Im Einspruchsverfahren wird über das Patent unter Einbeziehung Dritter (es können eine oder mehrere Parteien zusätzlich zur/zum Anmelder/in beteiligt sein) entschieden.
Innerhalb von vier Monaten ab dem Tag der Bekanntmachung der Erteilung des Patents im Patentblatt kann jede Person gegen die Patenterteilung schriftlich Einspruch erheben. Der Einspruch muss spätestens am letzten Tag dieser Frist im Patentamt eingelangt sein.
Folgende Einspruchsgründe können geltend gemacht werden:
Letzte Bearbeitung: 21.11.2019
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