Patent international: Basics
Ein Weltpatent gibt es nicht. Wer seine Erfindung in mehreren Ländern schützen möchte, muss sie bei den jeweiligen nationalen oder regionalen Patentämtern anmelden. Als Mitglied zahlreicher internationaler Abkommen bietet Österreich aber gute Ausgangsbedingungen dafür.
Es gibt drei Hauptwege:
- einzelne nationale Folgeanmeldungen direkt bei den jeweiligen Patentämtern
- eine internationale Anmeldung nach dem PCT (Patent Cooperation Treaty – Patentkooperationsvertrag)
- eine Europäische Anmeldung beim EPA (Europäisches Patentamt)
Welcher Weg der richtige ist, hängt davon ab, in wie vielen Ländern und Regionen Ihre Erfindung Schutz braucht.
Wenn Sie eine Erfindung erstmals als Patent oder Gebrauchsmuster anmelden, erhalten Sie für den Anmeldetag eine so genannte Priorität. Das bedeutet: Alles, was nach dem Prioritätstag veröffentlicht oder zum Patent angemeldet wird, beeinflusst Ihre Chancen auf Erfindungsschutz nicht – Sie haben sich einen zeitlichen Vorrang gesichert.
Nach der Erstanmeldung haben Sie zwölf Monate Zeit, Ihre Priorität für Folgeanmeldungen bei den Patentämtern von fast allen Ländern der Welt zu beanspruchen – auch für PCT-Anmeldungen und Anmeldungen Europäischer Patente. Die nationale Erstanmeldung beim Österreichischen Patentamt gibt Ihnen damit ein ganzes Jahr Puffer für strategische Entscheidungen.
Wenn Sie Ihre Erfindung nur in einzelnen Ländern schützen möchten – zum Beispiel im deutschsprachigen Raum, in den USA oder in China –, können nationale Folgeanmeldungen direkt bei den jeweiligen Patentämtern der richtige Weg sein. Sie müssen innerhalb des Prioritätsjahres eingebracht werden.
Mit dem Patent Prosecution Highway (PPH) können Sie bei Partnerämtern des Österreichischen Patentamts außerdem eine beschleunigte Behandlung Ihrer Anmeldung beantragen.
Tipp: Das Rechercheergebnis Ihrer Erstanmeldung beim Österreichischen Patentamt gibt Ihnen erste Hinweise darauf, ob eine Internationalisierung Chancen auf Erfolg hat.
Wer in möglichst vielen Ländern Schutz anstrebt – oder sich die Option darauf offenhalten möchte –, kann eine internationale Anmeldung nach dem PCT (Patent Cooperation Treaty) einbringen. Damit sichern Sie sich die Chance auf ein Patent in über 150 Mitgliedstaaten sowie auf ein Europäisches Patent.
Eine PCT-Anmeldung bietet zusätzlich zu den zwölf Monaten für die Beanspruchung der Priorität weitere 18 Monate Bedenkzeit für strategische Überlegungen. Außerdem kann der Patent Prosecution Highway (PPH) genutzt werden. Die endgültige Entscheidung über die Patenterteilung treffen aber die jeweiligen nationalen oder regionalen Patentämter – eine zentrale Erteilung gibt es nicht.
Beim Europäischen Patentamt (EPA) können Sie ein Europäisches Patent (EP) als Erstanmeldung oder Folgeanmeldung einbringen. Es wird zentral geprüft und für alle 40 Mitgliedstaaten erteilt – und auf Antrag auf weitere Erstreckungs- und Validierungsstaaten ausgedehnt. Nach der Erteilung gilt es aber als Bündel nationaler Patente und muss in jedem Land einzeln durchgesetzt werden. Außerdem müssen für Staaten, in deren Amtssprache das EP nicht veröffentlicht wurde, Übersetzungen vorgelegt werden und hierfür Gebühren gezahlt werden.
Seit 1. Juni 2023 gibt es zusätzlich das Europäische Einheitspatent (EHP): Es entfaltet einheitliche Wirkung in derzeit 18 Staaten, wird zentral vor dem Einheitlichen Patentgericht (EPG) durchgesetzt und erfordert nur eine Jahresgebühr. Die Umwandlung eines klassischen EP in ein EHP muss innerhalb eines Monats ab Veröffentlichung beantragt werden.
Möglichkeiten für die Internationalisierung Ihres Patents
Patent Prosecution Highway (PPH)
Beschleunigte Patenterteilung in über 50 Ländern: Hier finden Sie die wichtigsten Infos zum internationalen Schutz über den Patent Prosecution Highway (PPH)
Patent Cooperation Treaty (PCT)
Mit einer PCT-Anmeldung haben Sie die Chance auf Patentschutz in über 150 Staaten. Hier finden Sie die wichtigsten Infos zu Anmeldung, Kosten und Verfahren
Europäisches Patent
Ein Europäisches Patent schützt Ihre Erfindung als separate Patente in bis zu 40 Ländern. Hier erhalten Sie Infos zum Anmeldefahren beim Europäischen Patentamt
Einheitspatent
Ein Patent, 18 Länder: Mit einem Einheitspatent schützen Sie ihre Erfindung in allen teilnehmenden EU-Staaten. Hier erfahren Sie alles zum Ablauf der Anmeldung