Design national: Basics
Mit einem Design (im österreichischen Recht als Muster bezeichnet) schützen Sie die Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder einen Teil davon, der sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur und/oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung ergibt. Geschützt werden können sowohl dreidimensionale als auch zweidimensionale Erzeugnisse: z. B. Kleidung, Möbel, Spielzeug, Stoffe, Logos oder grafische Symbole. Nähere Infos dazu finden Sie auch in Infoblatt MU402.
Das Design gibt Ihnen ein territorial und zeitlich begrenztes Ausschließungsrecht (Monopol) für bis zu 25 Jahre: Andere dürfen das registrierte Muster ohne Ihre Erlaubnis nicht herstellen, in Verkehr bringen, verkaufen oder gebrauchen.
Ein Design (Muster) schützt ausschließlich die äußere Erscheinungsform – nicht die dahinterliegende Idee, das Erzeugungsverfahren oder die Funktion eines Gegenstands. Nicht schutzfähig sind daher etwa:
- Bauelemente, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung nicht sichtbar sind (z. B. Zündkerzen)
- Computerprogramme – für die äußere Erscheinungsform von Website-Layouts hingegen ist Musterschutz möglich
- Merkmale eines Produkts, die ausschließlich durch die technische Funktion bedingt sind
Auch Designs, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen, sind nicht schutzfähig. Ein Design darf also nicht grob anstößig sein oder etwa kriminelle Handlungen verherrlichen.
Designs (Muster) werden nach der Locarno-Klassifikation eingeordnet – einem internationalen System, das Erzeugnisse in 32 Klassen und zahlreiche Unterklassen gliedert. Bei der Anmeldung müssen Sie angeben, zu welcher Klasse Ihr Erzeugnis gehört. Die Klassifikation hilft dabei, ähnliche Designs zu recherchieren.
Durch ein Einzelmuster kann ein Erzeugnis in einer Ausführung geschützt werden. Ein Sammelmuster ermöglicht es, bis zu 50 Designs gemeinsam anzumelden, sofern sie derselben Warenklasse der Locarno-Klassifikation angehören. Sinnvoll ist diese Anmeldung, wenn Erzeugnisse beispielsweise in verschiedenen Farbvarianten geschützt werden sollen.
Die Anmeldekosten hängen davon ab, ob Sie ein Einzel- oder Sammelmuster anmelden.
Ein Einzelmuster kostet derzeit ab € 107,50 (bei Online-Anmeldung, inkl. Schriftengebühr und einer Locarno-Klasse). Jede weitere Klasse kostet € 15,50.
Beim Sammelmuster fällt eine Anmeldegebühr von derzeit € 152,- (bei Online-Anmeldung, inkl. Schriftengebühr und inkl. des ersten Musters) an. Ab dem 11. Muster kommt eine Zusatzgebühr von € 18,50 pro Muster hinzu. Der Stückpreis pro Muster sinkt mit steigender Anzahl – bis zu 50 Muster sind möglich.
Um den Schutz aufrechtzuerhalten, fallen alle fünf Jahre Erneuerungsgebühren an. Alle Gebühren im Überblick gibt es hier.
Bitte beachten Sie
Wegen fehlerhafter Abbildungen kommt es häufig zu Beanstandungen. Achten Sie bitte genau darauf, die Vorgaben einzuhalten:
Abbildungen müssen das Muster deutlich und ohne Beiwerk (z. B. Umrandungen oder Maßangaben) zeigen. Zusätzliche Elemente, die nicht Teil des Musters sind, wie Erläuterungen, Nummern oder Pfeile, sollten nicht enthalten sein.
Ist das Muster farbig, muss diese Farbe in jeder Ansicht identisch sein. Wichtig: Soll ein Gegenstand in mehreren farblichen Ausführungen geschützt werden, so ist für jede Farbe eine Anmeldung notwendig (= Sammelmuster).
Das Muster muss auf neutralem Hintergrund wiedergegeben werden.
Weiterführende Informationen zu den Abbildungen finden Sie auf der Website des EUIPO.
Design national: So geht's
Eine Designanmeldung (Musteranmeldung) können Sie über verschiedene Wege einreichen:
- digital über unsere Online-Anmeldung
- Abgabe im Kundencenter
- Einsendung per Post
Eine Anmeldung per E-Mail ist nicht zulässig.
Am einfachsten und schnellsten geht es über die Online-Anmeldung – dort werden Sie durch alle Schritte geführt.
Eine Designanmeldung muss mindestens Folgendes enthalten:
- mindestens eine Abbildung (Foto oder Zeichnung) – bis zu zehn Abbildungen sind möglich
- Angabe der Locarno-Klasse Ihres Erzeugnisses
- bei einem Sammelmuster: das Beiblatt zu den Sammelmustern
Abbildungen sollten das Design (Muster) ohne Beiwerk (keine Umrandungen, Nummern, Maßangaben) auf neutralem Hintergrund zeigen. Ist das Design in Farbe, muss diese in jeder Ansicht dieselbe sein. Soll ein Produkt in mehreren Farbvarianten geschützt werden, ist möglicherweise eine Sammelanmeldung sinnvoll.
Wer in Österreich weder Wohnsitz (Sitz) noch Niederlassung hat, muss für das Anmeldeverfahren eine:n in Österreich wohnhafte:n Vertreter:in oder eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung in Österreich befugte Person (Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, Patentanwältin oder Patentanwalt, Notar:in) bestellen. Sofern sich der Wohnsitz oder die Niederlassung im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz befindet, genügt die Bestellung einer oder eines in Österreich wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten.
Nach der Einreichung wird Ihre Anmeldung zunächst formal geprüft. Gibt es Mängel, werden Sie schriftlich zur Behebung aufgefordert. Verstößt das Design (Muster) gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten, wird die Anmeldung abgewiesen.
Eine inhaltliche Prüfung – etwa ob das Design tatsächlich neu ist oder Eigenart hat – findet im Anmeldeverfahren nicht statt. Die Schutzfähigkeit kann jedoch nachträglich von Dritten angefochten werden (Antrag auf Nichtigerklärung).
Sofern eine amtliche Frist verlängerbar ist, kann eine Fristerstreckung beantragt werden.
Im Anmeldeverfahren kann nach Zurückweisung einer Designanmeldung wegen Versäumnis einer Frist die Weiterbehandlung beantragt werden. Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Zurückweisungsbeschlusses gestellt, die versäumte Handlung nachgeholt werden und die Weiterbehandlungsgebühr gezahlt werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Die Gebühr für einen solchen Antrag beträgt € 156,-.
Wer durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis eine Frist versäumt und unmittelbar dadurch einen Rechtsnachteil erleidet, kann um Wiedereinsetzung in diese Frist ansuchen. Dies ist innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Hindernisses jedoch maximal zwölf Monate nach Fristablauf, möglich. Zur Begründung sind die Umstände anzuführen, welche die Einhaltung der Frist verhindert haben, und entsprechend zu belegen. Gleichzeitig mit dem Antrag ist die Handlung, die innerhalb der versäumten Frist zu setzen gewesen wäre, nachzuholen.
Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand kostet € 288,-.
Die Musterregistrierung erfolgt jeweils am 20. eines Monats. Die Registrierung wird im Musteranzeiger veröffentlicht. Gleichzeitig erhalten Sie ein Musterzertifikat. Ab der Registrierung sind Sie offiziell Inhaberin oder Inhaber des Schutzrechts.
Die Schutzdauer beträgt zunächst fünf Jahre ab dem Anmeldetag und kann in Fünfjahresschritten auf bis zu 25 Jahre verlängert werden. Das Schutzrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie die Erneuerungsgebühren nicht bezahlen, auf das Recht verzichten oder das Design für nichtig erklärt wird.
Formulare als PDF
Wir empfehlen, Ihre Anmeldung über unser Online Filing vorzunehmen. Sollten Sie den Postweg bevorzugen, schreiben Sie uns ein E-Mail an info[at]patentamt.at und wir senden Ihnen das passende Formular als PDF zu.
Wollen Sie Ihr Design auch außerhalb Österreichs schützen?
Alle Infos zum Internationalen Designschutz über EUIPO und WIPO: So können Sie Ihr Design (Muster) EU-weit oder international schützen.