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Schutzrechte, Schutzrechtsverletzung

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Schutzrechte, Schutzrechtsverletzung

Welche Schutzrechte und Urheberrechte gibt es?

Patent, Gebrauchsmuster, geheimes Know-How, Sortenschutz, Halbleitertopographieschutz, Geschmacksmuster / Design, Marke, Urheberrecht, Arbeitnehmererfindung, ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz (Nachahmung) basieren auf einer Idee bzw. einer geistigen Schöpfung, die Ihrem Schöpfer bzw. Inhaberin ein gesetzliches Schutzrecht gewähren. Diese rechtlichen Schutzrechte werden dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zugeordnet.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird eine Idee meist einer geistigen Schöpfung gleichgesetzt, jedoch reicht eine Idee allein nicht aus. Es bedarf einer (technischen) Umsetzung (Lösung, Schöpfung).

 

Wozu ein Schutzrecht da ist

Gewerblicher Rechtsschutz umfasst den Schutz geistiger Leistungen, die im gewerblichen Bereich geschaffen werden. Diese gewerblichen Schutzrechte gewähren der/dem jeweiligen Inhaber:in ein

positives Benutzungsrecht.

Dies umfasst das Recht, die geistige Leistung selbst nutzen zu dürfen und anderen ein Recht an der Nutzung einräumen zu dürfen (Nutzungslizenz). Gewerbliche Schutzrechte werden häufig durch Lizenzverträge verwertet.

Gleichzeitig bietet ein gewerbliches Schutzrecht auch ein

negatives Verbietungsrecht.

Dabei geht es um das Recht, Dritten die Nutzung des jeweiligen Schutzrechts zu untersagen. Ferner bietet es Auskunft- und Schadensersatz.

Wenn das Schutzrecht durch Dritte nicht beachtet und verletzt wird, kann dagegen außergerichtlich (z.B. Verwarnungsschreiben, Berechtigungsanfrage) oder gerichtlich (z.B. Unterlassungsklage) vorgegangen werden.

Jedes Unternehmen oder Privatperson kann sich sowohl in der Position, dass (vermeintlich) eigene Schutzrechte verletzt werden, als auch in der Position, dass man selbst möglicherweise (vermeintliche:r) Schutzrechtsverletzer:in ist, wiederfinden.

 

Wie können Schutzrechte durchgesetzt werden?

Patent: Einspruch, Nichtigerklärung, Abhängigerklärung, Feststellungsantrag, Aberkennung vor dem Patentamt oder Unterlassungsklage am Handelsgericht. mehr Informationen

Gebrauchsmuster: Abhängigerklärung, Feststellungsantrag, Aberkennung, Nichtigerklärung vor dem Patentamt oder Unterlassungsklage am Handelsgericht. mehr Informationen

Marke: Widerspruch, Anfechtung, Markenverletzung, Löschung vor dem Patentamt oder Unterlassungsklage am Handelsgericht. mehr Informationen

Design (Geschmacksmuster): Nichtigerklärung, Feststellungsantrag vor dem Patentamt oder Unterlassungsklage am Handelsgericht. mehr Informationen

Urheberrecht (Copyright): Unterlassungsklage am Zivilgericht

Letzte Bearbeitung: 12.11.2024

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