Was ist der Patent.Scheck?
Der Patent.Scheck ist ein Förderprogramm von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) gemeinsam mit dem Österreichischen Patentamt speziell für österreichische kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups und Unternehmen in Gründung auf dem Weg von der technischen Erfindung zum Patent. Voraussetzung ist eine konkrete wirtschaftliche Verwertungsabsicht einer patentierbaren Erfindung.
Gefördert werden bis zu 80 % der Kosten rund um die Patentanmeldung, maximal € 10.000,- pro Antrag. Zusätzlich begleitet ein Team von Expertinnen und Experten Sie von der ersten Idee bis zur Anmeldung. Dazu gehören die Patentrecherche nach Maß sowie die Einschätzung der Patentierbarkeit.
KMU sind laut der Europäischen Union Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens € 50 Mio. oder einer Jahresbilanzsumme von maximal € 43 Mio.
So geht's
Schritt 1: Antrag stellen
Reichen Sie den Antrag über die Online-Plattform eCall der FFG ein – mit einer kurzen, klaren Beschreibung Ihrer Erfindung und der Beantwortung einiger Fragen.
Schritt 2: Prüfung
Die FFG prüft Ihren Antrag. Bei positiver Prüfung, erhalten Sie eine Förderzusage als eCall Nachricht.
Schritt 3: Vertrag abschließen
Unterschreiben Sie den Vertrag und senden Sie ihn zurück.
Nun können Sie direkt im eCall System der FFG die Daten an das Österreichische Patentamt übertragen und die Recherche gegen eine Gebühr von € 1.710,- online beauftragen.
Schritt 4: Recherche und Bewertung
Start der Phase 1: Nach einem Erstgespräch führt das Patentamt eine Recherche durch, erstellt nach rund sechs Wochen einen Recherchebericht und beurteilt bei einem Abschlussgespräch die Patentierbarkeit. Den Abschlussbericht laden Sie in eCall hoch. Danach erstattet Ihnen die FFG € 1.368,- unabhängig vom Ergebnis.
Wichtig: Der Upload muss innerhalb von 12 Monaten nach Projektbeginn (siehe Förderungszusage) erfolgen.
Schritt 5: Nationale oder internationale Anmeldung
Ist der Abschlussbericht positiv und eine Patentanmeldung sinnvoll, startet Phase 2. Die FFG übernimmt Kosten für Beratung, Vertretung und nationale sowie internationale Patentanmeldung. Die Abrechnung erfolgt über die FFG. Förderfähig sind alle Anmelde- und Anwaltskosten, die innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss anfallen.
Bitte beachten Sie:
- Vor der Antragstellung darf noch keine Schutzrechtsanmeldung erfolgen, sonst verlieren Sie den Anspruch auf den Patent.Scheck.
- Eine reguläre nationale Patentanmeldung oder Gebrauchsmusteranmeldung vor Phase 2 schließt die Teilnahme aus – ebenso, wenn eine provisorische Anmeldung in dieser Zeit zu einer regulären Anmeldung upgegradet wird.
- Zwischen Antrag und Phase 2 ist nur eine provisorische Patentanmeldung erlaubt, die oft sinnvoll sein kann. Gerne beraten wir Sie über die - Möglichkeiten der PRIO-Anmeldung.
Was wird gefördert?
In der Phase 1 erhalten Sie € 1.363,- für Beratung und Recherche nach Maß durch das Patentamt.
In der Phase 2 werden Kosten bis zu € 8.637,- gefördert und umfassen:
- Nationale Patentanmeldungen
- Internationale Patentanmeldung: Der Patent Cooperation Treaty (PCT) bietet Ihnen eine Anmeldung in über 150 Staaten.
- Patent- und rechtsanwaltliche Beratung und Vertretung mit nachweislicher Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz für die Vorbereitung der Patentanmeldung.
Was kann mit dem Patent.Scheck nicht gefördert werden?
- Andere Schutzrechte wie Gebrauchsmuster, Marken und Designs
- Bereits getätigte Anmeldungen im In- und Ausland
- In Phase 1: Kosten für patent- oder rechtsanwaltliche Beratung oder Vertretung
- Eine Europäische Patentanmeldung: Mit einer PCT-Anmeldung steht Ihnen dieser Weg nämlich ohnehin noch offen
- Erfindungen, für die bereits eine andere Art von Förderung in Anspruch genommen wurde
- Kosten, die im Patentanmeldeverfahren entstehen
- Übersetzungskosten
- Prototyperstellung
- Kosten, die nach der Patentanmeldung entstehen
- Kosten über 80 % Förderquote bzw. über € 10.000,-
- Mehr als ein Patent.Scheck innerhalb eines Jahres, gerechnet nach dem Datum der Förderzusage durch die FFG
- Die Kosten der jeweiligen Phase bei Überschreitung der Frist (Phase 1 > 1 Jahr, Phase 1 + 2 > 2 Jahre)
- Die Entwicklung von Waffen oder von gewaltfördernden Produkten wird nicht gefördert
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Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung des Österreichischen Patentamts.