Die Priorität
Mit dem Tag der ordnungsgemäßen Anmeldung erhalten Sie das Prioritätsrecht, das Ihre Marke gegenüber später angemeldeten, verwechslungsfähigen Marken leichter durchsetzbar macht.
Wenn Sie die idente Marke für dieselben Waren und Dienstleistungen (oder nur einen Teil davon) bereits im Ausland (z. B. als Unionsmarke) erstmals angemeldet haben und diese Anmeldung höchstens sechs Monate vor der Anmeldung in Österreich erfolgt ist, kann der Anmeldetag dieser Erstanmeldung (Priorität) für die Anmeldung in Österreich (oder den übereinstimmenden Teilbereich des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses) übernommen werden. Die österreichische Anmeldung wird damit rechtlich so behandelt, als wäre sie am selben Tag wie die Anmeldung im Ausland eingereicht worden.
Die Übernahme der Priorität der Erstanmeldung in das nationale Verfahren ist zu beantragen (Prioritätsbeanspruchung). Dabei sind der Tag der Erstanmeldung und das Land, in dem die Anmeldung getätigt worden ist (bei einer Unionsmarke „UM"), anzugeben (Prioritätserklärung). Ebenso ist das Aktenzeichen dieser Anmeldung anzuführen.
Das Prioritätsdatum einer österreichischen Markenanmeldung kann innerhalb der Prioritätsfrist von sechs Monaten vom Zeitpunkt der Anmeldung bei der Anmeldung derselben Marke für dieselben Waren und Dienstleistungen (oder einen Teil davon) in einem anderen Staat beansprucht werden.
Der Prioritätsbeleg bestätigt das Anmeldedatum Ihrer Markenanmeldung, enthält die originalen Anmeldeunterlagen und dient u. a. der Vorlage bei anderen Patentämtern.
Ein Auszug aus dem Markenregister belegt auch die Inhaberschaft, zeigt die Anmeldedaten sowie den aktuellen Rechtsstatus Ihres Schutzrechts.
Ein Prioritätsbeleg kostet € 111,-.
Einen beglaubigten Auszug aus dem Register erhalten Sie um € 34,-.
Das Duplikat einer Patent- oder Gebrauchsmusterurkunde ist gebührenfrei.
Wenn Sie Prioritätsbelege oder Amtsbestätigungen, Rechtskraftbestätigungen, amtlichen Abschriften und Beglaubigungen benötigen, wenden Sie sich bitte an:
Telefon +43 1 534 24 - 76 oder prioritaeten[at]patentamt.at
Unbeglaubigte Auszüge aus dem Markenregister können Sie in der Registerdatenbank see.ip downloaden.
Für beglaubigte Registerauszüge wenden Sie sich bitte an:
Telefon +43 1 534 24 oder info[at]patentamt.at
Wir stellen den Prioritätsbeleg auch elektronisch (via dualer Zustellung oder E-Mail) als PDF-Dokument und mit digitaler Amtssignatur zu – er besitzt damit gemäß E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Anhand des Signaturblocks können Sie das Datum und den Unterzeichner, das Österreichische Patentamt, feststellen.
Auch am Ausdruck einer amtssignierten elektronischen Urkunde ist der Signaturblock ersichtlich und der Ausdruck besitzt die gleiche Beweiskraft wie die elektronische Urkunde selbst.
WIPO Digital Access Service (DAS)
Das Österreichische Patentamt nimmt am Digital Access Service (DAS) der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) teil.
Vorteil: Sie müssen sich nicht selbst um die Weitergabe von Prioritätsbelegen kümmern.
Dazu beantragen Sie beim Österreichischen Patentamt einen Prioritätsbeleg und geben an, dass Sie DAS nutzen möchten. Danach erhalten Sie per E-Mail von der WIPO einen Zugangscode. Diesen Code teilen Sie den Patentämtern mit, bei denen Sie für Ihre Folgeanmeldung die Priorität beanspruchen möchten. Die teilnehmenden Patentämter laden sich die Prioritätsbescheinigungen dann eigenständig herunter – vorausgesetzt, das jeweilige Patentamt nimmt ebenfalls am DAS-Systems teil.
Die teilnehmenden Patentämter finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie hier.