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Unterschied Herkunftsangabe - Marke

Eine Herkunftsangabe soll den geografischen Ursprung eines Produktes - und im Rahmen der Verordnung (EU) 2024/1143 (für Agrarerzeugnisse) bzw. Verordnung (EU) 2023/2411 (für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse) auch ein festgelegtes Herstellungsverfahren - absichern und darf bei Einhaltung der Vorgaben von allen Produzenten der Namensgebenden Region verwendet werden.

Eine Marke hingegen soll den Konsumenten die Möglichkeit eröffnen, das jeweils damit gekennzeichnete Produkt einem konkreten Anbieter / Unternehmen zuzuordnen; sie weist somit auf die betriebliche Herkunft eines Produktes hin. Um dies zu ermöglichen, darf eine Marke nicht bloß das Produkt hinsichtlich seiner Art und geografischen Herkunft beschreiben, sondern muss unterscheidungskräftig, d. h. geeignet sein, die Waren und Dienstleistungen als Produkt eines konkreten Produzenten / Händlers zu individualisieren.
Vergleichen Sie auch die Information zum Stichwort "geografische Verbandsmarke", die ein "Mittelding" zwischen Herkunftsangabe und Marke darstellt.

Letzte Bearbeitung: 11.11.2024

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