Halbleiter: Basics
Der Halbleiterschutz betrifft die dreidimensionale Struktur eines mikroelektronischen Halbleiters – oder vereinfacht gesagt: Er schützt den internen Aufbau eines Mikrochips. In der Fachsprache nennt man diese Struktur auch Topografie (Layout) – also die Anordnung von Schichten.
Die maximale Schutzdauer beträgt zehn Jahre. Bei bereits verwerteten Halbleiterprodukten beginnt der Schutz am Tag der erstmaligen geschäftlichen Verwertung – vorausgesetzt, Sie melden innerhalb von zwei Jahren an. Bei noch nicht verwerteten Produkten beginnt der Schutz mit dem Anmeldetag.
Ihrer Anmeldung – per Post an das Österreichische Patentamt – legen Sie bei:
- einen Antrag auf Eintragung mit einer kurzen und genauen Bezeichnung der Topografie
- Unterlagen zur Identifizierung bzw. Veranschaulichung der Topografie, z. B. Fotokopien einzelner Schichten oder Herstellungsmasken des Halbleiterprodukts
- das Datum der ersten öffentlichen geschäftlichen Verwertung, wenn diese bereits erfolgt ist und beansprucht wird
- eventuell das Halbleiterprodukt selbst
Verwenden Sie für Ihre Anmeldung das Formular HT 1 – so erfüllen Sie die formalen Anforderungen.
Entspricht Ihre Anmeldung den formalen Anforderungen, wird das Schutzrecht in das Halbleiterschutzregister eingetragen und die Eintragung im Patentblatt veröffentlicht. Eine inhaltliche Prüfung – etwa auf Neuheit – findet nicht statt.
Jede Person kann einen eingetragenen Halbleiterschutz anfechten, wenn sie der Ansicht ist, er hätte nicht eingetragen werden dürfen. Dafür ist ein Antrag auf Nichtigerklärung beim Österreichischen Patentamt zu stellen.
Für die Einsicht in das Halbleiterregister oder für eine Akteneinsicht wenden Sie sich bitte per E-Mail an kopierstelle[at]patentamt.at
Die Anmeldegebühr für einen Halbleiterschutz beträgt € 335,- (inkl. Schriftengebühr). Ein beglaubigter Auszug aus dem Register kostet pro Halbleiterschutzrecht € 34,-.
Wird Ihr Halbleiterschutz verletzt, können Sie am Handelsgericht Wien klagen. Mögliche Ansprüche sind:
- Unterlassung der schutzrechtsverletzenden Handlung
- Vernichtung der schutzrechtsverletzenden Gegenstände sowie der zur Herstellung notwendigen Werkzeuge
- Schadenersatz oder Herausgabe des Gewinns
- Urteilsveröffentlichung
- Auskunft über Herkunft und Vertriebsweg der verletzenden Produkte
Haben Sie Ihre Halbleitertopografien bereits vermarktet? Dann läuft die Uhr: Ab der ersten geschäftlichen Verwertung haben Sie zwei Jahre Zeit, den Schutz anzumelden. Warten Sie länger, erlischt der Anspruch.
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