Prioritätsbelege & Bestätigungen zu Marken

Hier erhalten Sie den Beleg für die Priorität Ihrer Marke und den Nachweis, dass sie Ihnen gehört

Papier mit Haken und Stempel

Die Priorität

Mit dem Tag der ordnungsgemäßen Anmeldung erhalten Sie das Prioritätsrecht, das Ihre Marke gegenüber später angemeldeten, verwechslungsfähigen Marken leichter durchsetzbar macht. 

Wenn Sie die idente Marke für dieselben Waren und Dienstleistungen (oder nur einen Teil davon) bereits im Ausland (z. B. als Unionsmarke) erstmals angemeldet haben und diese Anmeldung höchstens sechs Monate vor der Anmeldung in Österreich erfolgt ist, kann der Anmeldetag dieser Erstanmeldung (Priorität) für die Anmeldung in Österreich (oder den übereinstimmenden Teilbereich des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses) übernommen werden. Die österreichische Anmeldung wird damit rechtlich so behandelt, als wäre sie am selben Tag wie die Anmeldung im Ausland eingereicht worden.

Die Übernahme der Priorität der Erstanmeldung in das nationale Verfahren ist zu beantragen (Prioritätsbeanspruchung). Dabei sind der Tag der Erstanmeldung und das Land, in dem die Anmeldung getätigt worden ist (bei einer Unionsmarke „UM"), anzugeben (Prioritätserklärung). Ebenso ist das Aktenzeichen dieser Anmeldung anzuführen.

Das Prioritätsdatum einer österreichischen Markenanmeldung kann innerhalb der Prioritätsfrist von sechs Monaten vom Zeitpunkt der Anmeldung bei der Anmeldung derselben Marke für dieselben Waren und Dienstleistungen (oder einen Teil davon) in einem anderen Staat beansprucht werden.

Der Prioritätsbeleg bestätigt das Anmeldedatum Ihrer Markenanmeldung, enthält die originalen Anmeldeunterlagen und dient u. a. der Vorlage bei anderen Patentämtern.

Ein Auszug aus dem Markenregister belegt auch die Inhaberschaft, zeigt die Anmeldedaten sowie den aktuellen Rechtsstatus Ihres Schutzrechts.

WIPO Digital Access Service (DAS)

Das Österreichische Patentamt nimmt am Digital Access Service (DAS) der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) teil.

Vorteil: Sie müssen sich nicht selbst um die Weitergabe von Prioritätsbelegen kümmern.

Dazu beantragen Sie beim Österreichischen Patentamt einen Prioritätsbeleg und geben an, dass Sie DAS nutzen möchten. Danach erhalten Sie per E-Mail von der WIPO einen Zugangscode. Diesen Code teilen Sie  den Patentämtern mit, bei denen Sie für Ihre Folgeanmeldung die Priorität beanspruchen möchten. Die teilnehmenden Patentämter laden sich die Prioritätsbescheinigungen dann eigenständig herunter – vorausgesetzt, das jeweilige Patentamt nimmt ebenfalls am DAS-Systems teil.

Die teilnehmenden Patentämter finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie hier.