Informationsfreiheit

Erfahren Sie hier, wie Sie schnell und unkompliziert Auskunft beim Patentamt bekommen

Was ist das Informationsfreiheitsgesetz?

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt seit 1. September 2025. Es verpflichtet alle öffentlichen Stellen – also auch das Österreichische Patentamt – zur Veröffentlichung und Weitergabe von Informationen. 

Das Gesetz basiert auf zwei Säulen: 

Wichtig: Nicht alle Informationen dürfen bzw. können weitergegeben werden. Das IFG sieht nämlich Ausschließungsgründe vor, die eine Weitergabe oder Veröffentlichung von Informationen verhindern können – z. B. aus Datenschutz- oder Sicherheitsgründen, unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand etc.

Weitere Informationen zur Informationsfreiheit finden Sie hier

Weitere Informationsquellen

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