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Klassifikation von Nizza

Die Nizza-Klassifikation ist ein internationales Abkommen zur Klassifizierung von Marken und wird von den Mitgliedsländern dieses Abkommens regelmäßig überarbeitet, ergänzt bzw. angepasst. Österreich ist Mitgliedsland, daher gilt die Nizza-Klassifikation auch bei nationalen Markenanmeldungen. Die Nizza-Klassifikation besteht aus 45 Klassen: 34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen.

Bei der Anmeldung muss eine Marke bestimmten Waren und/oder Dienstleistungen zugeordnet werden. Es entsteht ein sogenanntes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis gibt an für welche Klassen eine Marke geschützt ist.

Diese Klasseneinteilung ist wesentlich, weil nicht nur die Ähnlichkeit der Zeichen, sondern auch die Ähnlichkeit der Waren und/oder Dienstleistungen relevant ist.

Abhängig von der Anzahl der Klassen, die benötigt werden, um die Waren und/oder Dienstleisungen einer Anmeldung korrekt einzuordnen, weden die Gebühren berechnet. Ab der 4. benötigten Klasse sind zur Anmeldegebühr zusätzliche Klassengebühren zu bezahlen (siehe Gebühren).

Die Infoblätter zur Nizza-Klassifikation finden Sie hier.

Hilfe bei der Klassifizierung

TMclass ist ein Klassifikationstool des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Die Datenbank enthält über 70.000 Waren- und Dienstleistungsbegriffe, die vom Österreichischen Patentamt (und auch den meisten europäischen Ämtern) akzeptiert werden. Siehe auch Harmonisierte Klassifikation

Was muss man bei der Klassifizierung beachten

  • Die Marke muss für die Waren und/oder Dienstleistungen, für die sie geschützt ist, auch tatsächlich verwendet werden. Siehe Benutzungszwang
  • Eine nachträgliche Erweiterung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ist NICHT möglich.

Beispiele

Kl.3: Parfümeriewaren; Seifen; Reinigungsmittel; Deodorants für Menschen; ätherische Öle; Haarlotionen.

Kl.9: Computerhardware; gespeicherte Computersoftware; Magnetdatenträger und optische Datenträger.

Kl.16: Papier; Druckereierzeugnisse; Fotografien; Schreibwaren und Büroartikel, ausgenommen Möbel; Lehr- und Unterrichtsmaterial.

Kl.20: Möbel; Spiegel; Bilderrahmen.

Kl.25: Bekleidungsstücke; Schuhwaren; Kopfbedeckungen.

Kl.28: Spiele; Spielzeug; Turn- und Sportartikel, Kartenspiele.

Kl.32: Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe für die Zubereitung von alkoholfreien Getränken.

Kl.35: Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung.

Kl.39: Transportdienstleistungen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen.

Letzte Bearbeitung: 14.12.2020

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