Was ist das Informationsfreiheitsgesetz?
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt seit 1. September 2025. Es verpflichtet alle öffentlichen Stellen – also auch das Österreichische Patentamt – zur Veröffentlichung und Weitergabe von Informationen.
Das Gesetz basiert auf zwei Säulen:
- proaktive Veröffentlichungspflicht: Informationen von allgemeinem Interesse werden im Informationsregister auf data.gv.at veröffentlicht. Die proaktiven Veröffentlichungen des Österreichischen Patentamts finden Sie auf dieser Plattform
- Informationspflicht auf Antrag: Jede Person kann gezielt Informationen anfordern. Dafür reicht ein sogenanntes Informationsbegehren, vorzugsweise per E-Mail an informationsfreiheit[at]patentamt.at
Wichtig: Nicht alle Informationen dürfen bzw. können weitergegeben werden. Das IFG sieht nämlich Ausschließungsgründe vor, die eine Weitergabe oder Veröffentlichung von Informationen verhindern können – z. B. aus Datenschutz- oder Sicherheitsgründen, unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand etc.
Weitere Informationen zur Informationsfreiheit finden Sie hier.
Weitere Informationsquellen
Oft kommen Sie mit ein paar Klicks auf unserer Website schneller ans Ziel:
- über die Navigation oder die Suchfunktion unserer Website: Finden Sie Beratungs- und Serviceangebote, Recherchemöglichkeiten sowie Informationen zu allen Schutzrechten (inklusive Kosten, Anmeldung und Verwaltung). Außerdem stehen Ihnen auf unserer Website Presseinformationen, Statistiken und Jahresberichte zur Verfügung
- mit der Registerdatenbank see.ip können Sie schnell, übersichtlich und kostenlos nach Patenten, Marken und Designs suchen und erhalten umfangreiche Daten zu angemeldeten und erteilten Schutzrechten
- im Patent- und im Gebrauchsmusterblatt sowie im Marken- und im Musteranzeiger werden jeden Monat neu erteilte Schutzrechte veröffentlicht
- wenn Sie Akteneinsicht benötigen, wenden Sie sich bitte an kopierstelle[at]patentamt.at