Wer kann anmelden - Vertretung?
Die Anmeldung (Online/Papier, Fast-Track vs. Standard Anmeldung)
Die Marke ist ein Unternehmenskennzeichen, das Waren und Dienstleistungen unterschiedlicher Erzeuger/Anbieter voneinander unterscheidet. Sie ermöglicht dem Konsumenten, zu erkennen, aus welcher Quelle das Angebotene stammt. Dem Unternehmen dient sie im geschäftlichen Verkehr als Abgrenzungsmittel gegenüber anderen und als unentbehrliches Marketingtool. Rechtlich gesehen ist die Marke ein territorial begrenztes, selbstständiges Vermögensrecht. Es gibt keine "Bundesländermarken".
Unsere Infobroschüre gibt einen ersten Überblick über Marken: Infobroschüre lesen
Jede:r, egal ob natürliche oder juristische Person (Unternehmen), kann anmelden.
| Wohnsitz/Niederlassung | Besteht Vertretungspflicht? |
| Österreich | Nein (Sie können sich aber trotzdem vertreten lassen. Wenn Sie nicht durch eine berufsmäßige Vertretung wie Patentanwalts- oder Rechtsanwaltskanzlei oder Notariate vertreten sind, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen.) |
| Außerhalb EWR/Schweiz | Ja (vor der Nichtigkeitsabteilung: durch Patentanwalts- bzw. Rechtsanwaltskanzlei oder Notariate; sonst auch Vertretung durch nicht berufsmäßige Vertreterinnen bzw. Vertreter mit Wohnsitz oder Niederlassung im Inland möglich.) |
Eine Markenanmeldung hat jedenfalls zu enthalten:
So können Sie anmelden:
Bei der Online Anmeldung erkennt das Formular automatisch ob eine Fast-Track oder eine Standard-Online-Anmeldung möglich ist.
| Fast-Track-Anmeldung | Standard Online Anmeldung | |
|---|---|---|
| Bearbeitungsdauer | ca. 10 Werktage | ca. 2-3 Monate |
| zulässige Markenformen | nur Wort-, Wortbild- oder Bildmarken | alle Markenformen (z. B. Klang-, Form-, Farbmarken etc.) |
| zulässige Markenarten | nur Individualmarken | auch Verbangs- und Gewährleistungsmarken |
| Waren- und Dienstleistungsverzeichnis | nur Begriffe aus harmonisierter Datenbank erlaubt | auch eigene Begriffe möglich (sofern formal korrekt), automatische Unterstützung durch Datenbank |
| Zahlung der Gebühren | NUR online im Anmeldevorgang (Kreditkarte, Telebanking) | auch später möglich, aber nur mit Angabe der Anmeldenummer |
| Nachreichungen/Ergänzungen | nicht vorgesehen – bei Nachreichungen bzw. Ergänzungen entfällt der Fast-Track-Vorteil; z. B. müssen Vollmachten bei der Anmeldung direkt hochgeladen werden | möglich, verlängern allerdings die Bearbeitungsdauer |
| Besonderheiten/Vorteile |
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Für Papier-Anmeldungen verwenden Sie bitte das Formular MA 1. Dieses können Sie persönlich im Kundencenter abgeben oder per Post schicken.
Bitte beachten Sie
Die Markenanmeldung in Österreich kostet ab € 294 (Online-Anmeldung inkl. 3 Klassen).
Jede weitere Klasse: € 75.
Der Markenschutz beginnt mit der Eintragung und gilt 10 Jahre ab dem Anmeldetag.
Er kann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden – einfach durch fristgerechte Zahlung der Erneuerungsgebühr, ohne gesonderten Antrag.
Das Verfahren gliedert sich in zwei Phasen: Formularprüfung und Gesetzmäßigkeitsprüfung.
Dauer
In der Regel 2-3 Monate, bei Fast-Track-Anmledungen ca. 10 Werktage. Jeder Schriftwechsel kann das Verfahren verzögern.
Anmeldebestätigung und Zahlung
Geprüft werden formale Aspekte wie Markenbild, Waren-/Dienstleistungsverzeichnis oder Vollmacht. Bei Mängeln erhalten Sie eine Aufforderung zur Behebung.
Es wird geprüft, ob die Marke schutzfähig ist und keine rechtlichen Eintragungshindernisse gemäß §4 MSchG bestehen (z. B. fehlende Unterscheidungskraft, beschreibende Angaben).
Bei Bedenken erhalten Sie eine Mitteilung und Gelegenheit zur Stellungnahme. Ohne Reaktion oder bei anhaltenden Bedenken wird die Anmeldung abgewiesen. Gegen eine Ablehnung kann Rekurs beim OLG Wien eingelegt werden. Der weitere Rechtszug führt in gewissen Fällen an den OGH.
Hinweis
Das Österreichische Patentamt prüft im Anmeldeverfahren nicht, ob bereits identische oder verwechslungsfähige Marken bestehen.
Inhaberinnen und Inhaber älterer Marken können:
In der Praxis finden sich oft einvernehmliche Lösungen wie Koexistenz- oder Lizenzvereinbarungen.
Tipp: Recherchieren Sie selbst vor der Anmeldung unter
Oder nutzen Sie unsere Services Markenähnlichkeitsrecherche und Pre Check Marke, die eine vertiefte Einschätzung bieten.
Nach positiver Prüfung wird die Marke ins Register eingetragen, Sie erhalten eine Registrierungsbestätigung und eine Urkunde.
Ab diesem Zeitpunkt darf das Zeichen ® verwendet werden.
Die Veröffentlichung erfolgt im Österreichischen Markenanzeiger, jeden 20. eines Monats.