Was ist der Patent Cooperation Treaty und was bringt er mir?
Der Patent Cooperation Treaty (PCT) ist ein internationales Abkommen, dem über 150 Staaten angehören. Zuständige Behörde ist die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Mit einer einzigen PCT-Anmeldung halten Sie sich die Chance auf Patentschutz in all diesen Ländern offen – ohne in jedem Land einzeln anmelden zu müssen.
Ein „Weltpatent" gibt es nicht. Die PCT-Anmeldung bietet ein einheitliches Anmeldeverfahren mit internationaler Recherche und Prüfung, aber keine zentrale Patenterteilung. Die Entscheidung über die Erteilung treffen die nationalen Patentämter jener Länder, in denen Sie später Schutz wollen.
PCT-Anmeldung: Basics
- Sie melden einmal an und sichern sich die Chance auf Schutz in über 150 Staaten
- Sie gewinnen zusätzlich 18 Monate Zeit, um sich für Ihre Zielmärkte zu entscheiden – die nationale Phase muss erst spätestens 30 Monate nach dem Prioritätstag eingeleitet werden
- Sie erhalten mit dem internationalen Recherchenbericht eine fundierte Einschätzung zur Patentfähigkeit Ihrer Erfindung, bevor Sie in teure nationale Verfahren einsteigen
- Über eine PCT-Anmeldung können Sie auch ein Europäisches Patent und in der Folge ein Einheitspatent erhalten
Tipp: Das Prioritätsdatum einer nationalen Erstanmeldung können Sie für Ihre PCT-Anmeldung beanspruchen.
Alle natürlichen Personen mit Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit in jenem PCT-Vertragsstaat, wo die Anmeldung getätigt wird, sowie alle juristischen Personen (z. B. eine GmbH oder AG) mit Sitz in diesem Vertragsstaat können eine PCT-Anmeldung einreichen. Bei mehreren Anmelderinnen bzw. Anmeldern genügt es, wenn eine Person diese Voraussetzung erfüllt.
Wir empfehlen, sich vor einer PCT-Anmeldung von einer Patentanwältin oder einem Patentanwalt beraten zu lassen – das Verfahren ist komplex und professionelle Unterstützung zahlt sich aus.
Österreichische Anmelder:innen können ihre PCT-Anmeldung wahlweise einreichen beim:
- Österreichischen Patentamt
- Europäischen Patentamt (EPA)
- Internationalen Büro (IB) der WIPO
Das Amt, das die Anmeldung entgegennimmt, wird im PCT-System Receiving Office genannt.
Für die Einreichung empfehlen wir das Online-Portal ePCT der WIPO. Dafür ist vor der Anmeldung die Einrichtung eines WIPO-Kontos nötig. Weitere Möglichkeiten sind das Online Filing Patent des Österreichischen Patentamts sowie das Allgemeine Online-Formular (AOF). Auch eine Einreichung per Post oder durch Abgabe im Kundencenter ist möglich.
Das Österreichische Patentamt akzeptiert PCT-Anmeldungen auf Deutsch, Englisch oder Französisch.
Wichtig: Die Sprache des Antragsformulars muss mit der Sprache der übrigen Unterlagen übereinstimmen.
Die aktuellen Gebühren finden Sie auf der Seite Anmeldegebühren. Innerhalb eines Monats ab dem Anmeldetag sind die Gebühren für Übermittlung, internationale Anmeldung und Recherche an das Receiving Office zu zahlen.
Dazu kommen später nationale Gebühren beim Eintritt in die nationalen Phasen – diese variieren je nach Land und umfassen oft auch Übersetzungskosten.
PCT-Anmeldung: So geht's
Eine PCT-Anmeldung muss folgende Bestandteile enthalten:
- Antragsformular PCT/RO/101
- eine Beschreibung der Erfindung
- einen oder mehrere Patentansprüche
- Zeichnungen soweit erforderlich (können nun auch in Farbe eingereicht werden)
- eine Zusammenfassung
Mit einer PCT-Anmeldung sind grundsätzlich alle Vertragsstaaten benannt – Sie müssen sich also bei der Anmeldung noch nicht auf bestimmte Länder festlegen.
Das Receiving Office prüft Ihre eingereichten Unterlagen formal, vergibt das internationale Anmeldedatum und leitet eine Kopie an das Internationale Büro der WIPO weiter.
Anschließend recherchiert die zuständige Recherchebehörde (International Searching Authority, kurz ISA) den Stand der Technik. Für österreichische Anmelder:innen ist in der Regel das Europäische Patentamt die zuständige ISA. Sie erhalten den internationalen Recherchenbericht sowie eine Written Opinion (Gutachten zur Patentfähigkeit) – üblicherweise etwa 16 Monate nach dem Prioritätstag. 18 Monate nach dem Prioritätstag wird Ihre PCT-Anmeldung veröffentlicht.
Nach Erhalt des Recherchenberichts und der Written Opinion können Sie Ihre Patentansprüche ändern. Änderungen an der Beschreibung oder den Zeichnungen sind aber nur möglich, wenn Sie die optionale internationale vorläufige Prüfung beantragen.
Dabei erstellt die zuständige Prüfungsbehörde (International Preliminary Examining Authority, kurz IPEA) einen internationalen vorläufigen Prüfungsbericht. Diesen Schritt kann man beispielsweise nutzen, um geänderte Ansprüche auf internationaler Ebene prüfen zu lassen oder eine fundierte Zweitmeinung zu negativen Rechercheergebnissen einzuholen.
Spätestens 30 Monate nach dem Prioritätstag müssen Sie in all jenen Ländern in die nationale Phase eintreten, in denen Sie tatsächlich Patentschutz wollen. Dafür sind in der Regel nationale Gebühren, Übersetzungen und die Benennung einer Vertretung erforderlich. Wird die Frist nicht eingehalten, ist die Chance auf ein Patent im jeweiligen Land verstrichen.
Bei internationalen Organisationen wie dem Europäischen Patentamt (EPA) können Sie analog dazu eine regionale Phase einleiten – so erhalten Sie über eine PCT-Anmeldung ein Europäisches Patent und in der Folge auch ein Einheitspatent.
In Österreich können Sie den Eintritt in die nationale Phase für Patente oder Gebrauchsmuster beantragen. Liegen die Unterlagen nicht auf Deutsch vor, ist eine Übersetzung beizulegen. Die nationale Phase in Österreich können Sie einfach online über unser Online Filing Patent einleiten. Wenn Sie Ihre PCT-Anmeldung beim Österreichischen Patentamt eingereicht haben, wird keine Gebühr fällig, ansonsten sind € 52,- zu zahlen.
Das Österreichische Patentamt ist von der WIPO als Recherche- und Prüfungsbehörde (ISA und IPEA) im PCT-Verfahren zertifiziert und verfügt über besondere Expertise in diesem Bereich. Zusätzlich bietet es zahlreiche kostenlose oder kostengünstige Beratungen und Services für die Internationalisierung von Patenten an.
Das Rechercheergebnis einer zuvor beim Österreichischen Patentamt getätigten Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung gibt Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage, ob sich eine PCT-Anmeldung für Sie lohnt.
Für Fragen zum PCT-Verfahren stehen wir Ihnen unter pct[at]patentamt.at gerne zur Verfügung.
Lassen Sie sich von uns beraten!
Patentschutz in über 150 Staaten mit PCT: Das Österreichische Patentamt unterstützt Sie bei der Internationalisierung Ihrer Patente – mit kostenloser Beratung und Services.