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Marke national

Schutz in Österreich für die Kennzeichen Ihrer Waren und Dienstleistungen.

Hauptinhalt:

Die Marke

Die Marke ist ein Unternehmenskennzeichen, das Waren und Dienstleistungen unterschiedlicher Erzeuger/Anbieter voneinander unterscheidet. Sie ermöglicht dem Konsumenten, zu erkennen, aus welcher Quelle das Angebotene stammt. Dem Unternehmen dient sie im geschäftlichen Verkehr als Abgrenzungsmittel gegenüber anderen und als unentbehrliches Marketingtool. Rechtlich gesehen ist die Marke ein territorial begrenztes, selbstständiges Vermögensrecht. Es gibt keine "Bundesländermarken".

Unsere Infobroschüre gibt einen ersten Überblick über Marken: Infobroschüre lesen​​​​​​​

Wer kann anmelden - Vertretung?

Jede:r, egal ob natürliche oder juristische Person (Unternehmen), kann anmelden.

Wohnsitz/NiederlassungBesteht Vertretungspflicht?
ÖsterreichNein (Sie können sich aber trotzdem vertreten lassen. Wenn Sie nicht durch eine berufsmäßige Vertretung wie Patentanwalts- oder Rechtsanwaltskanzlei oder Notariate vertreten sind, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen.)
Außerhalb EWR/SchweizJa (vor der Nichtigkeitsabteilung: durch Patentanwalts- bzw. Rechtsanwaltskanzlei oder Notariate; sonst auch Vertretung durch nicht berufsmäßige Vertreterinnen bzw. Vertreter mit Wohnsitz oder Niederlassung im Inland möglich.)

Die Anmeldung

Eine Markenanmeldung hat jedenfalls zu enthalten:

  • Name und Anschrift der Anmelderin bzw. des Anmelders, inkl. Unterschrift
  • die zu schützende Marke
  • eine Liste jener Waren- und Dienstleistungen, für welche die Marke am Markt verwendet und daher geschützt werden soll. Dafür verwenden Sie bitte die Klassifikation von Nizza

So können Sie anmelden:

1. ONLINE:

Bei der Online Anmeldung erkennt das Formular automatisch ob eine Fast-Track oder eine Standard-Online-Anmeldung möglich ist.

zur Online Anmeldung

Besonderheiten der Fast-Track vs. Standard-Online-Anmeldung:

 Fast-Track-AnmeldungStandard Online Anmeldung
Bearbeitungsdauerca. 10 Werktageca. 2-3 Monate
zulässige Markenformennur Wort-, Wortbild- oder Bildmarkenalle Markenformen (z. B. Klang-, Form-, Farbmarken etc.)
zulässige Markenartennur Individualmarkenauch Verbangs- und Gewährleistungsmarken
Waren- und Dienstleistungsverzeichnisnur Begriffe aus harmonisierter Datenbank erlaubtauch eigene Begriffe möglich (sofern formal korrekt), automatische Unterstützung durch Datenbank
Zahlung der GebührenNUR online im Anmeldevorgang (Kreditkarte, Telebanking)auch später möglich, aber nur mit Angabe der Anmeldenummer
Nachreichungen/Ergänzungennicht vorgesehen – bei Nachreichungen bzw. Ergänzungen entfällt der Fast-Track-Vorteil; z. B. müssen Vollmachten bei der Anmeldung direkt hochgeladen werdenmöglich, verlängern allerdings die Bearbeitungsdauer
Besonderheiten/Vorteile 
  • sehr schnelle Registrierung möglich
  • ideale Vorbereitung für internationale Anmeldungen
  • einheitliches Verzeichnis erleichtert spätere Nutzung
 
 
  • größere Flexibilität (z. B. andere Markenformen, Waren- und Dienstleistungsverzeichnis)
  • auch bei komplexeren Fällen anwendbar
 

2. PAPIER-Anmeldung

Für Papier-Anmeldungen verwenden Sie bitte das Formular MA 1. Dieses können Sie persönlich im Kundencenter abgeben oder per Post schicken. 

Bitte beachten Sie

  • Eine Übermittlung per E-Mail ist nicht zulässig!
  • Papier-Anmeldungen sind immer Standard-Anmeldungen, hier gibt es keine Fast-Track-Option.

Kosten & Schutzdauer einer nationalen Marke

Die Markenanmeldung in Österreich kostet ab € 294 (Online-Anmeldung inkl. 3 Klassen).
Jede weitere Klasse: € 75.

Der Markenschutz beginnt mit der Eintragung und gilt 10 Jahre ab dem Anmeldetag.
Er kann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden – einfach durch fristgerechte Zahlung der Erneuerungsgebühr, ohne gesonderten Antrag.

Das Markenprüfungsverfahren

Das Verfahren gliedert sich in zwei Phasen: Formularprüfung und Gesetzmäßigkeitsprüfung. 

Dauer
In der Regel 2-3 Monate, bei Fast-Track-Anmledungen ca. 10 Werktage. Jeder Schriftwechsel kann das Verfahren verzögern. 

Anmeldebestätigung und Zahlung

  • Online Anmeldung: Die Empfangsbestätigung wird automatisch erstellt. Sie enthält das Aktenzeichen und die Gebührenübersicht. Die Zahlung kann direkt erfolgen - bei Fast-Track ist sie Voraussetzung. 
  • Papieranmeldung: Innerhalb einer Woche nach Anmeldung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung mit Aktenzeichen und Zahlungsaufforderung. Bitte zahlen Sie möglichst rasch, da sich sonst die Prüfung verzögert.

1. Formalprüfung

Geprüft werden formale Aspekte wie Markenbild, Waren-/Dienstleistungsverzeichnis oder Vollmacht. Bei Mängeln erhalten Sie eine Aufforderung zur Behebung. 

2. Gesetzmäßigkeitsprüfung

Es wird geprüft, ob die Marke schutzfähig ist und keine rechtlichen Eintragungshindernisse gemäß §4 MSchG bestehen (z. B. fehlende Unterscheidungskraft, beschreibende Angaben).

Bei Bedenken erhalten Sie eine Mitteilung und Gelegenheit zur Stellungnahme. Ohne Reaktion oder bei anhaltenden Bedenken wird die Anmeldung abgewiesen. Gegen eine Ablehnung kann Rekurs beim OLG Wien eingelegt werden. Der weitere Rechtszug führt in gewissen Fällen an den OGH.

Hinweis

Das Österreichische Patentamt prüft im Anmeldeverfahren nicht, ob bereits identische oder verwechslungsfähige Marken bestehen. 

Inhaberinnen und Inhaber älterer Marken können:

  • Widerspruch beim Patentamt einlegen
  • Löschung beantragen oder
  • Vor dem Handelsgericht Wien klagen (z. B. auf Unterlassung oder Schadenersatz)

In der Praxis finden sich oft einvernehmliche Lösungen wie Koexistenz- oder Lizenzvereinbarungen. 

Tipp: Recherchieren Sie selbst vor der Anmeldung unter

Oder nutzen Sie unsere Services Markenähnlichkeitsrecherche und Pre Check Marke, die eine vertiefte Einschätzung bieten.

Eintragung & Veröffentlichung

Nach positiver Prüfung wird die Marke ins Register eingetragen, Sie erhalten eine Registrierungsbestätigung und eine Urkunde.

Ab diesem Zeitpunkt darf das Zeichen ® verwendet werden.

Die Veröffentlichung erfolgt im Österreichischen Markenanzeiger, jeden 20. eines Monats.

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