Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft, kurz FFG, bietet Gründer:innen eine Förderung im Rahmen eines Patent Schecks an. Der Patent Scheck ermöglicht einen einfachen Einstieg in den Erfindungsschutz und deckt 80 % der Kosten ab, die rund um eine Patentanmeldung anfallen. Der Zuschuss beträgt maximal € 10.000.
Nach Bewilligung der Förderung folgt Phase 1, in der verpflichtend eine interaktive Schutzrecht-Recherche in Kooperation mit einem recherchierenden und prüfenden Patentamt in Europa durchzuführen ist (z.B. dem Österreichischen Patentamt).
Wir, das Österreichische Patentamt, vergeben keine Förderungen! Sie haben bei uns als eines der recherchierenden und prüfenden Patentämter in Europa jedoch die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von € 1.710, die Phase 1 des Patent Schecks zu absolvieren. Nach Abschluss der Phase 1 bekommen sie € 1.300 von der FFG rücküberwiesen.
Phase 1:
Phase 2:
Als Antragsteller:innen (Anmelder:innen) müssen Sie Inhaber:in eines österreichischen Technologie-Start-ups, ein Technologie–KMU, oder eine Einzelperson sein, die für das Vorhaben eine konkrete wirtschaftliche Verwertungsabsicht nachweisen kann (z. B. Unternehmen in Gründung, Betreuung über Gründerzentrum oder vergleichbare Einrichtungen, AplusB-Zentren). Die wirtschaftliche Tätigkeit muss im Vordergrund stehen.
Hinweis zu KMU: Kleine und mittlere Unternehmen beschäftigen weniger als 250 Personen und erzielen einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR bzw. ihre Jahresbilanzsumme beläuft sich auf höchstens 43 Mio. EUR.
Bei Fragen zur Förderung und Förderungsbedingungen wenden Sie sich bitte an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft www.ffg.at/patentscheck.
Bei Fragen zur verpflichtenden Phase 1 („Recherche nach Maß“) stehen wir, das Österreichische Patentamt, Ihnen als eines der nationalen, recherchierenden und prüfenden Patentämter in Europa gerne zur Verfügung. Siehe Quicklinks/Kontakt.