diesen Code teilen Sie den Patentämtern mit, bei denen Sie für Ihre Folgeanmeldung die Priorität beanspruchen möchten. Die teilnehmenden Patentämter laden sich die Prioritätsbescheinigungen dann eigenständig herunter – vorausgesetzt, das jeweilige Patentamt nimmt ebenfalls am DAS-System teil.
Die teilnehmenden Patentämter finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie hier.