Gewerbliche Schutzrechte wie das Patent, das Gebrauchsmuster oder das Muster (Design) sind zeitlich begrenzte Schutzrechte: Patent max. 20 Jahre, Gebrauchsmuster max. 10 Jahre, Muster max. 25 Jahre.
Ausnahme: Der Schutz von Marken kann unbegrenzt für jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.
Die Höhe und den Fälligkeitstermin von Jahres- bzw. Erneuerungsgebühren können Sie Online abfragen. Sie benötigen dazu entweder die Registernummer oder das Aktenzeichen Ihres Schutzrechtes.
Letzte Bearbeitung: 07.03.2017