KMU Förderung

Als KMU bis zu 75 % der Anmeldekosten für Patente, Marken und Designs sparen – inklusive kostenlose Beratung durch unsere IP-Profis

Hand mit einem Glas voller Münzen

Was ist die KMU Förderung?

Die KMU Förderung ist ein Förderprogramm vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) gemeinsam mit dem Österreichischen Patentamt. Sie richtet sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der EU. Diese erhalten damit bis zu 75 % der Gebühren für ihre Patent-, Marken- oder Designanmeldung zurück und profitieren von einer kostenlosen Beratung durch das Österreichische Patentamt. Pro Unternehmen sind bis zu € 5.700,- möglich.

KMU sind laut der Europäischen Union Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens € 50 Mio. oder einer Jahresbilanzsumme von maximal € 43 Mio.

So geht's

Schritt 1: kostenlose Beratung holen (optional)
Nutzen Sie bei Bedarf gerne unsere kostenlose Beratung unter TEL +43 1 534 24.

Schritt 2: Förderung beantragen
Stellen Sie zwischen 2. Februar und 4. Dezember 2026 Ihren Antrag beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

Vergewissern Sie sich, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung über die folgenden Unterlagen im PDF-Format verfügen:

  1. Umsatzsteuerbescheinigung
    Mehrwertsteuerbescheinigung oder Bescheinigung über die nationale Eintragungsnummer Ihres Unternehmens, ausgestellt von der zuständigen nationalen Behörde. Selbstständige müssen eine Bescheinigung über die Eintragung in das nationale System für Selbstständige vorlegen, die auch eine Steueridentifikationsnummer enthält.
  2. Kontoauszug
    Kontoauszug Ihres Unternehmens mit folgenden Angaben: Name des Unternehmens als Kontoinhaber, vollständige IBAN-Nummer mit Ländercode und BIC/SWIFT-Code.
  3. Ehrenwörtliche Erklärung
    Wenn Ihr KMU die Dienste eines externen Vertreters in Anspruch nimmt oder Sie ein externer Vertreter sind, der im Namen eines KMU handelt, müssen Sie eine von einer:m bevollmächtigten Inhaber:in oder Angestellte:n des KMU unterzeichnete „ehrenwörtliche Erklärung“ einreichen.

Auf der Website vom EUIPO finden Sie dazu Beispiele und Vorlagen.

Pro Gutscheinart kann die Förderung 2026 von jedem KMU nur einmal beantragt werden. Innerhalb eines Förderantrags können jedoch mehrere Patente, Marken und Designs gefördert werden. Zusätzliche Anträge sind nur möglich, wenn vorherige Anträge abgelehnt wurden.

Innerhalb von 15 Arbeitstagen erhalten Sie eine Zu- oder Absage.

Schritt 3: Schutzrechte anmelden
Wichtiger Hinweis: Die Förderzusage des EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) muss bereits vor der Anmeldung vorliegen.

Nach der Zusage melden Sie Ihr Patent, Ihre Marke oder Ihr Design binnen eines Monats an.
Auf Antrag ist eine Verlängerung um einen weiteren Monat möglich.

Schritt 4: Rückerstattung beantragen
Der erste Rückerstattungsantrag ist innerhalb eines Monats nach der Anmeldung zu stellen. Weitere Kosten rechnen Sie binnen sechs Monaten ab, bei Gutschein 4 (gemeinschaftlicher Sortenschutz) binnen zwölf Monaten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach rund 20 Tagen. Für die Rückerstattung benötigen Sie lediglich einen Zahlungsbeleg und die Eingangsbestätigung der Anmeldung. Bitte geben Sie für jedes Schutzrecht das Anmeldedatum, die Anmeldezahl, das Zahlungsdatum und den gezahlten Betrag an.

Für die Förderung werden ausschließlich die bis zur Veröffentlichung der Anmeldung bezahlten Gebühren berücksichtigt. Spätere Rückerstattungen durch das Amt haben keinen Einfluss auf die gewährte Förderhöhe.

Für diese Förderung gelten keine beihilferechtlichen Vorgaben wie die De-minimis-Regelung, da keine staatlichen Mittel eingesetzt werden. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich aus dem Haushalt des EUIPO und der EU, weshalb das Beihilfenrecht nicht zur Anwendung kommt.
 

Was wird im Detail gefördert?

Das Plus für österreichische KMU: Kostenlose Beratung

Bevor Sie Ihr Patent, Ihre Marke oder Ihr Design anmelden, holen Sie sich mit discover.IP eine kostenlose Beratung und eine erste Einschätzung zur Schutzfähigkeit.