Die Schutzdauer einer nationalen Marke beträgt zehn Jahre und kann in weiterer Folge beliebig oft durch einfache Zahlung der Erneuerungsgebühr verlängert werden.
Im Inland ansässige Markeninhaber werden vom bevorstehenden Ablauf der Schutzdauer ihrer Marke amtlicherseits - als Serviceleistung - verständigt. Selbstverständlich muss das Einlangen dieser Verständigung nicht abgewartet werden. Auch können aus dem allfälligen Unterbleiben dieser Verständigung keine Ansprüche abgeleitet werden.
Die Gebührenentrichtung kann innerhalb eines Jahres vor Ende der Schutzdauer erfolgen, aber auch noch innerhalb von sechs Monaten danach (Nachfrist). Bei einer Zahlung erst innerhalb der Nachfrist erhöht sich die Gebühr um 20%. Die Höhe und den Fälligkeitstermin der Erneuerungsgebühr können Sie Online abfragen.
Die Schutzverlängerung kann unbürokratisch durch rechtzeitige Zahlung der Erneuerungsgebühr (kein Antrag erforderlich) bewirkt werden.
Sie können Ihre Marke aber auch mittels online-Formular erneuern. Der Vorteil dieser Möglichkeit besteht darin, dass Sie hinsichtlich des über das System erfolgten Zahlungsvorganges (mit Kreditkarte oder Banküberweisung) unmittelbar eine amtssignierte Bestätigung ausdrucken können.
Die offiziell unterstützten Internet-Browser sind:
Mit der Registrierung genießt die internationale Marke Schutz für zehn Jahre, wobei die Schutzdauer beliebig oft für jeweils weitere zehn Jahre durch Zahlung der Erneuerungsgebühren verlängert werden kann.
Vor der Ablauf jeder Schutzfrist von zehn Jahren erinnert die WIPO den Inhaber der internationalen Marke an den Ablauf der Schutzfrist. Ein Unterbleiben dieser Mitteilung ist keine Entschuldigung für die Nichteinhaltung einer Zahlungsfrist.
Ein Antrag für die Erneuerung ist prinzipiell nicht erforderlich. Die Erneuerung kann einfach und schnell über eMadrid erfolgen (Zugang über WIPO IP Portal). Alternativ kann das Formular MM11 der WIPO verwendet werden. Die genaue Höhe der unmittelbar an die WIPO zu entrichtenden Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenübersicht der WIPO.
Zu weiteren Details vgl. Sie bitte https://www.wipo.int/madrid/en/how_to/manage/renewal.html
Eine eingetragene Unionsmarke gilt jeweils zehn Jahre ab dem Tag der Einreichung der Anmeldung. Danach kann sie unbeschränkt jeweils um weitere Zeiträume von zehn Jahren verlängert werden. Weitere Informationen zur Verlängerung bzw. den Verlängerungsgebühren von Unionsmarken.