Recherche und Gutachten nach § 57a PatG

Hier erhalten Sie eine Recherche über den Stand der Technik durch Profis – und auf Wunsch ein Gutachten zur Patentierbarkeit

Lupe auf die technische Zeichnung eines Sterns gerichtet

Worum geht es?

Eine Erfindung kann nur patentiert werden, wenn sie innovativ ist – also weltweit neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar. Wir helfen Ihnen dabei, die Neuheit Ihrer Erfindung im Vergleich zum Stand der Technik herauszufinden, führen eine Recherche durch und erstellen auf Wunsch ein Gutachten zur Patentierbarkeit. Ein Gutachten ist eine detaillierte schriftliche Stellungnahme zur Patentierbarkeit einer technischen Erfindung.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein Gutachten wünschen, brauchen Sie auch schon formulierte Ansprüche. Sie legen fest, welche Merkmale Ihre Erfindung hat und wo genau der Schutz beginnt und endet.

Sie möchten wissen, ob Ihre Erfindung weltweit neu ist? So können Sie selbst kostenlos eine Erstrecherche durchführen.

So geht's

Über unser Onlineformular (siehe unten) können Sie eine Recherche mit oder ohne Gutachten beantragen. Halten Sie hierfür bitte folgende Informationen bereit:

  • eine genaue Beschreibung des konkreten technischen Problems
  • gegebenenfalls Zeichnungen und eine Zusammenfassung
  • gegebenenfalls den bereits bekannten Stand der Technik
  • Ansprüche, falls auch ein Gutachten beantragt wird

Nach Zahlung der Gebühren startet der Bearbeitungsprozess. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Recherchen liegt bei etwa sechs Wochen, für Recherchen mit Gutachten bei etwa vier Monaten ab Zahlungseingang. Das Ergebnis ist ein Recherchenbericht, der Ihnen einen Überblick über den Stand der Technik liefert – optional inklusive eines Gutachtens zur Patentierbarkeit Ihrer Erfindung. Der maßgebliche Stichtag für die Recherche kann bis zu ein Jahr vor dem Antrag liegen.
Hinweis: Der Antrag kann auch in physischer Form als Papierantrag eingebracht werden.

Was kostet eine Recherche (und Gutachten) nach § 57a PatG?

Die Kosten für eine Recherche belaufen sich auf € 262,-, für eine Recherche mit Gutachten auf € 346,- (jeweils bei Online-Antrag). Ein Papierantrag ist € 20,- teurer. 

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung des Österreichischen Patentamts.