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Informationsfreiheit

samt Amtsgeheimnis

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Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist mit 1.9.2025 in Kraft getreten und verpflichtet u. a. auch das Österreichische Patentamt (ÖPA) zur Veröffentlichung und Weitergabe von Informationen. Das IFG fußt auf zwei Säulen: 

  • proaktive Veröffentlichungspflicht: Informationen von allgemeinem Interesse müssen gem. IFG von Amts wegen im Informationsregister auf data.gv.at veröffentlicht werden. Die proaktiven Veröffentlichungen des ÖPA finden Sie hier
  • Informationspflicht auf Antrag: Mit einem Informationsbegehren kann jede Person die Herausgabe einer bestimmten Information verlangen. Zur rascheren Bearbeitung sind solche Anträge an informationsfreiheit(at)patentamt.at zu stellen. 

Das neue Grundrecht auf Informationszugang bedeutet jedoch nicht, dass Zugang zu jeder Information gewährt wird, über die das Amt verfügt. Das IFG sieht nämlich umfassende Geheimhaltungsgründe vor. Näheres zur Informationsfreiheit finden Sie hier

Wie kann ich auf anderem Wege Informationen vom Österreichischen Patentamt erhalten? 

Mit den Online-Ressourcen des ÖPA kommen sie in vielen Fällen schneller zur gewünschten Information als über ein Informationsbegehren.
Umfangreiche Daten zu angemeldeten und erteilten Schutzrechten des ÖPA finden Sie online und kostenlos auf see.ip. Im Patentblatt, Markenanzeiger & Co. werden außerdem jeden Monat neu erteilte Schutzrechte kundgemacht. Für Akteneinsicht betreffend Schutzrechte wenden Sie sich bitte an kopierstelle(at)patentamt.at.

Über das Menü und die Suchfunktion auf www.patentamt.at gelangen Sie zu einer Vielzahl an weiteren Informationen wie z. B. Kontakt zu den Auskunftsdiensten, Beratungen und ServicesPresseaussendungen und -anfragen, Statistiken und Jahresbericht, Online-Formulare und Infos und Anleitungen uvm. 

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