Sie sind einer Erfindung auf der Spur? Sie benötigen eine Recherche zum Stand der Technik zu Ihrem konkret beschriebenen technischen Problem.
Sie können zu Ihrer Recherche auch ein Gutachten beantragen. Ein Gutachten ist eine detaillierte schriftliche Stellungnahme zur Patentierbarkeit einer technischen Erfindung. Wenn Sie ein Gutachten wollen, dann brauchen Sie auch schon Ansprüche.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt für Recherchen bei etwa sechs Wochen ab Zahlungseingang, für Recherchen mit Gutachten bei etwa vier Monaten ab Zahlungseingang.
Das Ergebnis ist ein Recherchenbericht, welcher Ihnen einen Überblick über den Stand der Technik liefert. Der Recherchebericht ist eine Liste an relevanter Patentliteratur.
Die Recherche kann auf einen bis zu ein Jahr zurückliegenden Tag abgestellt werden.
Sie können Ihrem Antrag auf Wunsch auch eigenen Stand der Technik beilegen.
Sie wissen nicht, ob ein Recherchebericht das Richtige für Sie ist? Dann haben wir hier für Sie ein Beispiel in unserem WIKI.
Der Anspruch oder auch mehrere Ansprüche sind das Herzstück von Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen: In den Ansprüchen formulieren Sie ausschließlich technisch klar und unterscheidend, woraus Ihre Erfindung besteht und welchen Schutz Sie im Einzelnen beanspruchen. Die Formulierung von Ansprüchen ist besonders wichtig, da hier festgelegt ist, was durch ein Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden soll.
Einige Beispiele für richtig formulierte Ansprüche finden Sie hier Schritt für Schritt erklärt.
Bei Onlineantrag: Recherche EUR 238,00 bzw. Recherche mit Gutachten EUR 343,00.
Detaillierte Gebührenaufstellungen finden Sie im Gebührenblatt.
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