Sparen Sie mit der Förderung bei Patent-, Marken- und Designanmeldungen 2025 bis zu 75% der Gebühren. Jedes KMU kann sich bis zu 5.700 EUR zurückholen.
Wichtig ist, dass Sie über ihr Geistiges Eigentum und die möglichen Schutzrechte Bescheid wissen. Dabei helfen wir gerne.
ACHTUNG! Sie müssen die Förderzusage des EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) bereits vor der Anmeldung in der Tasche haben.
Nationale und EU-weite Marken- und Designanmeldungen zu 75%, internationale Marken- und Designanmeldungen zu 50%. Maximal bis zu 700 EUR (Gutschein 2).
Patentrecherche beim Österreichischen Patentamt (Recherche §57a PatG), nationale und europäische Patentanmeldegebühren zu 75%. Maximal bis zu 2.000 EUR (1.000 EUR nationale Gebühren, 1.000 EUR europäische Gebühren). Patentanwaltskosten für die Vorbereitung einer europäischen Patentanmeldung zu 50% bis zu 1.500 EUR (Gutschein 3).
Jedes KMU kann die Förderung 2025 nur einmal pro Gutschein bekommen (Gutschein 2: Marken und Designs, Gutschein 3: Patente, Gutschein 4: Sortenschutz). Ein zweiter oder dritter Antrag wird nur dann berücksichtigt, wenn die vorherigen Anträge zu Absagen geführt haben.
Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus der EU.
Es gilt die KMU-Definition der Europäischen Union:
Unternehmenskategorie | Anzahl Mitarbeiter*innen | Jahresumsatz | Jahresbilanzsumme |
---|---|---|---|
Mittleres Unternehmen | < 250 | ≤ 50 Mio. EUR | ≤ 43 Mio. EUR |
Kleines Unternehmen | < 50 | ≤ 10 Mio. EUR | ≤ 10 Mio. EUR |
Kleinstunternehmen | < 10 | ≤ 2 Mio. EUR | ≤ 2 Mio. EUR |
Sie können die Förderung über ein Online-Antragsformular im betreffend das Kalenderjahr aktuellen KMU-Fonds-Kontos zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beantragen.
Zeitfenster um die Förderung zu beantragen - ab 3. Februar 2025:
Gutschein 3 (Patent)
Folgende Unterlagen sind vor dem Antrag in PDF-Format bereit zu halten:
Bitte beachten Sie, dass der Wortlaut Ihres Unternehmens im Antrag mit beiden Unterlagen ident sein muss.
Sollten Sie als berufsmäßiger Vertreter den Förderantrag im Namen eines KMU stellen, ist zusätzlich eine Ehrenwörtliche Erklärung einzureichen.
Beispiele und Vorlagen entnehmen Sie bitte hier: https://www.euipo.europa.eu/de/discover-ip/sme-fund/before-applying
Jede*s KMU kann die Förderung nur einmal pro Gutschein beantragen (Gutschein 2: Marken und Designs, Gutschein 3: Patente, Gutschein 4: Sortenschutz) bekommen. Ein zweiter oder dritter Antrag wird nur dann berücksichtigt, wenn die vorherigen Anträge zu Absagen geführt haben.
Innerhalb von 14 Arbeitstagen wird über die Förderung entschieden und das EUIPO meldet sich mit einer Zu- oder Absage.
Ja. Pro Förderantrag werden eine oder mehrere Schutzrechtsanmeldungen gefördert.
Sie müssen Ihre Patente, Marken und/oder Designs innerhalb von einem Monat nach der Förderzusage anmelden (auf Antrag innerhalb der letzten Tage um ein weiteres Monat verlängerbar).
Jedes KMU kann die Förderung einmal pro Jahr und Gutschein beantragen (Gutschein 2: Marken und Designs, Gutschein 3: Patente).
Gutschein 2:
Gefördert werden nationale und EU-weite Marken- und Designanmeldungen zu 75%, sowie internationale Marken- und Designanmeldungen zu 50%. Jedoch maximal bis zu einem Betrag von 700 EUR.
Gutschein 3:
Gefördert werden Neuheitsrecherchen des Österreichischen Patentamtes (Recherche §57a PatG) sowie nationale und europäische Patentanmeldungen zu 75%. Jedoch maximal bis zu einem Betrag von 2.000 EUR (1.000 EUR nationale Gebühren, 1.000 EUR europäische Gebühren).
Gefördert werden Patentanwaltskosten für die Vorbereitung einer europäischen Patentanmeldung zu 50% bis zu 1.500 EUR
Gutschein 4: Gefördert werden Online-Sortenschutzanmeldungen inklusive Prüfungsgebühr beim Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO) zu 75%. Jedoch maximal bis zu einem Betrag von 1.500 EUR.
Der erste Rückerstattungsantrag muss binnen 1 Monat gestellt werden. Weitere abrechenbare Kosten können ab diesem Zeitpunkt binnen 6 Monaten über zusätzliche Rückerstattungsanträge bis zum jeweiligen Maximalbetrag berücksichtigt werden. Die Erstattung erfolgt durchschnittlich 20 Tage nachdem der Rückerstattungsantrag im KMU-Fonds-Konto (Login Bereich) gestellt wurde.
Ein einfacher Zahlungsbeleg sowie eine Bestätigung über die Schutzrechtsanmeldung sind ausreichend (eine Rechnung ist nicht notwendig). Bitte beachten Sie, dass für jedes angemeldete Schutzrecht folgende Angaben benötigt werden: Anmeldedatum, Anmeldezahl, Zahlungsdatum und gezahlter Betrag.
Nationale und EU-weite Marken- und Designanmeldungen
Internationale Marken- und Designanmeldungen
förderfähige Gebühren:
nicht förderfähige Gebühren:
Antragsgebühr für Standard Recherche (§57a PatG)
Nationale Patentanmeldungen
förderfähige Gebühren:
Europäische Patentanmeldungen
förderfähige Gebühren:
nicht förderfähige Gebühren:
Sortenschutz (CPVO)
Nein, der förderfähige Betrag bezieht sich ausschließlich bis zur Veröffentlichung der Anmeldung bezahlten Gebühren.
Da für den KMU-Fonds keine staatlichen Mittel zum Einsatz kommen - die Mittel stammen aus dem Haushalt des EUIPO und der EU - und auch keine staatliche Entscheidung über die Verwendung der Mittel getroffen wird, finden die Vorgaben des Beihilfenrechts keine Anwendung.