Enge Zusammenarbeit & regelmäßiger Austausch
Durch unsere enge Zusammenarbeit und unseren kontinuierlichen Austausch mit anderen Patentämtern und internationalen Organisationen profitieren unsere Kundinnen und Kunden direkt: Verfahren im Bereich der Schutzrechte werden einfacher und stärker harmonisiert. Das spart Zeit und verbessert die Qualität unserer Services. Jährlich führen wir rund ein Dutzend Treffen mit anderen nationalen und regionalen Patentämtern durch, um den direkten Wissensaustausch auf Expertenebene zu fördern. Diese enge Abstimmung ist entscheidend, um Verfahren zu harmonisieren und die Qualität unserer Services kontinuierlich zu steigern.
Weltorganisation für Geistiges Eigentum
Wir arbeiten eng mit der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO), einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen, zusammen. Die von ihr verwalteten internationalen Abkommen bilden die Grundlage für den weltweiten Schutz geistigen Eigentums, bspw. das Patent Cooperation Treaty (PCT) sowie das Madrider System zur internationalen Registrierung von Marken (Madrider Abkommen und Protokoll).
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Ein weiterer wichtiger Partner ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), insbesondere zuständig für die Registrierung von Unionsmarken und Unionsdesigns und geografische Angaben für handwerkliche und gewerbliche Erzeugnisse mit Schutzwirkung in allen EU-Ländern. Darüber hinaus ist eine Beschwerdekammern als unabhängige Rechtsmittelinstanzen sowie eine Beobachtungsstelle von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums eingerichtet. Wir nehmen Einsitz in den Leitungsorganen des EUIPO und gestalten die Organisation aktiv mit.
Netzwerk der EU für geistiges Eigentum
Über das Netzwerk der EU für geistiges Eigentum (EUIPN), beteiligen wir uns an der Harmonisierung von Marken- und Designrecht sowie insgesamt am Austausch zu Best Practices bei der Verwaltung von Rechten an geistigem Eigentum. Die Ergebnisse dienen den beteiligten Ämtern als Orientierung für eine einheitliche Entscheidungspraxis.
Marke
CP4 Schutzbereich von schwarz-weißen Marken
CP8 Benutzung einer Marke in einer Form, die von der Eintragung abweicht
Gemeinsame Mitteilung über die Darstellung neuer Markenformen
CP11 Neue Markenformen: Prüfung auf formale Anforderungen und Schutzhindernisse
CP12 Beweismittel in Markenbeschwerdeverfahren: allgemeine Empfehlungen zur Einreichung, Strukturierung und Aufmachung von Beweismitteln
Zur gegenständlichen Mitteilung hat das Österreichische Patentamt – ebenso wie das Deutsche Patent- und Markenamt – gegenüber dem EUIPO einen Vorbehalt zur Umsetzung und zur Anwendbarkeit deponiert. Den in der Mitteilung enthaltenen Empfehlungen und Beispielen kommt daher keine Verbindlichkeit in Verfahren vor dem Österreichischen Patentamt und vor den Gerichten zu.
CP13 Bösgläubig eingereichte Markenanmeldungen
CP14 Marken, die gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen
CP16 Zeichen, die den thematischen Gegenstand von Waren und/oder Dienstleistungen beschreiben
CP17 Unterscheidungskraft von Slogans
Design
CP6 Grafische Wiedergabe von Geschmacksmustern
CP7 Harmonisierung von Erzeugnisangaben
CP10 Kriterien für die Bewertung der Offenbarung von Geschmacksmustern im Internet
Weitere Informationen, Unterlagen und Dokumente zu den Praktiken und den Gemeinsamen Mitteilungen finden Sie auf der Website des EUIPN.
ipsupportbusiness.eu
ipsupportbusiness.eu ist die Online-Plattform des EUIPN für KMU rund um das Thema geistiges Eigentum. Sie bietet umfassende Informationen sowie digitale Tools, die Unternehmen dabei unterstützen, ihr geistiges Eigentum zu erkennen, zu schützen und gezielt als Erfolgsfaktor für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit einzusetzen. Außerdem finden Sie zusammengefasst alle Kontakte und einzelne Services der nationalen IP-Ämter in der EU für Ihre Internationalisierungsvorhaben.
Pro Bono Support
Pro Bono Unterstützung ist ein kostenloser juristischer Erstberatungsdienst, der von unabhängigen Rechtsvertreter:innen aus der Europäischen Union angeboten wird. Durch individuelle Beratungen in ihrer bevorzugten Sprache erhalten Sie fachkundige Unterstützung, um ihr geistiges Eigentum besser zu verstehen und wirksam zu schützen.
Europäisches Patentamt
Auch mit dem Europäischen Patentamt (EPA) kooperieren wir eng. Es ermöglicht ein zentrales Patentanmelde- und -prüfungsverfahren mit Wirkung für zahlreiche europäische Staaten. Unsere Beteiligung in den Aufsichtsorganen des EPA trägt dazu bei, dass österreichische Interessen das europäische IP-System direkt mitgestalten. Darüber hinaus kooperieren wir mit dem EPA in diversen Bereichen, von Ausbildungsaktivitäten über Praxisharmonisierung bis hin zu IT- und Digitalisierungsprojekten.
Europäische Union
Die Europäische Union setzt einen rechtlichen Rahmen für den gewerblichen Rechtsschutz in der EU und sorgt für einheitliche, moderne Standards. Im Rahmen der gemeinsamen Gesetzgebung zwischen Europäischer Kommission, Rat und Parlament bringen wir unsere Expertise gezielt ein, namentlich über Ratsarbeitsgruppen und Expertengruppen. Der von der Europäischen Union geförderte IPR Helpdesk der Europäischen Kommission unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei, ihr geistiges Eigentum zu schützen und international zu verwerten.
Einheitliches Patentgericht
Das Österreichische Patentamt trägt durch seine Teilnahme an den Aufsichtsausschüssen des Einheitlichen Patentgerichts maßgeblich dazu bei, das Einheitspatentsystem mitzugestalten.