Europäisches Patent

Ein Europäisches Patent wird vom Europäischen Patentamt erteilt und schützt Ihre Erfindung als separate Patente in bis zu 40 europäischen Ländern

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Was ist ein Europäisches Patent?

Ein Europäisches Patent (EP) wird zentral beim Europäischen Patentamt (EPA) angemeldet, recherchiert, geprüft und erteilt. Es bietet Schutz in derzeit 40 Staaten – darunter auch Nicht-EU-Länder wie die Schweiz, Norwegen, die Türkei und das Vereinigte Königreich (Stand Juni 2026). Zusätzlich können Sie den Schutz auf weitere Erstreckungs- und Validierungsstaaten ausdehnen.

Ein EP ist ein „Bündelpatent“: Nach der Erteilung zerfällt es in ein Bündel nationaler Patente. Es hat also keine einheitliche Wirkung.

Europäisches Patent: Basics

Eine zuverlässige Einschätzung Ihrer Chancen auf ein Europäisches Patent erhalten Sie mit einer EP-Recherche durch das EPA. Mit ihrer nationalen Erstanmeldung in Österreich können Sie eine solche Recherche beantragen – und haben eine fundierte Entscheidungsgrundlage, bevor Sie den europäischen Weg einschlagen.

Europäisches Patent: So geht's