Die Nizza-Klassifikation ist ein internationales Abkommen zur Klassifizierung von Marken und wird von den Mitgliedsländern dieses Abkommens regelmäßig überarbeitet, ergänzt bzw. angepasst. Österreich ist Mitgliedsland, daher gilt die Nizza-Klassifikation auch bei nationalen Markenanmeldungen. Die Nizza-Klassifikation besteht aus 45 Klassen: 34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen.
Bei der Anmeldung muss eine Marke bestimmten Waren und/oder Dienstleistungen zugeordnet werden. Es entsteht ein sogenanntes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis gibt an für welche Klassen eine Marke geschützt ist.
Diese Klasseneinteilung ist wesentlich, weil nicht nur die Ähnlichkeit der Zeichen, sondern auch die Ähnlichkeit der Waren und/oder Dienstleistungen relevant ist.
Abhängig von der Anzahl der Klassen, die benötigt werden, um die Waren und/oder Dienstleisungen einer Anmeldung korrekt einzuordnen, weden die Gebühren berechnet. Ab der 4. benötigten Klasse sind zur Anmeldegebühr zusätzliche Klassengebühren zu bezahlen (siehe Gebühren).
Die Infoblätter zur Nizza-Klassifikation finden Sie hier.
Hinweise zur Klassifizierung virtueller Waren und Dienstleistungen durch das Amt finden Sie hier.
TMclass ist ein Klassifikationstool des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Die Datenbank enthält über 70.000 Waren- und Dienstleistungsbegriffe, die vom Österreichischen Patentamt (und auch den meisten europäischen Ämtern) akzeptiert werden. Siehe auch Harmonisierte Klassifikation
Kl.3: Parfümeriewaren; Seifen; Reinigungsmittel; Deodorants für Menschen; ätherische Öle; Haarlotionen.
Kl.9: Computerhardware; gespeicherte Computersoftware; Magnetdatenträger und optische Datenträger.
Kl.16: Papier; Druckereierzeugnisse; Fotografien; Schreibwaren und Büroartikel, ausgenommen Möbel; Lehr- und Unterrichtsmaterial.
Kl.20: Möbel; Spiegel; Bilderrahmen.
Kl.25: Bekleidungsstücke; Schuhwaren; Kopfbedeckungen.
Kl.28: Spiele; Spielzeug; Turn- und Sportartikel, Kartenspiele.
Kl.32: Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe für die Zubereitung von alkoholfreien Getränken.
Kl.35: Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung.
Kl.39: Transportdienstleistungen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen.
Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einer Marke muss hinreichend klar und eindeutig formuliert sein, damit Dritte den Schutzumfang der Marke korrekt einschätzen können.
Im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs akzeptieren alle europäischen Markenämter – einschließlich des Österreichischen Patentamts – bestimmte allgemeine Oberbegriffe nicht mehr. Diese müssen durch präzise und der jeweiligen Klasse zuordenbare konkrete Waren oder Dienstleistungen ersetzt werden. Grundlage hierfür ist die Gemeinsame Mitteilung über die Zulässigkeit von Klassifikationsbegriffen und die in den Klassenüberschriften der Klassifikation von Nizza enthaltenen Oberbegriffe.
Begriffsübersicht:
unklarer und uneindeutiger Begriff | Vorschläge bzw. mögliche Lösungen (aus der harmonisierten Datenbank): |
Klasse 6: Waren aus Metall, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind | Klasse 6: Bauelemente aus Metall, Baumaterialien aus Metall |
Klasse 7: Maschinen | Klasse 7: Landwirtschaftliche Maschinen, Maschinen zur Verarbeitung von Kunststoffen, Melkmaschinen |
Klasse 14: Waren aus Edelmetallen oder damit plattierte Waren | Klasse 14: Kunstgegenstände aus Edelmetall |
Klasse 16: Waren aus Papier und Pappe | Klasse 16: Filtermaterial aus Papier |
Klasse 17: Waren aus Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest oder Glimmer | Klasse 17: Gummiringe |
Klasse 18: Waren aus Materialien [Leder und Lederimitationen] | Klasse 18: Aktentaschen, Dokumentenmappen [Lederwaren] |
Klasse 20: Waren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind, aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Elfenbein, Fischbein, Schildplatt, Bernstein, Perlmutt, Meerschaum und deren Ersatzstoffen oder aus Kunststoffen | Klasse 20: Türbeschläge aus Plastik, Holzfiguren |
Klasse 37: Reparaturdienstleistungen | Klasse 37: Schuhmacherarbeiten, Reparatur von Computerhardware |
Klasse 37: Installationsarbeiten | Klasse 37: Montage von Türen und Fenstern, Installation von Einbruchalarmanlagen |
Klasse 40: Materialbearbeitung | Klasse 40: Behandlung von Giftmüll, Luftreinigung |
Klasse 45: Von Dritten erbrachte persönliche und soziale Dienstleistungen betreffend individuelle Bedürfnisse | Klasse 45: Nachforschungen über Personen, Persönliche Einkaufsdienstleistungen für Dritte, Dienstleistungen einer Adoptionsagentur |
Letzte Bearbeitung: 31.07.2025