Die geografische Verbandsmarke (§ 62 Abs. 4 MSchG) kommt für die rechtliche Absicherung einfacher und qualifizierter Herkunftsangaben in Frage, für alle Warengruppen und sogar für Angaben, die den Ort bezeichnen, an dem Dienstleistungen erbracht werden. Ihr Schutz ist auf Österreich und einen Zeitraum von zehn Jahren beschränkt (durch Erneuerungsgebühr immer wieder um weitere zehn Jahre verlängerbar). Sie erleichtert die zivil- und strafrechtliche Verfolgung unrechtmäßiger (irreführender, nachahmender) Verwendung (z. B. für Produkte minderwertiger Qualität) und fördert das Ansehen der Bezeichnung am Markt.
Besonderheiten dieser Markenart:
Informationen zu den Anmeldungserfordernissen und Verfahrensgebühren finden Sie unter dem Stichwort "Verbandsmarke" im Informationsblatt für nationale Markenanmeldung (MA 501) sowie in der Gebührenliste zum Punkt Marke.
Schutz im Ausland
Der Schutz einer nationalen geografischen Verbandsmarke kann, nach dem üblichen Verfahren für internationale Marken auf Mitglieder des Madrider Systems ausgedehnt werden (siehe Informationsblatt Internationale Marke MA 571). EU-weiter Schutz kann auch als Unions- "Kollektivmarke" nach der Unionsmarkenverordnung erlangt werden.
Herkunftsschutz gemäß VO (EU) 2024/1143 bzw. VO (EU) 2023/2411 vs. Schutz als geografische Verbandsmarke
VO (EU) 2024/1143 / VO (EU) 2023/2411 | Geografische Verbandsmarke | |
Geltungsbereich | in allen EU-Mitgliedsstaaten | Österreichweit / als Unionsmarke in allen EU-Mitgliedsstaaten / als internationale Marke in den jeweiligen Schutzstaaten |
Schutzdauer | unbeschränkt | 10 Jahre / jedoch wie Marke verlängerbar |
Was kann geschützt werden? | qualifizierte Herkunftsangaben für bestimmte Lebensmittel + zum menschlichen Verzehr bestimmte Agrarerzeugnisse (VO 2024/1143) oder für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse (VO 2023/2411) | einfache und qualifizierte Herkunftsangaben für alle Produkte und sogar Dienstleistungen |
Kontrolle | verpflichtende Kontrolle durch öffentliche Stellen | keine Vorgaben |
Logo | europaweit einheitliches Logo kennzeichnet die Erfüllung der Qualitäts- und Formalkriterien dieses Systems | keine Vorgaben |
Kosten | auf europäischer Ebene keine Kosten; regelmäßige Kontrollkosten; VO 2024/1143: € 605 für nationale Prüfung VO 2023/2411: noch festzulegen | für österreichweiten Schutz: ab € 480/€ 460 bei Online-Anmeldung/Verlängerung: ab € 1300 für Unionsmarke: ab € 1500 + Verlängerung ab € 1500 für internationale Marke: va. abhängig von Anzahl der Schutzstaaten |
Letzte Bearbeitung: 11.11.2024